Treppenhausreinigung

5. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
andreas-gt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Treppenhausreinigung

Liebe Mitlieder des Forums,

ich habe vor einer Woche die Betriebskostenabrechnung für 2010 erhalten. Dort sind unter "Individuell" Kosten für Unterlassen der Treppenhausreinigung i.H.v. 160 € enthalten. Weder im Vertrag noch in der Hausordnung ist nichts derartiges geregelt.

Das steht aber auf dem Zettel kleingeschrieben , der im Keller hängt und auf dem man zu unterschreiben hat, wenn man gereinigt hat. Dort steht geschrieben, dass bei Unterlassen der Reinigung ein anderer Mieter die Reinigung übernimmt und dafür 40,- erhält.

Ich habe zwar gereinigt, doch kein Wert auf die Unterschrift gelegt (weil das Kleingedruckte nicht gelesen) und somit vergessen vier mal zu unterschreiben. Habe auch kein einziges mal gesehen, dass nach mir, wegen fehlender Unterschrift jemand gewischt hat.

Meine Frage: Kann der Vermieter von mir diese Kosten verlangen?



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Nachdem er nachgewiesen hat WER die 40 EUR erhalten hat und das derjenige auch die Reinigungsleistung erbracht hat ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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