Terror durch Vermieterin.

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485766-78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Terror durch Vermieterin.

Guten Abend .

Meine Vermieterin macht mich krank.
Sie ist ein Ca 70 Jahre altes Ömmerchen, was jeder als freundlich aussehend beschreiben würde. Nach meinem Einzug vor einem Jahr ging der Terror los:

. ich darf bei Abwesenheit kein Fester auf lassen. (2. Etage)
. Überall im Haus hängen Zettel, wie was geputzt wird.
. sie lauert mir häufig im Flur auf, unterstellt mir ich hätte nicht geputzt (mittlerweile sammel ich den Dreck in einem Eimer als Beweis
. es hängen ständig im Flur an meinem Briefkasten für jeden lesbar Aufforderungen, Unterstellungen oder Rügen, was ich wieder angestellt hätte.
. Sie will mich zwingen die Haustür nachts abzuschließen ( für mich Fluchtweg, gibt keinen anderen Ausgang, Rettungskräfte könnten nicht ins Haus im Notfall)
. Schellt am Wochenende gern mal sturm um mich zu rügen und runter zu machen.
. Zudem wird sie gern persönlich, versucht mich runter zu machen, weil sie weiss dass ich psychisch erkrankt bin und reizt das aus.

Mittlerweile kann ich nacht fast garnicht mehr schlafen, sobald jemand bei mir schellt bekomme ich heftige Panikattacken, zwischendurch war der Druck und Stress so heftig, dass ich in SSV mit anschliessendem Notaufnahmebesuch geendet bin.

Ich such schon ne andere Wohnung, nur was kann ich momentan Rechtlich tun?

Liebe Grüße und schönen Tag

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Was immer Sie rechtlich tun, es wird wahrscheinlich länger dauern als Sie brauchen, um eine neue Wohnung zu finden. Und es kostet Ihr Geld. Ich persönlich würde überhaupt nichts machen, mich überhaupt nicht mehr auf Diskussionen ein- und die Türe zu lassen. im Ernstfall Klingel abstellen. Sie könnten natürlich eine Unterlassungsklage erheben, aber wie gesagt... Es kostet Sie erstmal Ihr Geld und ist auch nicht von heute auf morgen erledigt.

Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus oder wohnen Sie und Ihre Vermieterin in einem Haus als einzige Parteien? Ich frage deshalb, weil wenn Sie und die Vermieterin unter einem Dach leben und keine weiteren Mietparteien dazu kommen, hat sie ein erleichtertes Kündigungsrecht.

-- Editiert von fb367463-2 am 09.03.2018 22:09

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich schließe mich an, suchen Sie sich eine andere Wohnung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sie könnten natürlich eine Unterlassungsklage erheben,

Eine einstweilige Verfügung ginge schneller.
Nur wird das ohne Anwalt nichts, das kostet Geld und ob der Anwalt die durchbekommt steht auch in den Sternen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Klingel ausstellen und die Vermieterin ignorieren, nicht stehenbleiben auf Ansprache und sich den Quatsch nicht anhören.

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

die alte Dame hat zu viel Zeit und nimmt sich zu wichtig. Ein Phänomen, das besonders bei Rentnern auftaucht.

Du kannst gegen verschiedenes rechtlich vorgehen, es wird aber nicht viel bringen. Neue Wohnung suchen, Klingel nachts ausstecken. Ansonsten Augen zu und durch bis zum Umzug.

Solltest Du jemand anderes finden im Haus, der die Kehrwoche für dich übernimmt, hättest Du zumindest die Nörgelei los. Dann kannst Du der Dame sagen, gegen Entgelt kehrt nun XY, bitte wenden Sie sich an ihn.

-- Editiert von Chylla am 11.03.2018 12:44

Signatur:

Viele Grüße Chylla

1x Hilfreiche Antwort

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