Ich würde mich über Meinungen zum beliebten Thema Schönheitsreparaturen
freuen.
Mietvertrag ist soweit wirksam, also keine starren Fristen, Renovierung bei Auszug nach dem Grad der Abnutzung und so weiter. Soweit ok.
Sachverhalt: Die Wohnung war ursprünglich komplett in hellem gelb gestrichen und ziemlich abgenutzt und verfleckt. Bei Einzug hat der Vermieter nur das allernötigste gemacht, also nur die Wände gestrichen, die wirklich völlig verfleckt waren. Das bedeutet, in jedem Raum gibt es jetzt alte gelbe Wände und neue weiß renovierte Wände, also eine Mischung. Lediglich in einem Raum wurde vollständig weiß gestrichen.
Wie sieht es bei Auszug aus?
Dass die gelben Wände nicht renoviert werden müssen, ist nach der Rechtsprechung des BGH soweit ich weiß geklärt. müssen jetzt die renovierten weißen Wände - Abnützung vorausgesetzt - renoviert werden oder muss gar nichts renoviert werden?
Besten Dank für die Meinungen.
Teilrenovierte Wohnung
15. November 2016
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Frage vom 15. November 2016 | 19:07
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Teilrenovierte Wohnung
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#1
Antwort vom 15. November 2016 | 19:22
Von
Status: Senior-Partner (6432 Beiträge, 2317x hilfreich)
Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist (drüber ist nichts zu lesen)
muss auch nichts renoviert werden.
#2
Antwort vom 15. November 2016 | 19:28
Von
Status: Unparteiischer (9902 Beiträge, 4486x hilfreich)
ZitatMietvertrag ist soweit wirksam, also keine starren Fristen, Renovierung bei Auszug nach dem Grad der Abnutzung und so weiter. Soweit ok. :
Das klingt irgendwie schon fast wie ein Wiederspruch. Bitte gib nochmal genau die Klauseln an. Ansonsten gibt es hier http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-mieter-muessen-nur-renoviert-uebergebene-wohnungen-renovieren-a-1024239.html einen Artikel über das BGH Urteil (BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14 ). Das könnte für dich relevant sein.
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#3
Antwort vom 15. November 2016 | 19:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120045 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatWie sieht es bei Auszug aus? :
Da käme es schon mal darauf an, wie genau man das:
ZitatBei Einzug hat der Vermieter nur das allernötigste gemacht, also nur die Wände gestrichen, die wirklich völlig verfleckt waren. Das bedeutet, in jedem Raum gibt es jetzt alte gelbe Wände und neue weiß renovierte Wände, also eine Mischung. :
beweisen könnte und ob weitere relavant Beschädigungen an den unrenovierten Teilen hinzugekommen wären.
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