Teilrenovierte Wohnung

15. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Teilrenovierte Wohnung

Ich würde mich über Meinungen zum beliebten Thema Schönheitsreparaturen freuen.

Mietvertrag ist soweit wirksam, also keine starren Fristen, Renovierung bei Auszug nach dem Grad der Abnutzung und so weiter. Soweit ok.

Sachverhalt: Die Wohnung war ursprünglich komplett in hellem gelb gestrichen und ziemlich abgenutzt und verfleckt. Bei Einzug hat der Vermieter nur das allernötigste gemacht, also nur die Wände gestrichen, die wirklich völlig verfleckt waren. Das bedeutet, in jedem Raum gibt es jetzt alte gelbe Wände und neue weiß renovierte Wände, also eine Mischung. Lediglich in einem Raum wurde vollständig weiß gestrichen.

Wie sieht es bei Auszug aus?

Dass die gelben Wände nicht renoviert werden müssen, ist nach der Rechtsprechung des BGH soweit ich weiß geklärt. müssen jetzt die renovierten weißen Wände - Abnützung vorausgesetzt - renoviert werden oder muss gar nichts renoviert werden?

Besten Dank für die Meinungen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6432 Beiträge, 2317x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist (drüber ist nichts zu lesen)
muss auch nichts renoviert werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von justice005):
Mietvertrag ist soweit wirksam, also keine starren Fristen, Renovierung bei Auszug nach dem Grad der Abnutzung und so weiter. Soweit ok.

Das klingt irgendwie schon fast wie ein Wiederspruch. Bitte gib nochmal genau die Klauseln an. Ansonsten gibt es hier http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-mieter-muessen-nur-renoviert-uebergebene-wohnungen-renovieren-a-1024239.html einen Artikel über das BGH Urteil (BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14 ). Das könnte für dich relevant sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von justice005):
Wie sieht es bei Auszug aus?

Da käme es schon mal darauf an, wie genau man das:
Zitat (von justice005):
Bei Einzug hat der Vermieter nur das allernötigste gemacht, also nur die Wände gestrichen, die wirklich völlig verfleckt waren. Das bedeutet, in jedem Raum gibt es jetzt alte gelbe Wände und neue weiß renovierte Wände, also eine Mischung.

beweisen könnte und ob weitere relavant Beschädigungen an den unrenovierten Teilen hinzugekommen wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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