Teil der Wohnung unbewohnbar

1. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
ds160384
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Teil der Wohnung unbewohnbar

Hallo zusammen,

am 30.05.07 hat die Bauaufsicht der Stadt Düsseldorf unsere Wohnung (bestehend aus 2 Etagen) besichtigt und ist zu dem Entschluss gekommen, dass der obere Teil nicht bewohnbar ist. (bauliche Mängel) Wir haben dann am 01.06.2007 nichts ahnend die Wohnung übernommen, unterschrieben und und und...

Nun erreicht uns ein Brief das wir das obere Stockwerk nicht mehr nutzen dürfen (hier befindet sich u.a. das Badezimmer) Nun würden wir gerne aus der Wohnug raus, da sich der Vermieter nicht mit uns in Verbindung setzt (haben es auch mehrfach über die Hausverwaltung versucht), haben wir irgend eine rechtliche Handhabe den Umzug vom Vermieter bezahlen zu lassen?

Gruß

Dennis

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Hi Dennis!

Dir stärkt hier die Bauaufsicht voll den Rücken!
Ganz klarer Fall: Mietzahlung einstellen (kein Badezimmer, unbewohnbare Räume, etc..) fristlos Kündigen und auf Schadensersatz klagen (Die schon ab dem 01.06.2007 gezahlte Miete ebenfalls zurückfordern!)!

Dein VM scheint ja ein wahres Prachtstück der VM-Gilde zu sein! Wenn schon die Bauaufsicht einschreitet, muss das Ganze eine Vorgeschichte haben. Insofern werfe ich Deinem VM vor, schon vor dem Abschluß des MV von den Mängeln gewußt zu haben (sollte sehr leicht zu beweisen sein!). Zumindest hätte der VM es vor der Übergabe des Wohnung mitteilen müssen!
Die Sachlage, soweit ich das ersehen kann, scheint den Tatbestand der arglistigen Täuschung zu erfüllen!

Mieten würde ich bei so einem warmherzigen und gütigen VM nicht!

(Nicht wahr, Morti & Blockwart?)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Insofern werfe ich Deinem VM vor, schon vor dem Abschluß des MV von den Mängeln gewußt zu haben (sollte sehr leicht zu beweisen sein!)

War ja klar.

Bloß keinen Sachverhalt ermitteln, könnte die Vorurteile unnötig beeinflussen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ich habe bisher nur gelesen, daß einen Tag vor Übernahme der Wohnung (Mietvertragsabschluß war wann ?) eine Besichtigung der Wohnung stattgefunden hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Morti, hättest Du das verstanden, was Du scheinbar gelesen hast, wäre es Dir auch aufgefallen, dass die Bauaufsicht 1 Tag vor Übergabe den Beschluß gefasst hatte!

Bevor Du Dich jetzt in irgendwelchem irrsinnigen Gelaber ergiesst, wie arm doch der VM ist und wie pauschal dumm Mieter sind, usw. ist für mich soweit dieser Fall abgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

am 30.05.07 hat die Bauaufsicht der Stadt Düsseldorf unsere Wohnung (bestehend aus 2 Etagen) besichtigt und ist zu dem Entschluss gekommen

D.h. doch nicht zwangsläufig, daß sie bereits am 30.5.07 'zu dem Entschluß gekommen' sind.
Und jetzt schreiben sie erst Briefe ?

Ich vermute einfach mal, daß es sich dabei um einen Neubau handelt, bei dem eine Bauabnahme durchgeführt wurde.
Was sind das überhaupt für Mängel ?
Mglw. wird schon im Hintergrund an deren Behebung gearbeitet ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Vielleicht hat auch der Mieter bei den vielen leerstehenden Wohnungen in Deutschland auch nur den Überblick verloren und daher den falschen VM angebettelt. :devil:

Vielleicht aber könnte folgender Bericht für Dich interessant sein: http://immobilientutor.de/verwaltung/wohnungsleerstand-mietersuche.html

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ds160384
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Man man man da hab ich ja ne Welle losgetreten...

Ich hab sicher nirgends gebettelt, der erste Brief kam vor ein paar Wochen in dem stand wir sollen 5 Punkte erfüllen (Türen, Nachweise fehlen usw.) hab das an den VM weitergeleitet der meinte melden sie sich bitte nicht da, ignorieren sie den Brief. Am Samstag kommt das. Dort steht ganz klar das am 30.05. die Besichtigung stattgefunden hat und die Mängel festgestellt worden sind. ALtbau übrigens!!! Ich wollte eignetlich nur hier raus und mir die Umzugskosten bezahlen lassen und nicht mehr

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Und warum willst Du raus ?
Gefällt Dir die Wohnung plötzlich nicht mehr ?

Vermutlich wurde das Dachgeschoß ausgebaut und zusätzlicher Wohnraum geschaffen.
Das nehmen die Bauämter gerne zum Anlaß, auf der Umrüstung der Wohnungseingangstüren (feuerhemmend nach DIN sowieso) zu bestehen.
Vermutlich hat der VM geglaubt, mit 'Vogel Strauß Taktik' die Sache aussitzen zu können. Wird aber nicht klappen. Also muß er die Vorgaben des Bauamts erfüllen, die Wohnung wird wieder 'freigegeben' und alles ist in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ds160384
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Raus will ich weil er sich nicht drum kümmrt, ich immer wieder anrufe er sich nicht darum kümmert. Ebenso schimmelts, regnets rein (bereits nachweislich vor 2 Monaten gemeldet) Und was mache ich bis er die AUflagen erfüllt? Mich in der Küche waschen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Reduziere die Mietzahlungen auf 0. Dann wird der Vermieter sic her ganz schnell lebendig....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Was ist denn eigentlich eine 'faire' Miete ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

Blocki, wenn der Hühnerstall keinen höheren Wohnwert hat, gebe ich Dir Recht! :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ds160384
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Irgendwie geht das Ganze ins lächerliche... Hier bitte jemand um Hilfe, weil die Wohnung (lt. Bauaufsicht) nicht mehr bewohnt werden darf und der Vermieter sich nicht drum kümmert und dann wird einem gleich unterstellt, davon gewusst zu haben, um die Wohnung gebettelt zu haben, in Dunkel-Deutschland zu leben und und und...

Fakt ist, dass aus dem Brief hervorgeht das ich ab sofort das ausgebaute Dachgeschoss nicht mehr nutzen darf und ich aus dieser Wohnung raus möchte, meinetwegen auch mit ordentlicher Kündigungsfrist, aber da ich ja hier anscheinend raus MUSS (weil die Mängel irgendwie nicht beseitigt werden), möchte ich nicht mehr als die Kosten für den Umzugsunternehmer erstattet bekommen. Es geht mir in keinster Weise um Schadensersatzansprüche oder ähnlichem. Ich finds einfach nur eine Frechheit was manche von sich geben und meinen über andere urteilen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Lass dich nicht verrückt machen. Morti und Blocki sind beide VM's und fahren hier mit der Taktik hilfesuchende Mieter zu verunsichern.

An deiner Stelle würde ich sofort einen Anwalt aufsuchen und dich entsprechend beraten lassen. Ich denke dein Fall geht über das Mass hinaus um in einem Forum damit umgehen zu können.

Grundsätzlich sehe ich auch das Recht auf deiner Seite. Auch denke ich dass sich dein VM schadenersatzpflichtig gemacht hat.

-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2175
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

aha :

:augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Endu,

was soll der Blödsinn ?

Lies Dir den Thread mit der Entwicklung der Postings lieber noch einmal genau durch.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Cataclysmic
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde es eher als Blödsinn bezeichnen, jemanden zu fragen, warum ihm denn plötzlich die Wohnung nicht mehr gefalle, wo er doch nur auf sein einziges Badezimmer verzichten soll...

Bei aller Kompetenz und Vernunft in anderen Beiträgen, und auch mal die Provokationen von dreisst mit einbezogen - das kann man dann trotzdem nicht mehr ernst nehmen.

Von daher wird diese Entwicklung (leider auch in den meisten anderen Beiträgen hier) von Vorurteilen gestaltet - die sich bei Mietern _und_ Vermietern scheinbar über viele Jahre hinweg gebildet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Cat,

so, wie es aussah, hatte die Wohnung keinen direkten Mangel. Das Bauamt versuchte nur mit der Verweigerung der Abnahme den VM unter Druck zu setzen, im übrigen Teil des Hauses Türen auszutauschen.
Mit dieser Auflagenerfüllung wäre die Wohnung des TE auch rechtlich einwandfrei geworden.
Ich hätte deshalb als Mieter auf dieser Auflagenerfüllung bestanden.
Ansonsten ergibt sich schon die Frage, warum man aus einer Wohnung, in die man gerade eingezogen ist, gleich wieder ausziehen will.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Lies Dir den Thread mit der Entwicklung der Postings lieber noch einmal genau durch.[/qoute]

Ich glaube dass solltest eher du tun, nimm mal die VM-Brille ab und lese nochmal.

Zitat:
Ich hab sicher nirgends gebettelt, der erste Brief kam vor ein paar Wochen in dem stand wir sollen 5 Punkte erfüllen (Türen, Nachweise fehlen usw.)


quote:
Mit dieser Auflagenerfüllung wäre die Wohnung des TE auch rechtlich einwandfrei geworden.
Zitat:


Schon seltsam was du da immer herliest. Aber vermutlich ist die das kleine Wörtchen "usw." nicht aufgefallen.

Zitat:
Ansonsten ergibt sich schon die Frage, warum man aus einer Wohnung, in die man gerade eingezogen ist, gleich wieder ausziehen will.


Schon mal daran gedacht dass ein Mieter für seine Miete eine mängelfreie Wohnung haben will? Eine Wohnung die das Bauamt zum Teil sperrt, egal aus welchen Gründen auch immer, ist mit Sicherheit nicht mängelfrei. Der zweite Grund wäre dass man bei so einem VM der die Behörden ja ganz offensichtlich auch nicht so für voll nimmt nicht wohnen will.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Endu,

der TE ist in die Wohnung eingezogen, weil sie ihm gefallen hat (und nicht weil er den VM für einen tollen Typen gehalten hat).

Aus 'usw.' schließe ich nicht so ohne weiteres, daß es sich um direkte Mängel an der Wohnung handelt (wäre doch sonst auch vorgetragen worden). Die Wohnung wird quasi vom Bauamt nur als Geisel genommen.

Wenn der TE aus anderen Gründen ausziehen will, ist das ja ok, aber die wurden erst zum Schluß (auf meine Frage hin) vorgetragen.
Ganz am Anfang las sich das noch so, als wenn die Wohnung baufällig wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Schon mal dran gedacht, daß ein VM für seine WHG einen mängelfreien Mieter haben will?


Bei dir sicher nicht, denn da bekommt er auch keinen mängelfreien Vermieter. :grins:

Ihr seids wirklich zu 90 % reine Labertaschen.

-----------------
" Lasst euch von Morti und Blocki nicht verunsichern sie stehen beide auf der VM-Seite! :grins: "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Doc meinte, meine Mieter werden noch lange Freude an mir haben, auf den Gräbern meiner Mieter werde ich noch tanzen können


Wenn dir dabei einer abgeht, bitte gerne. Um mit dir zu diskutieren ist mir dein Niveau zu tief, tut mir leid.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen