Tätlichkeit von Vermieter gegenüber mieter

20. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
FlexXxo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Tätlichkeit von Vermieter gegenüber mieter

Guten Tag, ich bin neu hier auf dem Forum und hoffe hier einen hilfreichen Rat zu finden.

Zur frage:

Ist eine Tätlichkeit Vom Vermieter gegenüber dem Mieter ein Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens des mieters?

Falls ja muss eine Kündigungsfrist trotzdem eingehalten werden?
Wie verhält es sich mit den letzten drei monatsmieten, fallen die dann automatisch weg?

welche Möglichkeiten habe ich als Mieter nun abgesehen von einer anzeige, die schon raus ist.

hoffnungsvoll und dankend FlexXxo.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Die Regelungen zur fristlosen Kündigung finden sich in § 543 BGB . Es gibt diverse Urteile zur Rechtmäßigkeit von fristlosen Kündigungen von Seiten des Vermieters, wenn der Mieter ihn tätlich angegriffen hat (z.B.hier https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-angriff-rechtfertigt-fristlose-kuendigung_258_144310.html). Andersrum sollte das genauso gelten. Natürlich müsste die Tätlichkeit beweisbar sein.

Eine fristlose Kündigung muss unverzüglich ausgesprochen werden. Soweit ich mich erinnere, geht man von maximal 14 Tagen nach Kenntnis vom Grund der fristlosen Kündigung (hier also der Tätlichkeit) aus. Und fristlos bedeutet "ohne Frist", d.h. das Mietverhältnis ist sofort beendet. Meistens wird noch eine kurze Räumfrist von vielleicht 14 Tagen gewährt. Aber spätestens dann müsste der Mieter mit allen seinen Sachen aus der Wohnung raus sein und die Schlüssel müssten wieder beim Vermieter sein.

Zu den Kosten: Wenn die fristlose Kündigung berechtigt ist, trägt der Vermieter alle dadurch entstehenden notwendigen Kosten. Dazu können Umzugskosten, Maklerkosten und sogar bis zu einem gewissen Maße Übernachtungskosten gehören, wenn der Mieter nicht sofort wieder etwas findet. Zu beachten ist aber das Wort "können", denn die Kosten müssen notwendig sein und wirklich durch die fristlose Kündigung hervorgerufen worden sein.

Mein Rat: Wenn die Tätlichkeit beweisbar ist, dann sollte der Mieter umgehend (in den nächsten 2-3 Werktagen) einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen. Nur so wird der Mieter wirklich alle Rechte durchsetzen können.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FlexXxo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo cauchy,
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Ich werde diesen rat befolgen und umgehend einen Anwalt mit dieser Angelegenheit konsultieren.

MfG FlexXxo

1x Hilfreiche Antwort

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