Täglich Ruhestörung durch Musik - wie gehts weiter

18. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
B4B
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Täglich Ruhestörung durch Musik - wie gehts weiter

Hallo,

Mieter A stört täglich durch extrem laute Musik, die die Zimmerlautstärke weit überschreitet.
Die Ausmaße sind bis zu 4 Stunden Lärm am Stück, dann eine halbe Stunde Pause und weiter geht's.
Tagsüber, während der Ruhezeiten und auch Nachts, je nach dem.

Mieter B hat mehrmals versucht, die Situation durch Gespräche zu klären. Mieter A gibt sich allerdings uneinsichtig, sagt Ja und Amen aber ändert nichts an seinem Störverhalten.

Nach andauerndem Lärm hat Mieter B bereits die Polizei eingeschaltet, die Mieter A verwarnt und beim zweiten Störfall auch ein Aktenzeichen angelegt hat.
Trotzdem tritt keine Besserung ein.

Lärmprotokoll wird bei der Wohnungsgesellschaft eingereicht. Mieter A gilt dort sowieso schon als Rechtsfall und wird vom Anwalt der Gesellschaft abgemahnt.
Die Gesellschaft bittet Mieter B, regelmäßig weitere Lärmprotokolle einzureichen, sofern Mieter A sein verhalten nicht ändert.

Zwei Tage Ruhe. Danach geht es wieder von vorne los mit dem Krach.

Offensichtlich lässt Mieter A sich weder durch gute Worte, noch durch Polizei oder Vermieter von seinem störenden Verhalten abbringen.

Was können Wohnungsgesellschaft und Mieter B tun?
Mietminderung für Mieter B?
Kündigung für Mieter A durch Wohnungsgesellschaft?

Das neue Lärmprotokoll der letzten 10 Tage umfasst 16 individuelle Störungen, mindestens 30 Minuten pro Eintrag.
Eine Minderung der Wohnqualität für Mieter B besteht definitiv.

Es gibt auch Beschwerden von anderen Nachbarn, diese liegen allerdings bislang leider nur mündlich bei der Wohnungsgesellschaft und (laut eigenen Angaben) auch bei Mieter A vor.

Wie wird nun weiter vorgegangen?

Vielen Dank im Voraus für weitere Informationen :)
Lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.12.2010 11:44:06
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
B4B
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hehe, soweit alles klar.

Mir geht es in erster Linie aber darum, ob sich der Lärm auch irgendwie offiziell "abstellen" lässt. Was weiß ich, Beschlagnahme der Musikanlage oder eben Kündigung des Mietverhältnisses.
Ich will dem Nachbarn nichts böses, aber er nimmt null Rücksicht. Wie gesagt, Gespräche bringen nix, Abmahnungen und Polizei auch nicht - wenn ihm das auf gut Deutsch am Arsch vorbeigeht, kann er dann einfach so weitermachen, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen für ihn haben kann?!??

Geld sparen durch Mietminderung wäre sicherlich schön... In erster Linie würde ich aber lieber unsere Nerven sparen, weiter volles Geld zahlen und in meinen vier Wänden meine Ruhe haben. Zumindest im Normallfall! Jeder macht MAL Lärm, aber im momentanen Ausmaß ist das einfach zu viel.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.12.2010 12:12:16
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
oder eben Kündigung des Mietverhältnisses

Nicht unbedingt einfach, aber geht durchaus.

Besser wären natürlich noch mehr Nachbarn mit Lärmprotokollen, die vor Gericht aufschlagen und dort auch nicht "umfallen".




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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Wenn die Trachtengruppe oft genug vorfahren muss, ist die Anlage schonmal ganz schnell im Kofferraum der Jungs.
Bei uns liegt die Toleranzgrenze bei 2-3x pro Tag ...



Ansonsten bleibt nur:
- einstweilige Verfügung/Unterlassungsklage
- Mietminderung
- Kündigung des Ruhestörers





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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