Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall.
In unserem Mehrfamilienhaus wurde eine Wohneinheit von September 2005 bis Dezember 2005 von einem Paar bezogen. Für die restliche Zeit des Jahres stand die Wohnung leer. Vor wenigen Wochen erreichte uns die Stromkostenabrechnung für den entsprechenden Verbrauch im genannten Zeitraum. Die Begleichung der vollen Summe lehnte der Mieter jedoch ab, mit dem Hinweis, dass es Pflicht des Vermieters ist nachzuweisen, dass der Rechnungsbetrag ausschließlich von seinem eigenen Verbrauch herrührt und nicht durch etwaige andere Mieter, oder Nutzer des Anschlusses. Wie ist hier die rechtliche Lage? Im Voraus vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Mario J.
Stromkostenabrechnung.
1. Januar 2007
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Frage vom 1. Januar 2007 | 21:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromkostenabrechnung.
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#1
Antwort vom 1. Januar 2007 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Der Mieter hat Recht. Hat es denn keine Zwischenablesungen des Zählerstandes gegeben?
#2
Antwort vom 2. Januar 2007 | 16:14
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... und der mieter ist sicher nicht zuständig für verbräuche in leer stehenden wohnungen.
Und jetzt?
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