Stromkosten des EX - Mieters ..

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Spuntwand
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromkosten des EX - Mieters ..

Hallo und guten Abend :)

ich brauche mal " Meinungen " . Ich bin Vermieterin einer kleinen
2 Zimmer Whg . Mein EX - Mieter kündigte fristgerecht zum 30.6.07
soweit auch kein Problem .
Allerdings habe ich berufs und krankheitsbedingt meine Wohnung
erst wieder zum 1.12.07 vermieten können . Ich war 2 Monate in den USA und dann ein Bandscheibenvorfall , OP und Reha :(
Nun hat mein EX Mieter vergessen sich beim lokalen Stromversorger
abzumelden ... die Neuen Mieter haben das beim Versuch sich anzumelden bemerkt. Das Problem ist nun das der EX die Kosten
für Strom bis zum 1.12.07 nicht bezahlen will , rund 120 Euro.
Er ist der Meinung das wäre mein Ding , da er ja am 30.6.07
ausgezogen ist. Zur Info , in der fraglichen Zeit stand die Wohnung natürlich leer und alle Sicherungen waren draussen .
Eigentlich sollte ich mir ja keine Gedanken machen , da ich
ja als Eigentümerin keinen Vertrag mit dem Versorger eingegangen
bin , aber er droht gleich mit Anwalt.
Deshalb wollt ich mal Eure Meinung hören :)

Danke für Lesen und ein schönes WE noch

Gruß die Spuntwand

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sehe ich auch so.

Wenn der Ex-Mieter Vertragspartner des Stromversorgers war/ist, dann hat er sich auch selbst um eine Abmeldung bei Selbigem zu kümmern. Verpennt er es, zahlt er halt weiter.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Dann sind da allenfalls nur Grundkosten.


Es ist auch schon vorgekommen, dass
Mieter bei Wohnungskündigung gleich den Strom auch abmeldete, wohnte aber noch drin und verbrauchte noch weitere 3 Monate Strom.
Der Strom wurde nicht gesperrt, der Eigentümer
/Vermieter wußte erst von der Sache als er
dicke Rechnung bekam.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Da der Mieter sich um die Abmeldung kümmern muss ist das sein Ding, genau wie er sich auch beim Amt an- bzw. ummelden muss.

Wurde denn keine Übergabe mit Übergabeprotokoll gemacht? Die jetzigen Mieter müssten doch den Zählerstand beim Einzug haben, oder? Dann wüsste man ganz genau, ab wann sie die Stromkosten zu tragen haben, mal ganz unabhängig von der Ab/Ummeldung. Das rechnet dann der Stromversorger aus.

Das ist auf jeden Fall kein VM Problem.

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