Hallo,
folgende Sachlage:
Im Dezember 2008 verursachte der Mieter über mir einen Wasserschaden.
In meiner Wohnung wurden daraufhin von einer vom Vermieter beauftragten Sanierungsfirma Trocknungsgeräte aufgestellt. Die Kosten für die Sanierung
rechnet die Sanierungsfirma mit der Versicherung des Mieters über mir ab.
Diese Sanierungsfirma wollte mir dann auch einen Verrechnungsscheck für meine
Strommehrkosten überweisen. Die Firma hat mir bis heute keine Stromkosten
erstattet, angeblich zahlt die Versicherung des Mieters nicht. Ich musste aber ein
enorme Stromrechnung erstmal zahlen. Kann ich die Kosten auch von der Miete
abziehen oder die Zahlung von der Firma verlangen, obwohl diese auch noch
kein Geld erhalten hat?
Danke,
Grüße, Anett
Stromkosten
19. März 2009
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Frage vom 19. März 2009 | 14:49
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Stromkosten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 19. März 2009 | 15:10
Von
Status: Bachelor (3882 Beiträge, 2382x hilfreich)
quote:Das ist nicht Dein Problem.
angeblich zahlt die Versicherung des Mieters nicht
quote:Wie lange liefen denn die Trocknungsgeräte?
Ich musste aber eine enorme Stromrechnung erstmal zahlen.
quote:Wäre eine Möglichkeit. Aber wende Dich doch erst mal an den vermieter und verlange Schadensersatz in Höhe der Stromkkosten.
Kann ich die Kosten auch von der Miete abziehen
quote:Nein, denn Du hast kein vertragsverhältnis mit dieser Firma. Dein Ansprechpartner ist Dein Vermieter. Nur dieser hat eventuell gegenüber der Firma einen Anspruch weil Auftraggeber, oder gegenüber seinem anderen Mieter über Dir. Aber das ist dann sein und nicht Dein Problem.
oder die Zahlung von der Firma verlangen, obwohl diese auch noch
kein Geld erhalten hat?
lg
#2
Antwort vom 19. März 2009 | 16:02
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke für die Hilfe!
Ich habe mich auch gewundert das die Regulierung über die Firma läuft.
Die Trocknungsgeräte liefen über einen Monat, 350€ Stromkosten, welche
mich unverschuldet finanziell ganzschön in Schwierigkeiten bringen. Also
habe ich definitiv den Anspruch an den Vermieter....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. März 2009 | 16:44
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2536x hilfreich)
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