Strom und Gas in Nebenkosten

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Futz3r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom und Gas in Nebenkosten

Wenn im Mietbertrag steht das Strom und Gas in den Nebenkosten mit inbegriffen sind und mein Vermieter die kosten nicht bezahlt und der VersorgerAnbieter nach Monaten zu mir kommt und das Geld einfordert die bezahlen ?
Ich habe ja kein Vertrag mit dem Anbieter sondern mit dem Vermieter.

Danke schon mal für die Antworten.


-- Editier von Futz3r am 10.03.2017 05:10

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Futz3r):
Wenn im Mietbertrag steht das Strom und Gas in den Nebenkosten mit inbegriffen

Wie lautet den der Wortlaut im Mietvertrag?
Ist vielleicht Allgemeinstrom gemeint?
Zitat (von Futz3r):
Ich habe ja kein Vertrag mit dem Anbieter sondern mit dem Vermieter.

Sollte man mit dem Vermieter besprechen, bezahlen muss der Mieter immer, egal ob an die Versorger oder an den Vermieter. Wobei es für den Mieter günstiger sein kann, wenn er sich die Lieferanten selbst aussuchen kann.

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#2
 Von 
Futz3r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue wortlaut ist.
In den Nebenkosten sind Strom Gas Wasser .... In hohe von ..... Inbegriffen.
Mir ist klar das ich als Mieter die kosten zu zahlen habe aber wenn sie mit im Mietvertrag stehen und der Vermieter monate lang zahlt da es ja im Mietvertrag steht und seit 4 Monaten zahlt er nicht und jetzt würde ich das ja doppelt bezahlen da ich dies ja an den vermieter auch schon gezahlt habe.
Und die kosten sind Monatlich ca 300€ und das ist nun mal keine kleinigkeit.

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#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Wenn keiner (Vermieter oder Mieter) die ausstehende Summe an den Stromanbieter zahlt, besteht natürlich das Risiko, dass plötzlich der Strom abgestellt wird.
Daher könnte es für den Mieter evtl. ratsam sein, die offene Rechnung an den Stromanbieter zu zahlen und gleichzeitig die Miete um diesen Betrag zu mindern.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)


Zitat (von Scappler):

Daher könnte es für den Mieter evtl. ratsam sein, die offene Rechnung an den Stromanbieter zu zahlen und gleichzeitig die Miete um diesen Betrag zu mindern.


Sorry Miete mindern ist Schwachsinn, man sollte die Nebenkosten Vorauszahlung vielleicht mindern.

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
man sollte die Nebenkosten Vorauszahlung vielleicht mindern.


Ich bin mir sicher Scappler hat das gemeint.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Oder er meinte man koenne die Warmmiete mindern..

Auf jeden Fall sollte der Mieter nicht an den Versorger und den Vermieter zahlen.

In jedem Fall sollte der Mieter aber mal den VM fragen, was los ist? Und er sollte sich nicht mit billigen Ausreden abspeisen lassen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich meinte natürlich die Nebenkosten.

Zitat (von Akkarin):

Auf jeden Fall sollte der Mieter nicht an den Versorger und den Vermieter zahlen.

Solange man sich dann den Betrag vom Vermieter wiederholt, sollte es kein Problem sein, außer man hat die geforderte Summe nicht.


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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Futz3r):
Ich habe ja kein Vertrag mit dem Anbieter sondern mit dem Vermieter.

Das könnte auch falsch gedacht sein.
Beim persönlichen Stromverbrauch/Gasverbrauch entsteht der Grundversorgungsvertrag mit der Entnahme.
Sollte der Vermieter keinen Vertrag abgeschlossen haben, dann hat der Versorger erstmal einen Zahlungsanspruch direkt gegen denjenigen, der Strom und Gas aus dem Netz entnommen hat.

Gibt es den einen aktuellen Anlass, warum man sich ausgerechnet jetzt darüber Gedanken macht?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
Futz3r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es gibt einen Anlass da ich die kosten die ich an den Vermieter gezahlt habe nochmals an den Anbieter zahlen soll mit Androhung auf Sperrung.
Es dreht sich ja auch nicht um eine Kleinigkeit die man so einfach mal zahlt.
Meinen Vermieter erreiche ich nicht und er antwortet nicht mehr seit 2 wochen als ich das schreiben erhalten habe.
Ich kann nicht mal vorbei fahren da er im Ausland lebt.
Mein Problem ist das ich auch nicht weis an wenn ich mich jetzt wenden kann, es scheint mir ich muss einen Anwalt zur hilfe nehmen aber dies hat ja auch wieder kosten die ich tragen muss deswegen wollte ich hier mal nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt.

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#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

und der VersorgerAnbieter nach Monaten zu mir kommt und das Geld einfordert

Da sind doch mit Sicherheit auch Zähler vorhanden.
Und da es äusserst ungewöhnich ist, dass die über Nacht von alleine an den Leitungen wachsen, werden sie doch schon bei der Besichtigung vorhanden gewesen sein.
Was wurde denn damals vereinbart ?

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#11
 Von 
Futz3r
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schon geschrieben das der Vermieter dies zahlt und beim einzug sind die Zählerstände alles aufgeschrieben worden wegen der Anrechnung.
Es steht im Mietvertrag das dies mit in denn nebenkosten sind. Und als der Vermieter sonwie das ausieht nicht mehr zahlte und die ihn mehrmals angeschrieben hatten und er nicht reagiert hatte sind sie jetzt an uns ran getretten.

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#12
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Um welchen Betrag handelt es sich denn und wie hoch sind die monatlichen Nebenkosten?
Man kann sicherlich mit dem Stromanbieter eine Ratenzahlung vereinbaren. Am besten nimmt man die höhe der monatlichen Nebenkosten und dann zahlt man eben die nächsten Monate nur die Kaltmiete.
Damit wären die monatlichen Kosten für die Mietwohnung auf einen gleichen Level wie vorher.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Einfach nur die Kaltmiete zahlen sollte man tunlichst unterlassen, sonst ist man in Mietverzug und hat die Folgen seines Verzugs zuvertreten.

@Futz3r
Dein Vermieter und Du - ihr seid BEIDE wirklich Knalltüten. Aber in Deutschland ist es üblich, dass der Mieter seine Strom- und Gas-Versorgungsverträge selbst direkt mit dem Versorger abschließt, zahlt und abrechnet.
Das macht auch Sinn, denn so kann der Mieter selber einen Versorger+Tarif seiner Wahl nehmen.

Um dein Problem zu lösen brauchst du eigentlich kinen Anwalt, sofern du das das entsprechende Schreiben an deinen Vermieter selbst hinbekommst. Das korrekte Stichwort heisst: Aufrechnung - diese musst du deinem Vermieter aber vorher auch mitteilen - und auch wenn es Ausland ist > unbedingt auf beweisbare Zustellung achten!

Damit das endlich mal Nägel mit Köpfen gibt:
>gucke ob bzw. was in deinem Mietvertrag zur Aufrechnung steht
>stehen darin auch jeweils die Einzelbeträge, die für Strom und Gas an den Vermieter zu zahlen sind?
>handelt es sich um Vorauszahlungen mit Abrechnung oder um Pauschalbetrag für Betriebskosten?

Das Schreiben an den Vermieter - etwa so:
Der Versorger fordert von dir die direkte Bezahlung von Gas+Strom, da der Vermieter offensichtlich entgegen dem geschlossenen Mietvertrag die von dir an ihn hierfür gezahlten Beträge nicht entsprechend weitergeleitet hat und/oder evtl. sogar versäumt hat, sich für die Wohnung um Gas+Strom-Versorgungsbeträge zu kümmern.
Zur Vermeidung von einer Umsetzung der Sperrandrohung bist du daher gezwungen nun .... auf einen Schlag nachzuzahlen und zukünftig .... monatlich.
Du kündigst dem Vermieter daher die Aufrechnung mit der/den nächste(n) Mietzahlungen an - d.h. am saubersten ziehst du das ab, was du in der Vergangenheit bereits an den Vermieter für Gas+Strom (voraus)gezahlt hast.
Zugleich kürzt du den monatlichen Zahlungsbetrag um den (Voraus)zahlungsbetrag lt. Mietvertrag für Strom+Gas.

Auch dem Versorger solltest du unverzüglich das Problem schildern, damit der nicht seine Sperrandrohung umsetzt. Eventuell kannst du auch eine Stundung/ratenweise Nachzahlung erreichen.

Bei allem habe ich vorausgesetzt, dass du da ein Haus alleine bewohnst bzw. dass die Mietwohnung direkt mit Gas versorgt wird (mit Strom wird ja sowieso jede Wohnung versorgt)

Signatur:

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