Hallo zusammen,
mein Vermieter erwartet von mir zum Auszug die Tip-Top Renovierung einer "Studentenbude" in Berlin Kreuzberg. Eingezogen
bin ich vor drei Jahren, die Wohnung war in einem erbärmlichen Zustand, nachdem eine drogenabhängige Person darin gehaust
hatte. Zur Renovierung habe 1,5 Monatsmieten erlassen bekommen, was knapp 400 EUR entspricht. Die 400 EUR wurden sehr schnell
aufgefressen durch Rausbrechen von Spanplatten die auf dem Boden vernagelt waren, Abschleifen der Dielen, Streichen der
ganzen Wohnung etc., so dass ich am Ende ein Vielfaches bezahlt habe.
Nun habe ich ordnungsgemäß gekündigt und die Vermieter erwarten von mir eine toll renovierte Wohnung. Früher hatten Sie mir immer gesagt, wenn ich ausziehe müsste
ich halt die Wände nochmal streichen und dann ist es gut. Nun möchte ich wissen, ob sie eine vollständige Renovierung/Sanierung ihres Altbaus verlangen können.
Folgende Absätze stehen im Mietvertrag:
4. Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten:
In Küchen, Bädern und Duschen: Alle 3 Jahre
In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
in anderen Nebenräumen alle 5 Jahre
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken
und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.
Danach kommt diese anteilige Regelung, falls man früher auszieht.
Bei Übergabe der Wohnung wurde ein Zusatzprotokoll verfasst in dem festgehalten wurde, dass ich die Wohnung im unrenovierten Zustand übernehme
und folgende Dinge aufgelistet, die ich durchzuführen habe (und auch durchgeführt habe):
Im Wohnzimmer Bodenbelag kaputt und Wände nicht gestrichen
In der Küche Bodenbelag beschädigt, Wände nicht gestrichen
Im Bad Wände nicht gestrichen
Im Flur Wände nicht gestrichen
In einem Zusatz habe ich mich dann verpflichtet:
Der Mieter übernimmt bei Einzug die Renovierung der Wohnung
Der Bodenbelag wird vom Mieter entfernt
Die Dielen werden vom Mieter abgezogen
Beim Einzug habe ich all die Mängel die vorher festgehalten wurden beseitigt (also Streichen und Bodenbeläge tauschen).
Zu was bin ich jetzt bei meinem Auszug verpflichtet? Muss ich tatsächlich Türen, Heizkörper usw. lackieren?
Vielen Dank für Eure Antworten
Stress mit dem Vermieter wegen Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Danach kommt diese anteilige Regelung, falls man früher auszieht.
Das wäre jetzt der interessante Teil.
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Hier also die anteilige Regelung:
Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, so hat der Mieter nur einen Anteil von den Kosten zu tragen, die eine im Falle des vollen Fristablaufs bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur gemäß Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebs an den Vermieter verursacht hätte. Der zu zahlende Kostenanteil errechnet sich nach dem Verhältnis zwischen der im Firstenplan vorgesehenen vollen Frist und dem Zeitraum, der seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten vom Mieter ausgeführten Schönheitsreparatur bis zur Räumung abgelaufen ist. Dem Mieter bleibt es unbenommen, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, dass er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in kostnsparender Eigenarbeit fachgerecht ausführt oder ausführen lässt.
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Obwohl sie wunderschön transparent ist, wurde die Klausel für unwirksam erklärt.
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D. h. ich bin zu gar nichts verpflichtet, der ganze Paragraph ist ungültig?
Schön, die haben mich schon genug abgezockt... Nur für die Menschen, die hier im Forum auf Vermieter-Seite sind: Ich habe seit 2 Monaten eine Zementlache in meinem Badezimmer, weil das Bad darüber renoviert wurde und der Zement am Heizungsrohr runtergelaufen ist. Seit 6 Wochen wird eine Reparatur/Reinigung konsequent verschoben...
quote:
der ganze Paragraph ist ungültig?
Nur der Teil mit der Abgeltung bei Mietende.
quote:
Seit 6 Wochen wird eine Reparatur/Reinigung konsequent verschoben...
Vermutlich wollen sie Deinen Auszug abwarten.
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D. h. ich muss also trotzdem Streichen, Türen lackieren usw.?
Wird nicht die ganze Klausel unwirksam (Punkt 4.), wenn einzelne Dinge unrechtens sind?
Bei normaler Abnutzung sind nur Küche/Bad/Dusche im Spiel.
Und wenn im Bad ohnehin noch ein Handwerkerschaden zu beheben ist ....
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Aber da dann das volle Programm? Leider ist meine Eingangstür in der Küche und im Bad habe ich ein riesiges Rohr... WIll ich jetzt nicht unbedingt alles streichen und macht ja auch keinen Sinn, die ganze Wohnung müsste eigtl. komplett saniert werden.
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quote:
mein Vermieter erwartet von mir
Ist das jetzt nur Deine Meinung bzw. was hat der VM denn konkret gefordert ?
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--- editiert vom Admin
Ich habe hier im Forum keine Seite (habe ich doch schon oft genug erklärt).
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eine widerlegbare Vermutung
Solche Formulierungen verwirren Mieter eher noch mehr.
quote:
Dürfte alles unwirksam sein.
Würdest Du darauf gebündeltes Bares setzen ?
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"Dürfte alles unwirksam sein" ist natürlich so eine Sache...
@Usen: Nein, die Hausverwaltung war heute morgen bei mir zur Besichtigung. Es ging eigtl. darum, dass ich früher Ausziehen wollte und einen Nachmieter stellen und deshalb auf die Hausverwaltung zugehen wollte und die ganze Wohnung (Wände, Decken) streichen und auf Hochglanz putzen wollte um früher rauszukommen. Sie waren dann sehr arrogant und sagten u.a. "hier wurde nie geputzt", was eine Unverschämtheit ist. Fazit: Wenn ich früher ausziehen will, dann muss das hier alles "tiptop" aussehen. Ganz verschwiegen haben sie dabei, dass das Treppenhaus verwohnt und runtergekommen ist, sie mir aber eine Renovierung bei meinem Einzug versprochen hatten (anderen Mietern im Hause wurde das schon vor 10 Jahren in Aussicht gestellt). Ich bin ein entgegenkommender Mensch, aber seine Mieter als Renovierungssklaven einzusetzen empfinde ich als ungerecht.
quote:
Wenn ich früher ausziehen will, dann muss das hier alles "tiptop" aussehen.
Um es mit den Worten von Frank Martin zu sagen: Ein Deal ist ein Deal.
Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages kann man alles Mögliche vereinbaren.
quote:
wurde das schon vor 10 Jahren in Aussicht gestellt
Und da steht es wohl auch noch ein Weilchen.
Alles, was nicht mit Termin schriftlich vereinbart wird, ist garnichts.
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Ich stimme Frank Martin zu, nur, auf den Deal möchte ich nicht eingehen und das kann man mir ja nicht vorwerfen. Dafür halte ich eben die gesetzlichen Fristen ein
Und es ist natürlich klar, dass ich auf die Worte der Hausverwaltung nichts geben kann, ich habe das nur geschildert, um zu zeigen, dass ich kein Mieter bin, der seinen Vermieter übers Ohr hauen will.
Bleibt also die Frage, wie sehr ich Bad und Küche renovieren muss. Die Türen und Fenster sehen eigtl. ordentlich aus, keine Lackbrüche, nur halt nicht mehr ganz weiß. Die Heizungsrohre im Bad müssen sowieso neu gestrichen werden, weil da der Zement runtergelaufen ist, darauf werde ich jetzt natürlich bestehen.
--- editiert vom Admin
Ja, ich habe der Hausverwaltung auch Nachmieter präsentiert, die die Wohnung so genommen hätten, aber darauf wollten sie nicht eingehen. Ist ja auch OK, ist deren gutes Recht. Ist auch Ihr Recht mir Bedingungen vorzugeben für einen frühzeitigeren Auszug. Aber ich habe nunmal auch das Recht diese Bedingungen abzulehnen und dann nur streng nach Gesetz auszuziehen. Deswegen erkundige ich mich ja hier und bin im übrigen sehr dankbar für die zahlreichen Meinugen.
Und zu dem Treppenhaus: Das sollte unterstreichen, dass die Hausverwaltung mir nichts schenkt, ich also auch nicht vorhabe ihnen irgendwas zu schenken.
Es mag zwar entsprechende Fallkonstellationen vor Ort geben, aber normalerweise würde ich nie auf die Idee kommen, Fenster und Türen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu streichen (nur weil sie unterschiedlichen Raumkategorien zuzuordnen sind).
Soweit das nicht unter Deine "Anfangsverpflichtung" fiel und keine Schäden sichtbar sind, würde ich die Renovierung auf das Streichen der Wände beschränken.
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--- editiert vom Admin
Ging es in dem Urteilsfall nicht darum, daß die Mieter eben die Decken und Oberwände quietschbunt gestrichen hatten ?
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--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>bot der revisionsrechtlich zu berücksichtigende Sachvortrag des Klägers <hr size=1 noshade>
Und was sagt uns das ?
Schlecht vorbereitet.
quote:<hr size=1 noshade>Lässt die Klausel somit auch diese Auslegung zu, so ist sie gemäß § 305c Abs. 2 BGB in dieser dem Mieter günstigsten, weil zur Unwirksamkeit der Klausel führenden Auslegung zugrunde zu legen. <hr size=1 noshade>
Das ist ein absolut perfider Gedankengang.
Möchte nicht ausführen, woran mich das erinnert.
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--- editiert vom Admin
quote:
Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Die logische Konsequenz hieraus müßte sein, daß dann die für den (hier) Mieter günstigste Variante gelten würde.
Stattdessen aber die für ihn ungünstigste Variante zu bevorzugen, um dann dies zum Anlaß zu nehmen, die ganze Klausel zu kippen, ist nun mal eben perfide.
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--- editiert vom Admin
quote:
Ich habe seit 2 Monaten eine Zementlache in meinem Badezimmer, weil das Bad darüber renoviert wurde und der Zement am Heizungsrohr runtergelaufen ist. Seit 6 Wochen wird eine Reparatur/Reinigung konsequent verschoben...
Hier kannst doch auch gleich ansetzen mit Mietminderung
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"Gruss vom Strand"
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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