Streichen nach Auszug?

31. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Streichen nach Auszug?

Hallo Freunde,
wir sind umgezogen. In der alten Wohnung haben wir bei Einzug alle Zimmer Tapeziert, Gestrichen, im WZ Laminat gelegt und in der Kueche die Wand an der Kuechenzeile Gefliest alles auf eigene kosten. Der Vormieter hat nichts gemacht weil wir alles gemacht haben. Der Vermieter hat dann gesagt das wir bei auszug nicht Streichen muessen.

Jetzt macht der Vermieter Zicken und will das wir die Zimmer weiss streichen.

Das ich die Loescher zu machen muss wo ich Bilder oder Schraenke an die Wand gehaengt habe ist OK.

Wie ist es mit dem Streichen? Kann er verlangen das ich es weiss Streiche? Im Vertrag steht nicht das bei Auszug gestrichen werden muss. Ueber Streichen steht nichts im Vertrag.

Ich kann mir nicht Vorstellen das er einfach verlangen kann das gestrichen werden muss weil nichts im Vertrag steht wie die Zimmer bei einzug oder bei auszug gewesen sind oder sein soll.

Viele Dank

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ohne Vertrag kann der Vermieter gar nichts verlangen.

was ist denn überhaupt im Vertrag geregelt bzgl Auszug, Übergabe, Renovierung etc. ?

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#2
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Vertrag im moment nicht vor mir liegen aber ich bin mir sicher das bei Auszug nichts steht ueber Renovierung oder das der Zustand auf das des EInzuges gesetzt wird. Vor allem steht auch nicht bis auf der Boden wie die Zimmer waren.

Wir haben mal einen Vertrag gemacht wo stand das bei Auszug die Wand weiss gestrichen werden muss aber nach dem wir so viel gemacht habe, hat sie mit uns einen neuen Vertrag gemacht wo dieser Satz weggelassen wurden ist.

Es ist ein Standartvertrag vom Mieterbund wo einfach nur noch freie Felder ausgefuellt werden muss.

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn nichts vereinbart wurde, dann ist die Wohnung besenrein zu verlassen.

Das heißt Bad und Küche normal wischen und die Zimmer eben kehren.

Sonst nichts.

Gruß Justice

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#4
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

So habe ich mir das auch vorgestellt.

Wie ist es mit Loascher von Bohrungen fuer Bilder und Schraenke in der Wand?

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Löcher in der Wand gehören zur normalen Nutzung der Wohnung, sofern nicht ein Schweizer Käse aus der Wand gemacht wurde.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, im Schlafzimmer sind 2 vom Vorhang und 2 vom Spiegel, WZ 4 vom Leichtensystem, Kueche ein paar mehr von der Abzugshaube, Schraenke...

Vielen Dank

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#7
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben Post vom Haus und Grundeigentuemer Verein bekommen in dem u.a. steht.

"Alle Waende im Wohnzimmer, die ueber mit gelben Anstrich versehene Tapete verfuegen, sind von Ihnen grossflaechig mit geometrisch angeortnetetn roten nicht deckenden Pinselstriche uebersehen worden.
Dieser Zustand stellt sich als ein solcher das, der nicht dem Durchschnittsgeschmack von Mietinteressenten entspricht, ist somit nicht mehr vom vertragsgemaessen Gebrauch gedeckt, sondern geht ueber diesen hinaus und muss deshalb von ihenn beseitigt werden."

Sie hat schon mal nicht erreicht das ich alle Waende streichen muss. Wie sieht es mit dem oben aus? Gibt es eine Geschmacks Klausel oder so?

(Die roten striche wurden mit einem Schwamm gemacht)

Wie gesagt, im Vertrag steht Besenrein uebergeben. Nichts von Streichen usw.

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#8
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch ein Bild von dem letzten Beitrag von mir.

http://www.immobilienscout24.de/files/basic01/178/A/866/39241486/B_F_8_basic.jpg?1158068316000

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#9
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, es gibt eine Geschmacksklausel, dass z.B. grelle Farben nicht erlaubt sind. Das ist natürlich Auslegungssache, aber ich würde es wie der Vermieter sehen und bin auch der Meinung, dass die roten Streifen nicht dem gängigen Geschmack entsprechen und überstrichen werden müssen.

Gruß

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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Da der Mieter bei Einzug alles selber tapeziert und gestrichen hat und bei Auszug nur besenrein übergeben muß, warum soll er jetzt die Wände weiß streichen? Hierzu steht ja auch nichts im Mietvertrag.

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#11
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist es ja. Sie wollte erst das wir alle Zimmer streichen und den Verband eingeschaltet.
Der hat den Mietvertrag gesehen und meinte das sie mit allen Zimmern nichts machen kann aber ich denke sie versuchen es jetzt nur mit dem Wohnzimmer.
Wir haben jedes Zimmer Tapeziert, Gestrichen, WZ auf eigene kosten mit Laminat versehen und die Küchen-wand auf eigene kosten Gefliesst.

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Zimmer auf Deinem Foto ist schon sehr individuell, ich sehe durchaus dei Gefahr, daß Ihr evtl. wenn das vor Gericht geht unterliegen könntet.

Renovierung beim Auszug

Beim Auszug muss der Mieter bei der Farbgestaltung Geschmacksgrenzen einhalten. Farben, wie zum Beispiel Türkis, Lila, Schwarz und Rot, sind unzulässig. Gefordert ist ein neutraler Anstrich.
(LG Berlin 64 S 213/94 , GE 95, 249)

Als neutral würde ich den Zimmeranstrich nicht bezeichnen.


Gruß

-- Editiert von michael32 am 19.11.2006 01:14:17

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#13
 Von 
peter98
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

vor dem Hintergrund, dass ihr bei Einzug alles tapeziert, gestrichen und Laminat verlegt habt, finde ich es vom Vermieter kleinlich die Gestaltung des WZ zu monieren.
Aber ich muss mich meinem Vorredner - nach Betrachtung der Wand - anschließen: Dies könnte vor einem Gericht durchaus als nicht neutraler Anstrich gewertet werden.
Versucht evtl. einen Kompromiss mit dem Vermieter zu finden.
Vielleicht gefällt einem Nachmieter ja ausgerechnet gerade diese Wandgestaltung :)

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#14
 Von 
anefeldk
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Die geht keinen Kopromiss ein. Ich habe es immer hin geschafft nicht alle Wände streichen zu müssen und das ist für sie schon schlimm genug das sie gegen mich nichts erreicht hat bis auf ein kleines Zimmer.

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