Stellplatzkosten

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Claudia4711
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplatzkosten

Hallo,

zu meiner Wohnung gehört ein Stellplatz, das sagten mir die Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages.Ich bat die Vermieter noch, dies bitte auch im Mietvertrag zu vermerken, somit schrieben sie zumindest in mein Exemplar "1 Stellplatz". Diesen nutze ich seitdem. Am 31.12.07 bekam ich die Nebenkostenabrechung 2006 und mein Vermieter sagte mir in einem Nebensatz, dass sie ab 1.1.08 ( also ab dem nächsten Tag!! ) 10 Euro für den Stellplatz nehmen. Ist dies rechtmäßig??? Wäre das als Mieterhöhung anzusehen, wo ich zumindest 2 Monate Zeit haben müsste und dann erst zahlen müsste??

Vielen Dank im Voraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Claudia,

wann hast Du denn die letzte Mieterhöhung bekommen ?

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#2
 Von 
Claudia4711
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch gar nicht. Wohne erst seit 15.9.06 hier!
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Soll heissen, dass Du vom 15.09.06 bis 31.12.07 die Wohnung MIT Stellplatz gemietet hast, Dein VM in dieser Zeit nie den Stellplatz separat berechnet hat, und nun will er plötzlich 10 Euro dafür haben?

Das ist in meinen Augen keine Mieterhöhung, und auch diese hat schriftlich und rechtzeitig angekündigt zu werden.

Also, ich meine, Du musst diese 10 Euro nicht zahlen. Dies steht ja auch nicht in Deinem Mietvertrag.... Selbst wenn in Deinem MV der Stellplatz nicht eingetragen wäre könnte er jetzt nicht einfach 10 Euro dafür berechnen. Davon steht ja weder in Deinem noch in seinem MV was, oder?

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Liebe Claudia,

das wäre eine Mieterhöhung, die Deiner Zustimmung bedürfte. Da sie formell nicht wirksam erfolgte, brauchst Du eigentlich garnichts zu tun und kannst sie ignorieren.

Daraufhin wird Dein VM allerdings vermutlich eine formell korrekte Mieterhöhung 'nachschieben', die dann mit Sicherheit höher als 10 € ausfallen wird.

Wenn Du allerdings der jetzigen 'Erhöhung' zustimmen würdest, könnte eine zukünftige Mieterhöhung frühestens in 15 Monaten greifen.
Die Frage ist also, wieviel 'Luft' steckt noch in Deiner Miete und welche Vorgehensweise bringt Dir unter dem Strich mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Claudia4711
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist richtig, seit meinem Einzug hat der Stellplatz nicht gekostet und jetzt plötzlich von heute auf morgen ( was auch daran liegt, dass ständig Besuch der Kinder des VM auf unserem stellplatz stehen und wir uns ein paar mal beschwert haben ). Würde ich diese zehn Euro jetzt also zahlen, könnte mir in den nächsten 15 Monaten die Miete nicht erhöht werden, ist das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Exakt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Claudia4711
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ich muss dann eigentlich erst ab 01.03. zahlen und bräuchte es bestenfalls noch schriftlich vom vermieter? ;-)

Vielen dank für die Infos!!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Schriftlich auf jeden Fall (schon für die Unterlagen :grins: ).

Damit nicht später der Eindruck entsteht, Du hättest völlig unmotiviert mehr überwiesen.

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Aber das soll der VM selbst heraus finden... :grins:

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