Stellplatz - erst unentgeltlich, jetzt soll ich zahlen?

29. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
matto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplatz - erst unentgeltlich, jetzt soll ich zahlen?

Hallo Forum
Erstmal ein kurze Vorstellung meinerseits.
Ich heiße Martin bin 31 Jahre alt verheiratet,und werde nächstes Jahr Vater.
Nun zum Mietproblem:
Wir wohnen seit 6 Jahren in einer Mietwohnung mit 4 Parteien und einer Sparkasse darunter.
Stellplätze für die Mieter gibt es 5x und Sparkassenparkplätze 4x.Abends sind die Sparkassenparkplätze natürlich nicht besetzt.
Ich und meine Frau sind die einzigen im Haus die 2 Autos fahren.
Zum Zeitpunkt des Einzugs waren alle Parkplätze belegt inklusive einem Auto von uns.
Wir haben damals mündlich vereinbart,das unser 2tes Auto ohne Probleme auf dem Sparkassenparkplatz parken kann(welcher ja Abends und am Wochenende immer frei ist).
Nach ca. 2 Jahren ist ein Mieter ausgezogen,es wurden 2 Parkplätze frei.Der Nachmieter hat nur ein Auto,sodass 1 Parkplatz frei stand.Nach ein paar Wochen traf ich den Vermieter an,und da der Parkplatz immer noch nicht genutzt wurde fragte ich ob wir ihn benutzen könnten,dem stimmte der Vermieter zu und seitdem stehen wir dort ohne weitere Kosten.
Vor kurzem hatte ich eine Meinungsverschiedenheit mit dem Vermieter am Telefon,sodaß das Gespräch irgendwann etwas mit erhobener Stimmer geführt wurde.
Nun fühlt sich der Vermieter angegriffen von mir und hat mir direkt einen netten Brief geschrieben,aus dem hervorgeht,das wir den Parkplatz verlassen sollen damit sie ihn andersweitig vermieten können.Oder wir sollen eine monatliche Gebühr von 20€/Monat zahlen.
Der Vollständigkeit halber schrieb er noch,das unser Fahrzeug für den Sparkassenparkplatz(auf dem wir ja am Anfang geparkt haben)nicht mehr zulässig sei.
Was meint ihr dazu?

Gruß Matto


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Naja
den Sparkassenparkplatz hat er ja vermietet und wenn der Mieter nix dagegen hat ?
Die Nutzungserlaubnis für den nicht vermieteten kann er natürlich Dir wieder entziehen.

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#2
 Von 
matto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was kann passieren wenn ich mich trotzdem auf den Sparkassenparkplatz stelle?

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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Du könntest abgemahnt (vom Vermieter) oder abgeschleppt (von der Sparkasse) werden.



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#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Kann ein Vermieter da abmahnen? Die Stellplätze sind im Besitz der Sparkasse und wenn die sich nicht beschweren, dass da abends und am WE jemand parkt, dann sollte das den Vermieter doch nichts angehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
wenn die sich nicht beschweren


Wie sagte der alte Lakoniker ?

Wenn ...



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wie wärs denn damit, die Sparkasse einfach zu fragen? Außerdem, wer sich zwei Autos leisten kann, der sollte auch in der Lage sein, einen zweiten Parkplatz zu finanzieren.

wirdwerden

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#7
 Von 
matto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben ja anfangs den Sparkassenparkplatz 2 Jahre genutzt.Den tagsüber wenn ich arbeiten bin stehen ständig Autos auf meinem Parkplatz,was mir nichts ausmacht.Die Sparkasse hatte auch nie ein Problem wenn wir abends auf deren Plätzen standen.Wie den auch wenn geschlossen ist,interessiert es eh niemanden wer da steht.
Außerdem gibt es bei keinem Mieter einen monatlichen Beitrag für einen Stellplatz.Warum soll ich 260€/Jahr zahlen,wenns 6 Jahre auch ohne ging?
Fest steht,das mich der VM zwingen will die 20€ zu zahlen.


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.10.2010 11:00:36
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Außerdem gibt es bei keinem Mieter einen monatlichen Beitrag für einen Stellplatz.

Hier geht es ja auch um den zweiten Stellplatz.



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