Staffelmietvertrag über 12 Jahre ?

16. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)
Staffelmietvertrag über 12 Jahre ?

Hallo,

Mieter schloss 1998 einen Mietvertrag mit Staffelmiete ab.

Darin wurde vereinbart, dass sich die Miete aller 2 Jahre um 30 DM (15 Euro) erhöht.
Das heißt, vom Einzug 1998 bis 2008, also innerhalb von 10 Jahren, erhöhte sich Miete 5x.

Ab 2010, also ab dem 12. Mietjahr, will der VM (lt. diesem alten Vertrag) aber noch mal und gleich 58 DM mehr ( 27 Euro)haben. Dannach wäre die Staffelmietvereinbarung am ende.

Nun die dazu Fragen:
War/ ist diese Vereinbarung der Staffelmiete über 12 Jahre und diese extreme letzte Erhöhung ab dem 12. Jahr korrekt?
Sind nicht nur 10 Jahre rechtens?

Man muss noch erwähnen, dass die Anfangsmiete auch schon auf einem Staffelmietvertrag des Vormieters bruhte.Er zahlte schon nach der Modernisierung ab 1996 die 1.Eröhung aufgrund Modernisierung.
Und bei Einzug des Nachmieters 1998 (also im o.g. Fall), wurde eben gleich auch die 2. Erhöhung in der Starmiete eingebaut (30 DM mehr als Vormieter zuletzt zahlte), weil wieder zwei Jahre um waren (1996-1998).

Nur kann der Vermieter für eine damals ganz einfache Modernisierungen der Wohnung, wie Heizungseinbau, Wände weißen, Bad fliesen, Teppichboden verlegen ... die auch noch mit öffentlichen Miteln saniert wurde, bereits bis 1998 zwei Mieterhöhungen vorgenommen UND dann mit neuen Mieter ab 1998, wieder 10 Jahre Staffelmiete festlegen - plus - eine Enderöhungssumme von 58 DM ab 2010 ?

Das sind über 14 Jahre Staffelmiete plus enormen der Enderhöhung von 58 DM ab 16. Jahr.Die Miete liegt bereits jetzt schon weit über den Vergleichsmieten.
Und die Wohnung ist nur aufgrund vieler Eigenleistung des Mieters in einem modernen Zustand.Man möchte deshalb auch nicht umziehen, was ja das einfachste wäre, sondern gern erst mal überprüfen lassen, ob der Vermieter diese vertraglich letzte und extreme Erhöhung dann ab 2010 aufgrund des oben genannten Sachverhaltes/Zusammenhang überhaupt noch verlangen darf.
Vertrag ist Vertrag ! Ausziehen! - werden jetzt einige als Sofortantwort geben.

Gut, aber wir suchen eben einen Fehler in der Dauer der Staffelmiete.
Vom Vormieter hätte VM ja bloß bis 2004 die letzte Staffelmiete verlangen können (bei 10 Jahres Staffelmietvertrag).

Staffelmiete beruhte doch auf Modernisierung mit öffentlichen mitteln und kann doch dann auch nur begrenzt und auf jede Wohnung gleich viel umgelegt werden? Oder ?
Es kann doch irgendwo nicht richtig sein, das VM bei einem Dauermieter nur 10 Jahre Staffelmiete verlangen darf und in den Wohnungen, wo Mieter innerhalb dieser 10 Jahre wechseln, der erste Mieter bereits 5 Jahre staffelmiete zahlt und wenn ein neuer Mieter einzieht wieder 10 Jahre Staffelmiete aufgebrummt bekommt.

Warum darf ein VM für eine Wohnung aufgrund Mieterwechsel 10x Mieterhöhung per Staffelmietverträg kassieren und die Mieter in der Nachbarwohnung brauchten nur 5x aller zwei Jahre aufgrund der Modernisierung eine Erhöhung zahlen und dann war Schluss.
Daher wird eben vermutet, dass der o.g. MV hinsichtlich der Dauer der Staffelmiete für dieseWhg. gegenüber den anderen Mietern/Wohnung hinsichtlich der Miethöhe nicht gerechtfertigt ist.Wohnung ist also teurer durch Mieterwechsel und erneuter Staffelmiete mit Neumietern und nicht aufgrund besserer Ausstattung!
Danke für Euren Rat .







Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

vielen Dank scalar12.
Und warum Vertrag erst unterschrieben wurde ?
1998 musste man im Ostteil ja regelrecht nach Wohnraum suchen, die bereits mit Heizung, gefliesten Bad, ordentlichen Fenstern und Teppichboden ausgestattet waren.
Zu der Zeit wollten ja alle aus ihren alten unsanierten DDR Wohnungen in teilsanierte Wohnungen ziehen und man war froh, wenn man jemanden bei der ehemals staatl. Wohnungsbaugesellschaft kannte, die einem eine sanierte Wohnung vermitteln konnten.

Die meisten Häuser wurde ja dann privatisiert und von Eigentümer modernisiert und wären am Ende der Modernisierung, wenn man wohnen geblieben wär, teurer gewesen als die sanierten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

Und wer kannte sich da schon mit Staffelmietverträgen groß aus? Man zog von einer unsanierten 300 DM Miete Whg. in eine sanierte 480 Miete Wohnung und das war von Preis Leistung dann auch okay.

Wenn man aber bedenkt,dass in den ganzen Jahren aber nie wieder was in den Whg. gemacht wurde, Zimmertüren von 1920 drin sind und Treppenhaus dringlichst mal wieder Farbe bräuchte ..... ist dann eben die Miete durch diese Staffelmiete nicht mehr angemessen die sie am Ende dafür haben wollen !
Anfragen bei VM, ob man vielleicht mal neue Zimmertüren bekommen könnte oder Laminat, wurden so beantwortet, dass es möglich wäre, sich aber dann die Kaltmiete erhöhen würde!
Andererseits wird aber in allen leer werdenden Whg. all dies gemacht damit sie neue Mieter dafür finden! Und die bezahlen dann aber bloß so viel Miete, wie wir hier in den teilsanierten Whg. jetzt schon zahlen.Nur bei uns wird Miete ja noch teurer durch diesen blöden Staffelmietvertrag!
Eine Bewerbung um eine super sanierte Whg. lehnen sie auch ab! Diese wären alle schon vermietet! Nee - die wissen dass man sich alles schön gemacht hat und nicht ausziehen will, nur Miete senken will und da ruhen die sich auf Stafflmietvertrag aus und lassen uns schön nach diesem Vertrag Miete zahlen.
Und diese Ignoranz als städt. Whg.Baugesellschaft hohe Mieten für schlecht sanierte Whg. verlangen zu dürfen, findet man eben nicht okay.
Zieht der Mieter jetzt aus, müssen die vielGeld rein stecken und können dann auch nicht mehr Miete verlangen.Machen sie ja auch nachweislich nicht!Aber bei alten Mietern nichts machen, sogar Modernisierungen die in anderen Whg, Grundausstattung u Standart sind, auch noch auf Kaltmiete drauf schlagen wollen und auf Staffelmiete bestehen...

Wenn es Privatvermieter wär, okay.

In anderen Wohnanlagen sanieren sie teuer und bauen noch Balkonanlagen dran, um wenigsten 5€ /m² verlangen zu können und die Mieter, die in ihren teilsanierten Whg. wohnen werden vergessen - nur abgezockt durch diesen alten Staffelmietvertrag..... ärgerlich und sehr unfair für alle Altmieter!!!Die machen alles auf eigene Kosten und zahlen noch die höchste Miete. Das kann irgendwo ja nicht sein.

Deshalb war eben auch die Anfrage hier dringlich ob der Staffelmietvertrag so lange u unter den Umständen noch rechtens ist.
Vielen Dank!



warum Ve
Das war eine eindeutige klare Antwort.
Also wird ein Umzug in nächsten zwei Jahren fällig....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Ausziehen in eine gut sanierte neue Wohnung, ist das nicht billiger? Die unterschwellige und unbeantwortete Frage ist doch, kann der Mietenspiegel über einen so langen Zeitraum durch die Staffeln legal überschritten werden???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Hi,

auch für Staffelverträge gilt die 20% (Ordnungswidrigkeitengrenze) bzw 50 % (Wuchergrenze). Da das ganze sich in Berlin abspielt, hilft ein Blick in den Mietspiegel, ob das alles ok ist !

Wo ist das Problem ???

MFG

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo scalar und volker,

der Link und sonstige Antworten waren sehr aufschlussreich.
Also sieht es in dem Fall so aus, dass der VM während der Staffelmiete nur jegliche Modernisierungen in den Wohnungen ablehnt, weil er diese nicht als Moderniesierungen auf die Kaltmiete umlegen kann solange die Staffelmiete läuft.

Auf deutsch, wäre der VM dumm einem Mieter den Gefallen zu tun, die Wohnung während der Staffellaufzeit aufzuwerten, weil er die Kosten dadür nicht umlegen bzw. Miete erhöhen kann/darf.
Genau dort sah ich auch das Ungerechte.
Man muss als Staffelvertragsmieter also ewig die einfach sanierten Wohnung hinnehmen und als Dank dafür auch noch eine hohe Miete zahlen.
Wenn Stafelmietvertrag beendet ist, ist dass dann VM wahrscheinlich überhaupt kein Problem mehr Geld für irgendeiner Modernisierung freizulenken (was jetzt angeblich nicht da ist!!) , weil er es dann wieder auf Miete als Modernisierungskosten umlegen darf.

Nur wenn jetzige Miete bereits schon dem Mietspiegel op sanierte Wohnung erreicht hat, frag ich mich wie VM nach meinem Auszug auf seine Kosten kommen will?

Er müsste überall neuen Teppischboden oder Laminat verlegen, neue Türblätter einsetzen, neu malern um sie erneut vermieten zu können bei den Alternativwohnungen die es gibt.Aber dennoch wird er nicht mehr Euro pro qm Miete verlangen können, als wie jetzt schon zahlen.Weil jetzige Miete pro qm ja schon an der Höchstgrenze liegt.

VM wirbt ja auch mit anderen gut sanierten Wohnungen mit 2 Monaten mietfrei und weniger Miete pro qm. um sie vermietet zu bekommen.Das ist ja das sinnlose an der ganzen Sachen.
Und Erfahrungen haben gezeigt, dass wenn sich alte Mieter für diese Wohnungen bewerben, bekommen sie die nicht.

Das sieht für mich danach aus, als will VM einem Mieter aus alten teuren Wohnungen nicht die Möglichkeit geben, in eine neue gut sanierte und preiswertere Wohnung umziehen zu können!
Und das als Wohnungsbaugesellschaft, kann eigentlich nicht sein...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.724 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen