Hallo,
folgender Auszug aus dem Mietvertrag "§ Miete" abgeschlossen am 1.7.2010:
"Die Netto-Miete beträgt monatlich 350 €, ab 1.7.2013 380 €."
In 2012 fand eine Modernisierung der Heizung statt, dessen Umlage auf die Mieter eine Mieterhöhung auf 370 € verursachte.
Nun die Fragen:
1) Handelt es sich bei dem Auszug des Mietvertrags um eine Staffelmiete nach § 557a BGB
?
2) Welcher Betrag muss ab 1.7.2013 gezahlt werden?
Der Vermieter möchte die 20 € der Modernisierung auf die vereinbarte Erhöhung aufschlagen, also verlangt er 400 € ab 1.7.13.
Danke!
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-- Editiert WandHydrant am 16.12.2013 17:22
-- Editiert WandHydrant am 16.12.2013 17:22
-- Editiert WandHydrant am 16.12.2013 19:42
Staffelmiete?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Und sonst ist nichts zum Thema Miete und Staffelung geschrieben.
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zu 1) Ja, es handelt sich um eine Staffelmiete
zu 2) 380€ wie vereinbart. Die Erhöhung der Miete wegen der Modernisierung war unzulässig.
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Nach Ende der Staffelvereinbarung kann die Miete aber wieder ganz normal nach Gesetz erhöht werden - also auch wegen Modernisierung.
Die Miete muss sich gemäß § 557a Abs. 1 BGB
mindestens einmal erhöhen (siehe: BGH ZMR 2006, 192
, 195), damit der Mietvertrag als Staffelmietvertrag qualifiziert werden kann. Somit sind mindestens 2 Staffeln zwischen den Parteien zu vereinbaren.
Quelle
Für die Zeit danach gilt: Nach Eintritt der letzten Mietstaffel bleiben Sie nicht etwa auf der bisherigen Miethöhe sitzen, sondern es gelten für Sie die allgemeinen Mieterhöhungsregeln der §§ 558 ff. BGB
.
Quelle
Und nun frage ich mich gerade, durch was genau eine "Staffel" definiert wird (durch ein Enddatum?) und wann denn nun die Laufzeit der Staffelmiete endet
- mit Ablauf der 1. Staffel am 30.06.2013?
- mit der Erhöhung ab 1.7.2013 auf 380 Euro?
- am 1.7.2014, weil dann wieder eine Erhöhung nach Gesetz möglich wäre?
- gar nicht? weil nichts weiter vereinbart ist
- oder ???
Wenn dem Erhöhungsverlangen nicht innerhalb der Zustimmungsfrist zugestimmt wird, wird der Vermieter eine Entscheidung treffen müssen, ob er die Zustimmung einklagt. Spätestens dann wird er sich wahrscheinlich anwaltlich beraten lassen (müssen) - und ggf. noch die entsprechende Zeit abwarten/neues Erhöhungsverlangen formulieren, um die Gerichts-/Verfahrenskosten nicht unnötig zu riskieren.
Aber vielleicht wagt ja schon vorher hier jemand eine Prognose ...
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen D Hildebran"
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