Sonderkündigungsrecht bei Behinderung

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
laluna80
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht bei Behinderung

Guten Abend,

mein Vater bewohnte bisher eine Mietwohnung in der 6.Etage ohne Personenaufzug.
Nun ist er beidseitig beinamputiert und kann diese Wohnung nicht mehr bewohnen. Er befindet sich derzeit noch im Krankenhaus.
Der Vermieter akzeptiert die Kündigung nur fristgemäß, also in 3 Monaten.
Nun benötigt er ja nun eine rollstuhlgerechte Wohnung. Die Vermietung kann eine derartige Wohnung nicht anbieten.
Genügt dieser Grund um den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen? Wir hätten bereits eine andere Wohnung für ihn, aber eine Doppelzahlung ist finanziell nicht drin.

Vielen Dank!

-- Editier von laluna80 am 11.01.2016 19:17

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass es nicht mehr zumutbar ist, die 3monatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Denn bewohnen kann der Vater die Wohnung ja noch, nur das rauf und runter ist jetzt ein großes Problem.

Das klingt jetzt blöd, ist aber so.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Ich würde diese Frage sicherheitshalber bei www.frag-einen-anwalt.de stellen. Es geht ja um nicht wenig Geld und rechtliche Sicherheit ist hier vonnöten.

Viele Grüße!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von laluna80):
Er befindet sich derzeit noch im Krankenhaus.


Wann kommt er denn aus der Reha zurück? Und seit wann ist bekannt, dass er nicht mehr in die alte Wohnung zurück kann?

Zitat (von laluna80):
Wir hätten bereits eine andere Wohnung für ihn, aber eine Doppelzahlung ist finanziell nicht drin.


Warum mietet Ihr die Wohnung nicht erst an, wenn die andere gekündigt ist? Der Vater wird vermutlich nicht sofort aus dem Krankenhaus kommen, sondern erst mal in einer entsprechenden Einrichtung den Umgang mit dem Rollstuhl lernen müssen.
Deshalb wird er vermutlich weder in der einen noch in der anderen Wohnung wohnen können. Außerdem wird ein solcher Patient erst entlassen, wenn die häusliche Versorgung sicher gestellt ist.

Wäre der Mieter z.B. gestorben haben die Erben auch nur die Möglichkeit, die Wohnung binnen 3 Monaten zu kündigen. Vielleicht findet sich nach der Räumung ein Nachmieter....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Zitat:
Nun ist er beidseitig beinamputiert und kann diese Wohnung nicht mehr bewohnen.

Wenn das nicht Folge eines (plötzlichen!) Unfalls war, dann war diese Operation mit hoher Wahrscheinlichkeit voraussehbar und damit die Konsequenzen daraus für die weiteren Lebensumstände planbar.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von JollyJumper):
Wenn das nicht Folge eines (plötzlichen!) Unfalls war, dann war diese Operation mit hoher Wahrscheinlichkeit voraussehbar und damit die Konsequenzen daraus für die weiteren Lebensumstände planbar.


Auch bei einem Unfall dauert die Reha in der Regel Monate. Auch das verschafft noch Zeit.

1x Hilfreiche Antwort

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