Sonderkündigungsrecht wenn Vermieter im selben Haus wohnt?

27. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Terenzi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht wenn Vermieter im selben Haus wohnt?

Der Vermieter hat Sonderkündigungsrecht,wenn er über zwei Wohnungen verfügt,die
"im selben Haus "liegen.
Eine vom ihm selber bewohnt wird und die zweite vermietet ist.

Der Mieterbund sagte mir,das mein Vermieter auch in meinem Fall Sonderkündigungsrecht hat.
Dabei wohne ich mit ihm "nicht" im selben Gebäude.
Er wohnt im Haupthaus und ich im daneben liegenden Wirtschaftsgebäude
(Wohnung in einer Scheune).
Beide Gebäude liegen ca 4 m auseinder.
Ansonsten wohnt keiner mehr dort auf dem Hof.

Hat der Mieterbund Recht?
Denn in meinen Büchern steht,das man mit dem Vermieter im Zweifamilienhaus wohnen muss.Erst dann hat er Sonderkündigungsrecht.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 146x hilfreich)

Dein Thema wird im Schmidt-Futterer (Mietrechts-Bibel) auf Seite 2108 ff. behandelt:

Dort heisst es, dass dieses Recht gilt für:

quote:
...die Schaffung von Wohnraum...durch eine unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten.


Wenn man davon ausgeht, dass es sich beim Grundstück, Gebäude und Scheune um eine Besitzeinheit (Grundbuchblatt) handelt, kann die Aussage des Mieterbundes ggf. zutreffen. Sicher bin ich mir da aber nicht.

JoKu

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