Mieter mietet ein Einfamilienhaus mit Garten.
Wohnt 7 Jahre drin und gestaltet sich den Garten mit Blumenbeeten und einem Sichtschutz aus Palisaden.
Der Garten ist im Mietvertrag eingetragen und darf voll genutzt werden.
Pflege muß vom Mieter übernommen werden und diese wird auch regelmäßig und mit viel Liebe ausgeführt.
7 Jahre ist der Sichtschutz zur Straße ok, jetzt kommt ein Schreiben vom VM, der Sichtschutz hat im Garten sofort zu verschwinden. Der Grund der Schikane ist eine Mieterhöhung mit der der VM nicht durchgekommen ist, da fing der ganze Stress an.
Nun meine Frage: Darf man im Garten den man mitgemietet hat, keinen Sichtschutz aufstellen? Er beschädigt weder den Rasen/Beete noch stört er die Nachbarn und weit genug ( ca. 10 Meter) vom Gartenzaun/Fußweg ist er auch.
Das Grundstück ist voll einsehbar von der Straße und daher der Sichtschutz, der sehr hübsch mit Pflanzen berankt ist.
Muß der Sichtschutz weg?
Bei einem evtl. Auszug wird der Sichtschutz natürlich abgebaut, daß ist überhaupt kein Problem und geht ruckzuck.
-- Editiert von Michael.Sch. am 13.04.2008 21:09:08
Sichtschutz im Garten bei EFH-VM verlangt sofortige Entfernung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sichtschutz aus Palisaden
Er beschädigt weder den Rasen/Beete
Wie darf man sich das vorstellen ?
Palisaden ist wohl der falsche Ausdruck, sorry.
Es ist ein Holzsichtschutz wie man ihn in jedem Baumarkt kaufen kann. 3 Stück a 1,80 Meter hoch, nebeneinander.
Siehe hier, fast genau so sieht er aus: http://www.holzprofi.de/publish/viewfull.cfm?objectid=hgcs_zo_heh_zl_hig_2006_Sichtschutzzaeune
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Nachtrag: Gerade kam noch ein Brief, die Blumenkübel vor der Haustür sollen wir auch entfernen.
@Michael:
Meines Erachtens muss der Sichtschutz nicht entfernt werden und die Planzkübel erst Recht nicht.
Mein Gefühl sagt mir, mit der verweigerten Mieterhöhung hast Du den Vermieter so gegen Dich aufgebracht, dass dieser sich jetzt solange irgendwelche Kleinigkeiten einfallen lässt, mit denen er Dich ärgern kann, bis das Du "freiwillig" ausziehst. Je nachdem, wie stark Dein Nervenkostüm ist, solltest Du schon mal anfangen, Dich nach was anderem umzuschauen oder auf einen zermürbenden Nervenkrieg einstellen. Dieser wird so lange dauern, bis einer von Euch beiden aufgibt.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
mit der verweigerten Mieterhöhung
Um wieviel ging es da eigentlich ?
War das die erste in sieben Jahren ?
nein, jedes jahr kommt eine mieterhöhung.
die grenze ist laut mietspiegel schon lange überschritten und angewendet wurde nie etwas vom vermieter.
doch darum geht es ja nicht.
ich möchte wissen, ob der sichtschutz weg muß. damals gab der vermieter die erlaubnis und hat 7 jahre den sichtschutz schön gefunden und jetzt auf einmal nicht mehr.
was darf im garten verändert werden, wenn man ein ganzes haus mit garten miete?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
vermieter droht mit rechtsanwalt usw. ich weiß nicht ob ignorieren in dieser situation die richtige lösung ist.
kann mir denn niemand ein urteil nennen oder eine seite im internet?
ich habe gegoogelt und gegoogelt aber nichts gefunden.
morthingale, du bist doch vermieter. wie siehst du denn das und alle anderen freundlichen und kompetenten vermieter hier?
Was mir an dem Sachverhalt nicht gefällt, ist, daß sich das vor
dem Haus abspielt.
Vor dem Haus darf man (auch als Eigentümer) lange nicht das, was man hinter dem Haus darf.
Ohne einen 'Ortstermin' läßt sich das also kaum beurteilen.
die grenze ist laut mietspiegel schon lange überschritten
Ich habe noch nie einen Mietspiegel für EFH gesehen.
was ist mit dem "ja genehmigt" von vor 7 jahren. zählt das nicht mehr?
natürlich gibt es auch bei efh eine grenze.
die stadt celle zum beispiel gibt gerne auskunft.
Also, wie das jetzt im Mietrecht ist weiß ich nicht, aber wenn ein Eigentümer einen Zaun auf seinem Grundstück errichtet, dies aber von den anderen Eigentümern eigentlich genehmigungspflichtig war, sie dies aber über Jahre geduldet haben, dann verjährt der Anspruch auf Beseitigung nach 3 (glaub ich!!!) Jahren.
Warte mal ab, ob der VM tatsächlich seinen Anwalt einschaltet
--- editiert vom Admin
Ich weiß, dass so etwas verjährt, bin mir aber gerade nicht sicher nach wie vielen Jahren. Steht in einem anderen Thread im Nachbarschaftsrecht was dazu...
z.B. hat die ME bei mir die Wohnung im EG, und sie hat sich einen Gartenzaun errichtet wo eigentlich ihr KFZ-Stellplatz sein müsste. Diesen Bereich nutzt sie also als Gartenbereich... Da sie diesen Zaun seit mehr als xy Jahren dort stehen hat wäre ein Anspruch auf Entfernung verjährt, so wie mir das von der Bauaufsicht gesagt wurde.
--- editiert vom Admin
Habe endlich eine brauchbare Antwort im Netz gefunden:
Auch das Aufstellen einer Pergola zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch des gemieteten Hauses (AG Hamburg-Wandsbek, 7.12.1992, 716 C 293/92), ebenso das Aufstellen von Zäunen und Sichtblenden (LG Lübeck, 21.12.1995, 16 S 95/95, AG Münster, 15.7.1997, 5 C 3/97
).
Zur Nutzung des eigenen Gartens gehört auch das Aufstellen von Schaukel, Sandkasten (AG Kerpen 15.1.2002, 20 C 443/01
) und einem kleinem Geräteschuppen. Hundehütte und Planschbecken (AG HH-Wandsbek, 2.11.1995, 713 b C 736/95
) oder ein kleiner Teich (LG Lübeck, 24.11.1992, WM 93, 669) sind genauso zulässig, wie das Aufstellen von Wäschespinnen (OLG Zweibrücken, 23.12.1999, 3 W 198/99
).
Bei Auszug kann der Vermieter aber verlangen, dass alles entfernt wird.
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Und noch etwas interessantes:
Bei Mietern, die langfristig ein Einfamilienhaus gemietet haben, geht man davon aus, dass sie den Garten nicht nur benutzen, sondern auch bearbeiten dürfen, d.h. zum Beispiel auch einen Teich oder eine Terrasse anlegen, Wege einbauen oder ein Gartenhäuschen aufstellen.
Zieht der Mieter aus, darf er nach Auffassung der meisten Gerichte seine Pflanzen und „mäßig große und eindeutig umsetzbare“ Bäume mitnehmen oder er einigt sich mit dem Vermieter über eine angemessene Entschädigung. Vom Mieter gepflanzte, nicht mehr umsetzbare Bäume gehen allerdings in den Besitz des Vermieters über.
Ob ein Mieter den zum Haus gehörenden Garten nutzen darf oder nicht, hängt vom genauen Wortlaut des Mietvertrages ab.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gilt nur bei Einfamilienhäusern der Grundsatz, dass der Garten als mitvermietet gilt, solange nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist (OLG Köln 19 U 132/93
).
Mit der Nutzung des Gartens ist in der Regel auch das Recht und die Pflicht zur Gartenpflege verbunden: Ohne spezielle Absprachen sind mit Gartenarbeiten nur einfache Arbeiten wie Rasen mähen oder Umgraben von Beeten gemeint, nicht das Beschneiden der Bäume und Büsche oder das Vertikutieren des Rasens (LG Siegen 3 S 211/90
; LG Detmold 2 S 180/88
; LG Wuppertal 16 S 54/97
).
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter zur sorgfältigen Pflege des mitvermieteten Gartens einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen verpflichtet ist, heißt das nicht, dass der Vermieter ein konkretes Weisungsrecht hat, wie diese Aufgaben zu erfüllen sind (LG Köln 12 S 185/94
). Insbesondere hat der Vermieter nicht das Recht, dem Mieter vorzuschreiben, welche Pflanzen einzusetzen und zu entfernen sind, an welchen Stellen Unkraut zu jäten ist und in welchen Zeitabständen der Rasen gemäht werden muss. Kurz: Der Mieter kann beliebig Blumen säen, er darf auch Sträucher anpflanzen, wie er möchte (OLG Köln 11 U 242/93
).
Wer den Garten gemietet und Gartenarbeiten übernommen hat, ist außerdem berechtigt, das Obst zu ernten (AG Leverkusen 28 C 277/93
); er darf in seinem Garten einen kleinen Teich anlegen, genauso wie eine Gemüsebeet oder einen Komposthaufen (LG Lübeck 14 S 61/92
; LG Regensburg S 320/83).
In Mehrfamilienhäusern, in denen der Vermieter oder der Hausmeister häufig für die Gartenpflege zuständig ist, gilt: Die Kosten für die Gartenpflege können bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung als Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses verteilt werden.
Tja, Mike,
da ist schon viel Schönes dabei, dürfte aber idR den Garten hinter dem Haus betreffen.
Da der Vorgarten irgendwie auch die 'Visitenkarte' des Hauseigentümers darstellt, könnte es da eben anders aussehen.
Ich würde an Deiner Stelle erst einmal eine Begründung einfordern.
habe die urteile im detail herausgesucht und es gilt laut dem fall der dort beschrieben wird, vor!! dem haus.
die begründung lautet: weg damit und basta!
es gilt laut dem fall der dort beschrieben wird, vor!! dem haus.
Welcher Fall ? In dem etwas aufgestellt wird ?
die begründung lautet: weg damit und basta!
Wenn er es rechtlich durchsetzen will, muß er kreativer werden.
Heute kam ein Brief von seinem Anwalt.
Begründung für die Entfernung:
Keine Erlaubnis gegeben für das Aufstellen und die Optik vom Garten wird dadurch gestört.
Hilfreiche Urteile habe ich im Netz ja schon gefunden.
Für jede Kleinigkeit wurden über die Jahre hinweg schriftliche Erlaubnisse eingeholt, ausgerechnet für den Sichtschutz gibt es nur ein mündliches JA.
VM hat im Garten immer alles erlaubt. Ob es das Anlegen von Blumenbeete waren, Schaukel aufstellen und einbetonieren, Geräteschuppen, Pflastersteine verlegen auf der Terrasse....usw. alles war ok und schriftliche Erlaubnisse liegen vor.
-- Editiert von Michael.Sch. am 16.04.2008 07:53:23
-- Editiert von Michael.Sch. am 16.04.2008 07:54:46
quote:
Heute kam ein Brief von seinem Anwalt.
Begründung für die Entfernung:
Keine Erlaubnis gegeben für das Aufstellen und die Optik vom Garten wird dadurch gestört.
Ich schätze persönlich das auch eher zu deinem Vorteil ein. Wenn dein VM so bescheuert ist für so ne Sache nen Anwalt zu bezahlen, bitte soll er doch.
Ich würde dem Anwalt kurz antworten und ihm mitteilen das der Sichtschutz stehen bleibt und fertig.
Vermutlich wird der Anwalt dann nochmals einen bösen Brief schreiben. Darauf dann nicht reagieren. Vermutlich wird die Sache dann irgendwann im Sande verlaufen.
Jeder Richter sieht doch da den wahren Grund für diese Schikane.
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" Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM's. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. "
Und das würde ich auch so schreiben mit dem Verdacht der Schikane, und die §§, die Du gefunden hast, kannste auch gleich einfügen. Dann weiß der schon mal, dass Du Dich intensiv mit dem Thema beschäftigt hast
VM hat im Garten immer alles erlaubt. Ob es das Anlegen von Blumenbeete waren, Schaukel aufstellen und einbetonieren, Geräteschuppen, Pflastersteine verlegen auf der Terrasse....usw. alles war ok und schriftliche Erlaubnisse liegen vor.
Hört sich nicht nach Schikane an.
Der Richter könnte genauso gut den Schluß ziehen, daß der Mieter den Bogen nun überspannt hätte.
'Der Richter könnte genauso gut den Schluß ziehen, daß der Mieter den Bogen nun überspannt hätte.'
Glaub ich weniger, da der Mieter seit 7 Jahren dort wohnt und der Sichtschutz auch schon 7 Jahre steht, daher dürfte es eine der ersten Anschaffungen/Änderungen gewesen sein...
Logischerweise kann er den Bogen nicht am Anfang überspannt haben und dann anschließend noch alles andere schriftlich genehmigt bekommen haben.
MfG!
Eben. Der VM hat, wenn ich das richtig verstanden habe, damit angefangen, den Mieter zu nerven, nachdem er die Mieterhöhung nicht durch bekam.
Oooooh, ein genervter Mieter, welch ein Graus.
Nun ja... Wenn ich als VM die Miete erhöhen möchte, aber mein Mieter nicht mag und das vor Gericht auch durchsetzt, dann wäre ich auch etwas muffelig
Nur finde ich die Art und Weise des VM ziemlich bescheuert. Nach 7 Jahren so einen Sichtschutz mit sofortiger Wirkung entfernen lassen wollen... Tztztztz... Da hätte ihm doch wirklich etwas Besseres einfallen können, oder? Das ist doch Kinderkram
--- editiert vom Admin
WOW,
das ging fix.
Nicht dran gedacht, daß hier die Usancen anders sind ?
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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