In einem Einfamielienhaus, im Keller des Haupthauses, sind zwei Sicherungskaesten. Einer fuer das Haupthaus und einer fuer die nicht unterkellerte nehben wohnung des Mieters. Hat der Mieter das recht in den ungemieteten Keller des Haupthauses zu gehen? Muss der Mieter Zutritt zu den Sicherungen haben? Es handelt sich um eine abgeschlossenene Durschgangs Tuer die nicht eine Eingangstuer oder Ausgangstuer zu Mietwohnung ist.
Sicherungskaesten
29. Januar 2003
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Frage vom 29. Januar 2003 | 00:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherungskaesten
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