Seit fast 6 Jahren keine Nebenkostenabrechnung erhalten - jetzt Whg. gekündigt = was tun?

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
defliese
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Seit fast 6 Jahren keine Nebenkostenabrechnung erhalten - jetzt Whg. gekündigt = was tun?

Hallo,

Habe mal eine Frage, wohne in einem 3 Familienhaus, die Vermieterin wohnt nicht hier, im Mai werden es 6 Jahre das wir hier wohnen. Am 2ten Februar haben wir die zum 30ten April gekündigt. Bisher haben wir 90€ monatlich an Nebekosten bezahlt (60qm wohnung). Die ersten 4 Jahre wurden die Messwerte an Heizung und Wasser abgelesen, aber nie eine Abrechnung erstellt. Januar 2016 wurden neue Messzähler an den Heizkörpern montiert. Jetzt haben wir die Wohnung gekündigt zum 30ten April, ist es sinnvoll jetzt an den letzten 2 Mieten die Nebenkostenvorauszahlung weg zulassen? Auch seit die neuen Messgeräte montiert wurden erfolgte keine Abrechnung. Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von defliese):
ist es sinnvoll jetzt an den letzten 2 Mieten die Nebenkostenvorauszahlung weg zulassen?


Nein

Du kannst noch die Abrechnungen der Jahre 2014,15 und 16 fordern. Ein evtl. Guthaben daraus würde dir noch noch zustehen, auf Nachzahlungen hätte der Vermieter keinen Anspruch mehr.

Allerdings bezweifel ich stark das es bei 60 m² und nur 90 € Vorauszahlungen Gutschriften gibt.

Anspruch auf die Abrechnung 2017 hast Du erst ab dem 1.1.2019 und auf die für 2018 am 1.1.2020.

Mein Tip, lass das ganze auf sich beruhen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

90 EUR NK in einem 3-Fam-Haus sind ausreichend ohne Heizkosten. Sollte das auch die Heizkosten beinhalten, würde ich dankbar sein und nicht mehr in der Suppe rühren.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.03.2023 20:18:19
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Es gibt einen Anspruch auf eine Erstellung der Nebenkosten, es sei denn im Mietvertrag ist eine jährliche Abrechnung nicht vereinbart sondern eine fixe Pauschale. Es könnte ja auch sein, dass zu viel gezahlt wurde. Die komplette Miete ist bis Ende des Mietverhältnisses zu zahlen (auch NK) .

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von mariposa2010):
Die komplette Miete ist bis Ende des Mietverhältnisses zu zahlen (auch NK) .


Das ist nicht ganz richtig, kommt aber trotzdem zum richtigen Ergebnis.

Man könnte der VM ittteilen, dass man bis 31.03. den Eingang der Abrechnungen der Jahre 2014,2015 und 16 erwartet, ansonsten wird man sein Recht auf Zurückbehalt ausüben. Da die Wohnung aber zu April gekündigt ist,
würde man sich für 90€ zur Wohnungsabnahme eine total begeisterte VM kaufen.

Das macht keinen Sinn.

In jedem Falle sollte man nun umgehend in das Übergabeprotokoll vom Einzug und in den Mietvertrag schauen, was da zu Schönheitsreperaturen und Rückgabe vereinbart ist und ob das überhaupt zulässig ist oder ungültig. Die VM hat ja schon durch nicht abrechnen bewiesen, dass sie es nicht so genau nimmt.

Man kann ehr bei/ nach Rückgabe der Wohnung versuchen zu verhandeln. Die VM müsste eigentlich die Abrechnungen machen.
Ihr könnte dabei aber auffallen, dass es aus Ihrer Sicht Sinn macht, 2017 und 18 doch mal abzurechnen, da sie dann noch Geld kriegt. Allerdings muss sie dafür 14, 15 und 16 auch machen, sonst kann man die Nachzahlung aus 17 verweigern, evtl, kann sie das aber gar nicht mehr, wer weiß das schon?
Da man bei 90 € auch nicht mit hohen Guthaben rechnen kann, wäre das sinnvollste wohl die Kaution von der der VM zügig zurückzuzahlen, da sie kein Sicherunginteresse aus Betriebskostenabrechnung hat. Das hätte sie nur, wenn sie auch abrechnen würde.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Da man bei 90 € auch nicht mit hohen Guthaben rechnen kann, wäre das sinnvollste wohl die Kaution von der der VM zügig zurückzuzahlen, da sie kein Sicherunginteresse aus Betriebskostenabrechnung hat. Das hätte sie nur, wenn sie auch abrechnen würde.


Das wäre der vernünftigste Weg.

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