Schornsteinfegerkosten f, beendetes Mietverhältnis

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)
Schornsteinfegerkosten f, beendetes Mietverhältnis

Hallo,
wir hatten vom 01.01.-30.06.2012 ein Einfamilienhaus gemietet. Mitte Juli haben wir eine Nebenkosten-Endabrechnung des Vermieters erhalten und auch beglichen.
Heute nun habe ich auf unserem Konto einen Lastschrifteinzug des Schornsteinfegers für 2012 gefunden. Eine Rechnung habe ich bis heute nicht erhalten. Kann mir jemand sagen, ob die Forderung des Schornsteinfegers gerechtfertigt ist? Ich verstehe die Abrechnung einfach nicht. Die Auskunft des Schornsteinfegers: das machen wir immer so.
Vielen Dank für Erklärungen sagt
Newton36352

P.S.: scans der Rechnungen und der Nebenkostenabrechnung folgen etwas später

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Auskunft des Schornsteinfegers: das machen wir immer so.

Und woher hat der eure Bankverbindung? Habt ihr ihn beauftragt oder der Vermieter?
Sind Schornsteinfegerkosten im Mietvertrag benannt?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)



Hier kommen die versprochenen Scans...

@ mepeisen
Im Mietvertrag steht folgendes:
Anlage 1 des Mietvertrages
...5. Die Kosten der Schornsteinreinigung, hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgeblichen Gebührenordnung. ...
... 8. Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören umlegbare Betriebskosten im Sinne des §1, die von den Nummern 1 bis 8 nicht erfasst sind. ...

§1 des Mietvertrages ist mit "Mietobjekt" betitelt, hierin ist das Mietobjekt genau beschrieben. Ich vermute, dass mit Punkt 8 der Anlage zum Mitvertrag die Betriebskostenverordnung gemeint ist. Es steht aber nirgends benannt.

Der Schorni hat unsere Bankverbindung, weil wir zu Beginn des Mietvertrages eine Einzugsermächtigung erteilen mussten. Ich habe die Lastschrift heute bis zur endgültigen Klärung zurückbuchen lassen. Wie gesagt, eine Rechnung haben wir leider nicht vorliegen.

VG,
Newton36352

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-- Editiert Newton36352 am 02.01.2013 18:51

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das oberste, kommt das vom Vermieter?
Weil das sieht nach einer Gutschrift aus und wenn das Teil der Abschlussrechnung des Vermieters war, dann hat der Schronsteinfeger gar nichts zu dürfen. Dann soll er sich an den Vermieter wenden. wieso bucht der Schornsteinfeger beim meiter ab, wenn das Teil der Nebenkosten ist?

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, habt ihr dem Vermieter Einzugsermächtigung erteilt, nicht dem Schornsteinfeger. Dann darf der auch nicht einfach abbuchen.

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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Dir kann es egal sein wie der Schornsteinfeger 'es immer macht'.

Wenn du dem Schornsteinfeger keine Abbuchungserlaubnis erteilt hast, dann kannst du dir das Geld zurückholen. Einfach bei deiner Bank anrufen und den Fall schildern, die machen das dann für dich.

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