Schönheitsreparaturen/ Pflicht der Vermieter ?

29. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
mralzenau
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Schönheitsreparaturen/ Pflicht der Vermieter ?

Hallo,

ich wohnte 8 Jahre lang in einer Wohnung mit Parkett in der Küche. Die Wohnung wurde in 1980 gebaut und seitdem wurde das Parkett nicht mehr behandelt oder neu versiegelt. Als wir eingezogen sind, gab es schon braune Wasserflecken auf dem Parkett beim Waschbecken (es gibt keine Geschirrspülmaschine in der Küche), und einige Teile des Parketts waren locker. Nach 8 Jahren sind die Wasserflecken dunkler geworden und das Parkett muss eigentlich geschliffen und versiegelt werden. Ein Parkettleger war schon bei uns gewesen und er meinte, dass es um normale Nutzung handelt, weil das Parkett in den 30 Jahren nicht erneut versiegelt wurde, deshalb hatte das Wasser diese Auswirkung aufs Parkett. Unsere Vermieterin meinte, dass wir dafür bezahlen müssen.

Was sind Eure Meinung? Müssen Mieter für die Grundsanierung das Parketts zuständig sein? Oder ist dies doch ein Fall für "Schönheitsrepraturen"? Die geschätzte Kosten beträgt ~ 400 Euros.

Gruß,

mralzenau

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Das Schleifen des Parketts fällt nicht unter Schönheitsreparaturen sondern Instandhaltung. Selbst bei einer gültigen Kleinreparaturklausel ist das immer noch Sache des Vermieters.
Hättest Du eine Wohnung mit Teppich angemietet müsste der auch ersetzt werden wenn defekt.
Ich würde die Mängelmeldung dem VM schriftlich zukommen lassen und eine angemessene Frist setzen.
Stellt sich aber auch die Frage: will man wg. 400 Euro mit dem Vermieter Streit anfangen? Wie lange willst Du da noch wohnen?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#2
 Von 
mralzenau
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Susanne,

wir sind schon umgezogen! Ich habe den Fehler gemacht, die Kündigung durch Einschrieben (nicht Einwurfeinschreiben) verschickt und die Vermieterin hat sie zu spät abgeholt. Sie hat uns angeboten uns entgegenzukommen (Kündigung für Nov anerkennen) wann wir sie bei verschiedenen Sachen helfen. Wir haben alles was sie verlangte gemacht. Aber jetzt will sie auch, dass wir das Parkett machen und die ganze Wohnung streichen lassen. Laut Vertrag müssen (sollten) wir nur die Tapeten runter machen, aber ich glaube, dass inzwischen müssen wir laut Gesetz die Wohnung nur besen rein übergeben. Wir hatten immer Probleme mit ihr gehabt, wir sind nur so lang geblieben wegen des Kindergartens. Aber da unser Nachbarn jetzt auch bis 2h morgens Playstation Partys haben mussten wir unbedingt weg.

Eine kleine Beispiel. Beim Einzug hat sie uns gezwungen, die Wohnung ab 17 Okt 2003 zu nehmen, aber die Wohnung war nicht bereit als wir eingezogen sind. Beim Streichen eines Heizkörpers hat sie unseren Tisch weggeschoben und das Parkett ein bißchen zerkratzt. Sie meinte, dass wir dafür bezahlen müssen! Und für diese erste Woche hat sie im Keller gewohnt!

Gruß,

mralzenau


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