Schneelast - Lüften unmöglich

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kieke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schneelast - Lüften unmöglich

Bewohne eine Dachgeschosswohnung im schneesicheren Bayern. Nur (!) schräge Fenster. Das bedeutet, dass sich aufgrund der Schneemassen kein Fenster öffnen lässt und das Lüften der Wohnung unmöglich wird.

Komische Frage, aber muss der Vermieter eventuell das Dach "räumen" lassen? Schließlich kann ich so nicht garantieren, dass nicht die Bausubstanz unter dem Nicht-Lüften leidet...

Oder fällt das unter das eigene Risiko, wenn man eine solche Wohnung anmietet?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Ihr habt soviel Schnee, dass Du das Fenster nicht mehr öffnen kannst?! Mach die Nordlichter hier nicht neidisch.

Inhaltlich gibt es so eine Räumpflicht sicher nicht, der Mieter kann das Fenster ja öffnene, wenn noch nicht so viel Schnee draufliegt und den wegkehren.
Anders ist das wenn die Schneelast für das Dach insgesamt zu groß wird...

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

naja, ich habe zwar noch niemals von einem derartigen Fall gehört, aber wenn man es mal versucht strukturiert angeht, muß man bedenken, daß der Vermeiter verpflichtet ist, den ordnunggemäßen Gebrauch der Mietsache (und dazu gehören auch die Fenster) zu gewährleiten. Aber ob ein Richter dieser meiner Argmentation folgen würde, kann ich nicht sagen. Das wäre wohl dann ein echter Präzedenzfall, der sicher auch in einer juristischen Zeitschrift auftauchen könnte... :)

-----------------
"justice"

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#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

wir haben sogar soviel Schnee, dass unsere Dachantenne versunken ist (1,20m hoch) und wir keinerlei Fernsehempfang mehr haben :)
Wir hoffen nun auf einen Sturm, damit der Schnee ein bißchen wegweht.

Zu Kieke:
der VM ist m.W. nicht verpflichtet, dir das Dach abzuräumen - du mußt selbst dafür sorgen, dass deine Dachfenster schneefrei sind. So wars zumindest in unserer vorigen Wohnung (auch Dachwohnung)und unser VM war in Hinsicht Rechte und Pflichten sehr gut unterrichtet :)

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#4
 Von 
Kieke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Kommentare. Hab ich mir eigentlich schon gedacht, dass ich selbst verantwortlich bin, wenn ich im Schnee versinke...

@tompetti: da ich über Weihnachten u. Silvester 2 Wochen nicht zu Hause war, konnte ich leider auch nicht beim ersten Schneefall reagieren und jetzt gehen die Fenster gar nicht erst auf... Naja, es wird auch wieder tauen...

@justice: Klingt auch logisch, aber auf nen Rechtsstreit will ich´s dann doch nicht ankommen lassen...

Nochmals vielen Dank an alle!

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#5
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Na denne, freu Dich über die optimal isolierte Wohnung und genieße das geheimnisvolle Licht in den Räumen.
Mein Tipp: halt mal den Fön drauf, dann schmilzt ein Teil des Schnees weg.)
Grüße
Mariangel

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