Schlüsselübergabe verweigert vom Vermieter

28. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselübergabe verweigert vom Vermieter

Hallo zusammen,


vielleicht vorab ein paar info´s zu den gegebenheiten.

Ich habe die Wohnung gemietet, in der nur Teils Auslegware gegeben war (Flur und Wohnzimmer) Kinderzimmer sowie Schlafzimmer war der blanke Estrich.
Der Laminat im Wohnzimmer war vom Vormieter der bei der Schlüsselübergabe 60 € dafür wollte, ich aber dankbar ablehnte da er nichtg gut verlegt war. Daraufhin ließ er den Boden ohne kosten für mich liegen.

Als ich nun die Wohnung kündigte habe ich komplett den Laminat entfernt, da ich der Meinung war, ich müsste den Ursprung der Wohnung wieder herstellen.

Der Vermieter forderte jetzt bei der "verweigerten schlüsselübergabe" (er nahm die Schlüssel nicht an), dass ich den Laminat wieder reinlege (natürlich komplett) ansonsten muss ich eben für den ab morgen beginnenden Monat weiter Miete zahlen,



Wer weiss Rat ?



MFG

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19 Antworten
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#1
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 24x hilfreich)

naja, wenn der Vormieter den WZ-Boden liegen ließ, eigentlich aber 60 Euro dafür haben wollte - hat vielleicht der VERmieter diese 60 Euro bezahlt? Dann muss das Laminat natürlich bei Vertragsende noch drin sein
Können Sie den Vormieter noch erreichen? Vielleicht kann er sich noch erinnern, ob er das Geld vom Vermieter bekam ...

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#2
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Ellie, nein der Betrag wurde nicht vom vermieter bezahlt, er selber war überrascht das der vormieter nun doch den Laminat liegen ließ. wir hätten jetzt wohl die Wahl, Laminat wieder verlegen oder Teppich zu verlegen. Allerdings finde ich keinen Punkt im Mietvertrag für vorgeschriebene Auslegware nach dem Auszug. Mehrfach und unter Zeugen beuteuerte er, "der Boden sei nicht mit vermietet"

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#3
 Von 
Irene-Marie
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn der Boden bei Mietbeginn bereits lag haben Sie die Wohnung doch mit dem Laminat gemietet, ob Sie nun Teppichboden darüber gelegt haben oder was auch immer.

Eine Entfernung war nicht korrekt.

Gruß

Unsere postings haben sich gekreuzt.
Verstehe nicht so ganz: war nicht mit vermietet, war aber drin? Dann hätte das Laminat zu Mietbeginn entweder entfernt werden müssen - aber m.E. nicht bei Mietende.

-- Editiert von Irene-Marie am 28.02.2007 19:51:49

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#4
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

richtig, der Laminat hätte entfernt werden, erzählte er mir bei der Schlüsselübergabe .
Jetzt fordert er aber von mir den Laminat zurück oder Teppich für das Wohnzimmer.
Wie aber oben schon erwähnt, keine Eintragung über Auslegware, ich selber fand die Räumlichkeiten teils ohne Bodenbelag vor und musste selber dafür aufkommen

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Der Vormieter wollte doch den Boden an seine Nachmieter verkaufen. Dann hat er netterweise den Nachmietern den Boden geschenkt. Somit ist der Boden Eigentum der Mieter.

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#6
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo eirene, ganz deiner Meinung, der vermieter passt die Situation aber scheinbar nicht und verweigerte die annahme der Schlüssel und sagte wortwörtlich, aber morgen müssen sie dann eben wieder Miete Zahlen ...

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Was steht denn im Mietvertrag zum Bodenbelag, bzw. was ist denn jetzt für ein Belag drin ?? War unter dem Laminat noch Teppichboden ?

Wenn er die Schlüsselübergabe verweigert, dann mit unabhängigen Zeugen den Schlüssel in ein Einschreiben mit Rückschein einpacken und abschicken oder in den Briefkasten werfen.

Gruß

Michael

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#8
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Michi, nein es war kein teppich oder dergleichen unter dem laminat, jetzt ist nur der estrich

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#9
 Von 
nima210206
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn der Laminat vom Vormieter verlegt worden war und er ihn hätte entfernen müssen, wenn ihr ihn nicht hättet haben wollen, dann ist es nur rechtens, dass ihr ihn entfernt habt. Der Vermieter hat keine Zahlung dafür geleistet und war somit auch nicht sein Eigentum. Das Lamint wurde euch geschenkt und somit konntet ihr damit machen, was ihr wollt. Ihr braucht ihn nicht zu ersetzen. Frag deinen Vermieter doch mal, ob eure Möbel, Elektrogeräte, Kleidung usw. nunmehr auch wieder in die Wohnung zurückverbracht werden müssten, da diese sich ja auch in der Wohnung befunden hatten.

MFG

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#10
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Guten Morgen, bei einem blick auf das Wohnungsübergabe Protokoll habe ich folgenden Punkt gefunden : Die Wohnung wird nicht renoviert übergeben!

Keine Hinweise auf Fußbodenbeläge oder dergleichen, Im Mietvertrag ebenso keine Anhaltspunkte dafür, das Bodenbelag vorhanden sein muss, oder wir für schäden aufkommen müssten.


ebenso fordert er die beseitigung von Dübellöcher in der Küche, aber bitte kein Gips (denn das sei ja nicht anständig beseitigt)

Als wir die Wohnung bezogen haben sah sie aus wie ein schweizer Käse.

er drohte mir desweiteren das ich ab heute die Miete weiterzahlen müsste, obwohl sie ja leer steht und bezogen werden könnte. es wurde kein nachbesserungstermin festgelegt und auch kein Schlüssel entgegeb genommen.
Wie oben schon von euch beantwortet werde ich ihm die Schlüssel per einschreiben übersenden

Ich befürchte dass er die Mietkaution von 1000€ einbehält oder er mir eine rechnung für den Fußbodenschicken wird.

Dabei brauchte ich nichtmal den Laminat sondern war lediglich der Meinung,dass ich für die beseitigung quasi Erzustand der Wohnung verantwortlich bin

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#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dübellöcher gehören zum normalen Gebrauch der Wohnung und müssen nicht verschlossen werden, ausser es ist eben wie beim Schweizer Käse.

Wenn er die Kaution unberechtigter weise einbehält, dann holt sie Euch über einen Mahnbescheid wieder, die Kosten halten sich in Grenzen.

Gruß

Michael

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#12
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

so nun habe ich auch den mietvertag vorliegen, hier ein auzug der mich verwundert

§11 Schönheitsreperaturen

a Küche Koch und Eßnischen-2 jahre
b bad Duschraum WC-3
c Wohn und schlafräume-5jahre

....sie sachgemäßePflege von einbaumöbeln Fußböden und Tepichböden....


§ 13
Der Mieter ist verpflichtet den früheren Zustand wiederherzustellen wenn der vermieter die veränderung nicht übernehmen will.Macht der vermieter von seinem übernahmerecht gebrauch

Dübel und Nagellöcher sind Fachmännisch zu beseitigen


Vielen dank für eure Hilfe

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Steht auch drin, daß der Mieter die Schönheitsreperaturen durchführen muss ?

Steht das wirklich so da wie Du geschrieben hast ? Zur Beurteilung wäre nämlich der genaue Wortlaut wichtig.

So wie Du es jetzt geschrieben hast müsste der VM die Schönheitsreperaturen übernehmen.

Gruß

Michael

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#14
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Für die dauer des Mietverhältnisses hat der Mieter Schönheitsreparaturen auf seine in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume ausführen zu tätigen

2. Die Schöhnheitsreparaturen umfassen neben dem tapezieren der räume: Das Anstreichen der Decken und Wände das streichen und lackieren der Fenster (außen innen), der türen, der Zentralheizkörper einschl. der Heizuungsrohre und der Versorgungsleitung, sie sachgemäße Pflege von Einbaumöbeln,Füßböden und Teppichböden, letztere sind alle 2 Jahre Fachmännisch zu reinigen. Einen Nachweis darüber kann der vermieter verlangen.
3)a sofern keine andere Vereinbrungen getroffen wird, gilt folgendes: Endet das Mietverhältniss, so ist der Mieter verpflichtet die kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostrenschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Fachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen:
liegen die letzten schönheitreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der kosten
länger als 2 jahre 40%,als 3 Jahre 60%,länger als 4 Jahre 80% und 5 Jahre 100 %
b)
Die WOhnung wird nicht renoviert übernommen
braucht nicht bei auszug renoviert werden

4 weitergehende Ansprüche des vermieters bei Verstößen des Mieters gegen diese Verpflichtungen aus ABS 1-3 bleiben berührt




Also nocheinmal so wie das ganze gelaufen ist (einzu 1.09.06 Kündigung 01.03.07

DasLaminat wurde vom Vormieter verlegt, sollte an uns verkauft werden (60€) da er aber scheinbar dritte Wahl kaufte und es einfach nur schlecht verlegt hatte, haben wir gesagt, dass er ihn für 60€ bitte behalten sollte. darauf sind wir zum 1.09 in die WOhnung zum streichen gekommen und der Laminat war noch vorhanden... einige WOchen später kam der Vermieter und wunderte sich das der Laminat ja noch da sei. Er fragte uns ob wir ihn bezahlt haben? Natürlich nicht, da wir ihn nicht haben wollten und solange daran nichts machen bis das geklärt ist ....

Als wir jetzt auszogen waren wir uns einfach sicher, das wir dieAuslegware entfernen mussten, liegt somit unütz in der garage da unsere neue Wohnung komplett verfließt ist.

-- Editiert von gee am 01.03.2007 11:05:45

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#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ihr hättet wahrschienlich nicht streichen müssen. Aber das ist ja nun zu spät.

Ihr habt den Boden vom Vormieter übernommen, kostenlos. Wenn vorher ein Teppichboden darin war, dann hätte der Vormieter diesen wieder einsetzen müssen, wobei dies nun an Euch übergegangen sein könnte (nicht muss). Es kommt darauf an, was nun gemietet wurde. Leider lässt sich dies, da wohl viel mündlich abgesprochen wurde nicht so aus der Ferne beurteilen.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir danken dir auf jedenfall herzlichst für deine Hilfe,

so hundert prozentig haben wir den vertrag auch leider nicht auseinander genommen, was uns sicher nie wieder passiert, wir haben uns leider darauf verlassen das er unzähliuge male eben auch vor zeugen gesagt hat, er würde den Boden nicht mitvermieten sprich nicht seine Angelegenheit sei als es um defekte Fließen in der Küche ging oder die Türen sich nicht schließen ließen aufgrunden des Lamintas.

das mündliche vereinbarungen nicht anzuerkennen sind, diesen Punkt habe ich wohl bei der Unterschrift voll und ganz übersehen ... :bang:

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#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Mündliche Vereinbarungen sind selbstverständlich anzuerkennen. Leider setzt das voraus, dass man sie beweisen kann.

Der Vormieter wäre da ein guter Zeuge. wenn Du den noch auftreiben kannst, hast Du aus meiner Sicht gute Karten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Mündliche Vereinbarungen sind selbstverständlich anzuerkennen. Leider setzt das voraus, dass man sie beweisen kann.

Der Vormieter wäre da ein guter Zeuge. wenn Du den noch auftreiben kannst, hast Du aus meiner Sicht gute Karten.

Du solltest aber beachten, dass die Beweislage hinsichtlich der Schlüsselabgeabe eindeutig ist.
Entweder kannst Du eindeutig beweisen, dass der Vermieter die Annahme verweigert hat und/oder Du wirfst unter Zeugen (möglichst neutral) den Schlüssel beim Vermieter in den Briefkasten ein.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Gee
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, das ist bei rausgekommen, er meint egal ob der Vormieter uns den Laminat verkaufen wollte oder nicht, er musste angesprochen werden, ob sie den Laminat verlegen darf oder nicht, er meinte ja aber dann muss er liegen bleiben....
Er wollte eine Anzeige bei der Polizei ??!!wegen diebstahl mache ?!? Wir haben uns jetzt geeiningt darauf, das wir den Laminat zur verfügung stellen, da wir ihn ja auch nicht benötigen und der Nachmieter ihn wieder reinlegt, dabei kann er entscheiden ob er ihn behalten möchte oder nicht, find ich super das er uns entgegen gekommen ist, da zeit bei uns wirklich mangelware ist :-)



Vielen Dank für eure Hilfe, bin aber doch froh es alles friedlich und ohne rechtsstreit geklärt zu haben, euch ein schönes WOchenende!

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