Gilt eine Wohnung als übergeben, wenn der Vermieter alle Schlüssel übernommen hat, obwohl er der Kündigung ausdrücklich widerspricht?
Ist eine Schlüsselübergabe gleichzeitig eine Akzeptierung der Kündigung?
27. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 27. Februar 2004 | 10:02
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Ist eine Schlüsselübergabe gleichzeitig eine Akzeptierung der Kündigung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Februar 2004 | 10:45
Von
Status: Schüler (352 Beiträge, 48x hilfreich)
> Gilt eine Wohnung als übergeben, wenn der Vermieter alle Schlüssel übernommen hat, obwohl er der Kündigung ausdrücklich widerspricht.
Selbstverständlich gilt die Mietsache
dann als zurückgegeben. Denn der
Mieter kann wegen fehlender
Schlüssel nicht mehr darüber
verfügen.
Was soll diese Frage ?
#2
Antwort vom 27. Februar 2004 | 11:01
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Nun ja.....ich habe das Problem schon erwähnt unter dem Thema Brauche Hilfe, dringend.
Vielleicht schaust Du da noch mal rein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Februar 2004 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Dass die Wohnung als übergeben gilt ist klar. D.h. aber nicht, dass der Mietvertrag als beendet angesehen werden muss, da Du die Schlüssel freiwillig (vorzeitig) zurückgegeben hast.
Und jetzt?
Schon
266.919
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten