Schlüsselübergabe, Kündigungsfrist, Miete ???

13. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schnurbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselübergabe, Kündigungsfrist, Miete ???

Guten Abend,

ich habe ein paar Fragen und hoffe, dass mir hier vielleicht ein wenig geholfen werden kann.

Ich wohne seit November 2009 mit einer Freundin zusammen in einer Art WG. Die Freundin wohnt schon ein halbes Jahr länger in der Wohnung und ich habe sozusagen mein Zimmer dort im Nov. mit ihrer anderen Freundin "getauscht".
Jetzt ist es so, dass sie die Wohnung zum 30.11.10 gekündigt hat aber schon am 02.10. mit Sack und Pack ausgezogen ist. Ich werde weiter hier in der Wohnung wohnen bleiben, darüber ist der Vermieter auch informiert worden. Sie hat also nur für sich den Mietvertrag gekündigt. Bis hierher alles gut.

In der Woche nach ihrem Auszug habe ich den Schließzylinder ausgetauscht, weil sie bis heute noch den Wohnungsschlüssel hat aber ich der festen Meinung bin, dass sie ja hier jetzt nichts mehr verloren hat weil sie ja auch keine Sachen mehr in der Wohnung hat.

1. Frage: Hat sie denn 3 Monate Kündigungsfrist und wenn ja muss sie auch bis zum 30.11. anteilmäßig ihre Miete zahlen, obwohl sie schon am 02.10. ausgezogen ist?

2. Frage: Hat sie das Recht den Schlüssel bis 30.11. zu behalten und freien Zugang zu meiner Wohnung zu haben, obwohl sie hier keine Sachen mehr hat und hier auch aus anderem Grund nicht mehr rein muss?

3. Frage: Da sie noch Müll entsorgt hat und dabei gemerkt hat, dass ich das Schloss ausgetauscht hab will sie ab sofort keine Miete mehr zahlen. Ist das zulässig?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar :)

Fragen zur Miete?

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Schnurbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nur Unterschrieben, dass ich mit der andern Mitbewohnerin tausche. Im Mietvertrag wurde nichts geändert, da steht noch der Name der anderen, die vor mir dort gewohnt hat.

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#3
 Von 
guest-12325.10.2010 12:08:33
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wenn Du ihr den Zugang zur Wohnung verweigerst, dann wirst Du die Miete alleine zahlen müssen.

Den gemeinsamen Mietvetrag kann sie übrigens gar nicht für sich alleine kündigen, wenn Du in den Mietvertrag durch Deine Unterschrift eingetreten bist. Andernfalls ist die Kündigung für die gesamte Wohnung wirksam.

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" "

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#5
 Von 
Schnurbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm okay.
Am Sonntag ist ein gemeinsames Treffen mit dem Vermieter geplant um den Vertrag zu ändern. Er ist ja darüber informiert, dass ich wohnen bleibe und hat dem auch so zugestimmt.

Das ich dann die volle Miete zahlen muss hab ich ja mir ja auch schon gedacht. Hab nur nicht eingesehen, dass sie hier nach Lust und Laune in meiner Wohnung auftaucht und deswegen das Schloss ausgetauscht. Wenn man offiziell auszieht braucht man doch nicht den Wohnungsschlüssel zu behalten oder? Was wollte sie denn am Dienstag hier als ich auf der Arbeit war? HIer gibts ja nix mehr von ihr..

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Schnurbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe schon in mehreren Wohnungen gewohnt weiß wohl wie das mit der Kündigungsfrist ist, danke.
Ich will ja nur wissen wie es innerhalb einer WG ist und ob es da gesonderte Regelungen gibt?
Ist es gerechtfertigt, dass sie auszieht und den Schlüssel noch 2 Monate behält obwohl sie hier nicht mehr wohnt? Vielleicht hört sich das für andere auch etwas blöd an, aber ich finde einfach dass sie hier nix mehr zu suchen hat. Sie hat alles bis auf einen Berg Müll mitgenommen, den sie am Dienstag endlich entsorgt hat.

Und ich habe gerade nochmal nachgelesen, ich zitiere:

Ab dem 01.11.2009 wird Frau ICH in den bestehenden Mietvertrag zwischen der Hausverwaltung X und Frau Y einbezogen.

Also ist es nicht nur IHRE Wohnung, richtig?

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Vielleicht hört sich das für andere auch etwas blöd an, aber ich finde einfach dass sie hier nix mehr zu suchen hat. Sie hat alles bis auf einen Berg Müll mitgenommen, den sie am Dienstag endlich entsorgt hat.


Dieser Auffassung kann man ja vielleicht sein. Diese Auffassung verträgt sich aber nicht damit, dass man von der Mietmierterin fordert, sich weiterhin an der Miete zu beteiligen.

Auch bei einer normalen Kündigung muss der Mieter eigentlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist auch dann Miete zahlen, wenn er vorher auszieht. Das gilt nicht, wenn der Vermieter ihm den Zutritt zur Wohnung verweigert oder die Wohnung gar vorher weiter anderweitig benutzt, bzw. vermietet.

quote:
Ab dem 01.11.2009 wird Frau ICH in den bestehenden Mietvertrag zwischen der Hausverwaltung X und Frau Y einbezogen.

Also ist es nicht nur IHRE Wohnung, richtig?


Das ist richtig, es ist aber auch ihre Wohnung, nicht alleine Deine Wohnung. Außerdem führt das dazu, dass sie eigentlich gar nicht alleine kündigen kann.

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