Schlüssel überlassen wegen Keller "arbeiten"

31. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
josh_87
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Schlüssel überlassen wegen Keller "arbeiten"

Hallo,

ich habe heute abend mündlich erfahren, dass in kürze eine Isolierung der Heizung erfolgen soll. Ich fahre ab morgen Abend in den Urlaub bis zum 07.06.2011 muss ich meinen Vermieter einen Schlüssel des Kellers überlassen, oder sorge tragen, dass die Handwerker in den Keller eines Mehrfamielienhauses können?

6 Parteien Haus und durch unseren Keller Läuft eine kleine Leitung 7 - 9 cm lang

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12 Antworten
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#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Wie würde das denn laufen, wenn Du nicht in Urlaub wärst ?



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#2
 Von 
josh_87
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

dann könnte ich die lieben Handwerker rein lassen und dabei sein was Sie in meinen angemieteten Privaträumen tun und gegebenenfalls eingreifen, sollten Diese irgendwas tun was nicht zu Ihrer Arbeit gehört.

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#4
 Von 
josh_87
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

worüber unterhalten wir uns hier?!? Die Fragen die hier offensichtlich sind, sind folgende:

Kann ein Vermieter ohne Schriftliche inkenntnisssetzung um 21:34 kurz vorbei kommen und bescheid sagen, dass in Kürze Modernisierungsarbeiten der Heizung anstehen?

Muss ich meinem Vermieter einen Schlüssel übergeben, damit diese Arbeiten auch in unserem Keller statt finden können?

Soweit ich weiss, muss eine solche Arbeit 3 Monate im vorfelde angekündigt werden, mit Start und einer etwaigen Dauer der Arbeiten.

Die Kosten einer durch uns verursachten Verzögerung ist meines erachtens nicht gefragt, da wir diesem nicht im Wege stehen würden, wenn der Vermieter sich an die im BGB stehenden gesetzestexte halten würde.

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"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

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#7
 Von 
josh_87
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

§ 554 BGB


Wirklich wahr was man immer an Werten im Keller findet, geb ich dir Recht. Was soll ich mit 3 Nachmietern?

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"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

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#9
 Von 
josh_87
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)


Ein wichtiger Punkt ist die rechtzeitige Ankündigung der Modernisierung (§ 554 Abs. 3 BGB ). Der Vermieter muss spätestens 3 Monate vor Beginn der Baumaßnahme die Modernisierung in Textform (Brief, Fax, Mail) ankündigen. Dabei sind der voraussichtliche Beginn, der voraussichtliche Umfang und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsarbeiten anzugeben.Die Ankündigung der Modernisierung ist auch dann vorzunehmen, wenn der Vermieter eine anschließende Mieterhöhung wegen der Modernisierung nicht beabsichtigt. Ohne eine ausreichende Ankündigung braucht der Mieter die Modernisierung nicht zu dulden. Im Zweifel kann er sich sogar mit einer einstweiligen Verfügung dagegen wehren. Nach Erhalt der Mitteilung kann der Mieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wenn der Mieter auf die Ankündigung der Modernisierung nicht reagiert und bei Beginn der Arbeiten Handwerker in die Wohnung lässt, wird dies als stillschweigendes Einverständnis angesehen.


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"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

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#11
 Von 
josh_87
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Da es für mich nicht 100% ersichtlich ist frage ich ja nach Rat! Also wäre es schön ein paar Fakten zu erhalten und etwas zu bekommen was meine Aussagen kräftigt. Das letzte was ich beabsichtige ist den Schlüssel zu überlassen! Den Satz den du jetzt gefunden hast, sagt nix aus, ausser dass in meinem angemieteten kellerraum arbeiten statt finden sollen." Auf die vermieteten Räume" Keller gehört zur Wohnung dafür bezahlen wir Miete!

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"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

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#12
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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