Schlüssel

9. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jessica 68
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüssel

X erhielt von Person Y einen Schlüssel für die Wohnung von Person Y. Nachdem X die Beziehung beendet wirft X den Schlüssel eine Woche später in den Briefkasten von Y (im Beisein einer weiteren Person). 3 Wochen später heisst es, der Schlüssel wäre nie zurückgegeben worden und der Vermieter von Y will angeblich klagen und die gesamte Schließanlage des Mietshauses wechseln lassen auf Kosten von X.(Es handelt sich um eine Zentralschließanlage) X glaubt, das Motiv für diesen Streit liegt darin, dass X sich von Y getrennt hat und Y sich rächen will. Aber was ist, wenn der Schlüssel tatsächlich aus dem Briefkasten (der im Haus ist) gestohlen wurde? Wer haftet?

-- Editiert von Jessica 68 am 09.12.2006 11:25:38

-- Editiert von Jessica 68 am 09.12.2006 12:05:12

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

1. Kann der Schlüssel nur geklaut worden sein, wenn Jemand wußte, dass er dort deponiert wird. Ich habe schon öfters (auch nach der Rückgabe einer Wohnung), Schlüssel mit Zeugen in einen Briefkasten geworfen und es ist nichts passiert. Ich habe noch nie von Briefkastenschnüfflern gehört, die täglich versuchen Briefkästen zu durchwühlen mit der Hoffnung, einen Schlüssel zur Wohnung zu finden.

2. Wenn X einen Zeugen hat, sagt das auch nicht viel aus, denn der Zeuge kann ja lügen. Schlüsselrückgabe sollte mit Zeugen gemacht werden, aber direkt an den, der den Schlüssel zurückbekommen sollte und man sollte sich das dann quittieren lassen.

3. Das mit der Schließanlage ersetzen versteh ich nicht. In meinem Haus sind schon oft Schlüssel verloren gegangen, wurden nicht zurückgegeben und der Mieter musste lediglich für einen neuen bezahlen.

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" :wipp: "

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#2
 Von 
Jessica 68
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

zu2: hätte man so machen sollen-aber ist leider nicht geschehen. Aber wie ist dann die Rechtslage? X vermutet auch eher eine Art Racheaktion, als dass der Schlüssel wirklich verschwunden ist, da X die Beziehung zu Y beendet hat.
zu3: da mit diesem Schlüssel die Eingangstür zum haus geöffnet werden kann..müssen angeblich alle Schlösser ausgetauscht werden.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. schlüssel im briefkasten zu deponieren, gilt - soweit ich weiß - als grob fahrlässig.

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#4
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Hat Y denn ein Beweis, daß X überhaupt einen Schlüssel hatte?
Wäre evtl. ein Versuch, um diesem Racheakt einfach ein Strich durch die Rechnung zu machen.

feuerelfe

-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#5
 Von 
Jessica 68
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, denn X hat per email Bescheid gegeben den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen.

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