Hallo Community,
aufgrund eines Schimmelproblems an den Aussenwänden meiner Wohnung werden voraussichtlich Heizungen vom Zimmer-Inneren unter die Fenster verlegt. Dadurch sollten die Aussenwände wesentlich mehr Wärme abbekommen und hoffentlich kein Schimmel mehr auftreten. Momentan "steht" die Kälte an den Aussenwänden, weswegen Heizen und Lüften nur bedingt etwas bringt.
Der Vermieter kündigte bereits an, dass er eine Mieterhöhung anstreben wird. Meiner Meinung nach ist diese jedoch unzulässig, da es sich nicht um eine Modernisierungsmassnahme handelt (verbunden mit besserem energetischem Niveau), sondern um eine rein gebäudesubstanzerhaltende Massnahme.
Liege ich damit richtig?
Was wäre, wenn der Vermieter die Umverlegung mit dem Einsatz modernerer Heizungen verknüpft und die Mieterhöhung damit als Modernisierung begründet?
Der Verbrauch wird voraussichtlich steigen, da ja die kalte Aussenwand mitgeheizt wird. (Gut gegen Schimmel - schlecht für den Energieverbrauch.)
Kann ich hier also gegen eine Mieterhöhung argumentieren?
Viele Grüße
KDR
-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Schimmelproblem / Heizungsverlegung ans Fenster
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Energetische Modernisierung sind mit Mieterhöhungen problemlos zu verbinden (wenn man es richtig macht).
Wie man dagegen argumentieren kann, kann man erst entscheiden wenn man die Argumente der Gegenseite kennt.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Ich verweise mal auf den ersten google-Eintrag dazu (Punkt 6 könnte bei dir zufreffen): Berliner Kurier
Unabhängig davon gilt: Mieterhöhungen aufgrund energetischer Sanierung richten sich nach den Sanierungskosten. Da ist genau zu prüfen, ob auch ohnehin notwendige Reparaturkosten rausgerechnet wurden.
Nachtrag: Mieterhöhungen aus anderen Gründen bleiben davon natürlich unberührt.
-- Editiert cauchy am 02.02.2015 13:33
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke erstmal für die Kommentare.
Hier fiel zweimal das Wort "ENERGETISCHE" (Sanierung). Ich bin jedoch der Meinung, dass es sich gerade nicht um eine energetische Sanierung handelt. Schließlich wird an der unzureichenden Dämmung der Aussenwand nichts geändert. Es wird lediglich die Heizung an die Aussenwand verlegt, woraus höhere Heizkosten resultieren. (Die ich gern bereit bin, auf mich zu nehmen, wenn dadurch der Schimmel verschwindet.)
Kann man hier also wirklich von einer energetischen Sanierung sprechen?
-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
quote:<hr size=1 noshade>Schließlich wird an der unzureichenden Dämmung der Aussenwand nichts geändert. <hr size=1 noshade>
Energetische Sanierung besteht nicht nur darin brandgefährliche Dämmplatten auf die Außenhaut eines Hauses zu pappen.
quote:<hr size=1 noshade>Kann man hier also wirklich von einer energetischen Sanierung sprechen? <hr size=1 noshade>
Du kennst die Auslegungsfreudigkeit der Vermieter offenbar noch nicht ...
Wenn die neuen Heizkörper die Wärme z.B. besser umwandeln als die alten Heizkörper hätte man ja schon einen Anhaltspunkt in Richtung energetische Sanierung.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>Kann man hier also wirklich von einer energetischen Sanierung sprechen? <hr size=1 noshade>
Hast du die verlinkte Seite bis zum Ende (Punkt 6) gelesen? Es muss für eine energetische Sanierung nachhaltig Energie eingespart werden. Wenn das bei dir nicht der Fall ist, so ist es keine energetische Sanierung. Das kann aber keiner von uns Forenteilnehmern beurteilen. Auch du wirst abwarten müssen, was genau der Vermieter plant.
Genaueres zur Modernisierung in § 555b, BGB .
-----------------
""
Na dann bin ich mal auf die Argumentation des Vermieters gespannt.
Von ihm selbst kam übrigens sogar die Aussage, dass die Heizkosten steigen werden, wenn die Heizung ans Fenster kommt.
-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
-- Editiert Klagdichreich am 02.02.2015 15:32
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
35 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten