Schimmelige Fensterrahmen

11. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2010 18:20:32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelige Fensterrahmen

Hallo,

da wir im Bereich "Mietschäden" keine Erfahrung haben, da wir diesbezüglich noch nie Probleme mit Vermietern hatten, würden wir gerne die Meinung von anderer Seite hören.

Wir sind im Juni 2008 in eine Dachgeschoßwohnung in einem 2-Familien-Haus eingezogen. Die Kaution haben wir in Form eines Mietaval (Bankbürgschaft) hinterlegt. Alle Fenster hatten Kunststoffrahmen, bis auf 2 Dachfenster, die Holzrahmen hatten.

Im Winter 2008 / 2009 fiel uns dann ein unnormales Maß an Feuchtigkeit und etwas Schimmel an den Holzfenstern auf, obwohl wir regelmäßig gelüftet (sowohl Stoßlüften zweimal am Tag als auch normales Lüften in Form von Fenstgerkippen) haben.

Nachdem wir unseren Vermietern darauf aufmerksam gemacht hatten, teilte dieser uns mit, dass er Rücksprache mit seinem Fensterbauer gehalten und dieses "Phänomen" wäre bei Holzfenstern in gut isolierten (Niedrigenregie-) Häusern normal. Als Laie waren wir nicht in der Lage einzuschätzen, ob die Aussage stimmt oder nicht.

Jetzt im Winter 2009 / 2010, der deutlich kälter und länger ausfiel, beobachteten wir das gleiche Phänomen im Bezug auf die Feuchtigkeitsentwicklung, wobei in diesem Zusammenhang hinzuweisen ist, dass die ganze Wohnung ansonsten vollkommen trocken, gut belüftet und beheizt, und ohne Anzeichen von Schimmel an irgendeiner Wand, Decke oder Ecke ist.

Aufgrund der Aussage unseres Vermieters aus dem Vorjahr haben wir weiterhin das übliche Stoßlüften vorgenommen, die Feuchtigkeit und den Schimmel abgewischt und alles mögliche dazu getan, dass es an den besagten Fenstern nicht so feucht ist.

Jetzt auf einmal - im Zuge unseres Auszuges in eine andere Wohnung - kommt der Vermieter mit der Beschuldigung, der Schimmel an den besagten Schrägdachfenster mit Holzrahmen wäre durch schlechtes Lüften hervorgerufen worden und wir müßten den Schaden ersetzen, Angeblich hätte er 3 - 4 Fensterbauer befragt und die hätten ihm diese Aussage bestätigt, würden sich aber weigern, dies schriftlich zu bestätigen. In diesem Zusammenhang verweigert er außerdem die Herausgabe unserer Bankbürgschaft und droht damit, wenn wir seiner Forderung nicht nachkommen, diese entsprechend geltend zu machen.

Dazu hätte ich gerne einige Tips auf folgende Fragen:

1) Üblicherweise übernimmt doch derlei Schäden die private Haftpflichtversicherung, oder nicht ? Diese wird aber doch entsprechende Unterlagen verlangen, bevor sie eine Kostenzusage abgibt, oder ? Letztendlich sehen wir uns aber für die Schäden nicht verantwortlich und sehen es vom Grundsatz her nicht ein, den einfachen Weg zu gehen und einfach unsere Versicherung zu belasten.

2) Im Zweifel gilt doch in Deutschland der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" - da unser ehemaliger Vermieter uns bislang keine offizielle Stellungnahme zur Verursachung des Schadens an den Fenster vorgelegt hat, wie sollen wir uns dann verhalten ? Zahlung verweigern ? Entgegenkommend anteilsmäßig zahlen ? Rechtsanwalt einschalten ?

3) Wie lange kann ein Vermieter eine Mietavalurkunde (Bankbürgschaft) zurückhalten ? Dies ist insofern interessant, da wir die Gebühren für die Bankbürgschaft weiterhin zu tragen haben, selbst wenn wir die Wohnung, für die diese Bürgschaft eingerichtet wurde, seit einiger Zeit nicht anmieten.

Wie gesagt, für ein paar Verhaltenstipps oder Ratschläge wären wir wirklich dankbar, da uns das Verhalten unseres ehenaligen Vermieters sehr erschreckt, denn bis zur Kündigung des Mietverhältnisses waren wir immer "sehr angenehme und ruhige Mieter".

Vielen Dank im voraus !!!

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12324.04.2010 18:20:32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurze Frage zur Haftpflichtversicherung ? Nach unserem Kenntnisstand sind Mietsachschäden, sofern nicht durch Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung entstanden, durchaus Bestandteil des Versicherungsumfangs, oder überlesen wir etwas in den Bedingungen ?

Danke !!!

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#3
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

quote:
Zahlung verweigern ? Entgegenkommend anteilsmäßig zahlen ?


Was willst du zahlen, der holt sich die Kaution .

Danach musst du klagen um es zurück zu wollen.

Wenn alle anderen Fenster bereits Kunststoff sind würde ich mal nach dem Vormieter recherchieren. Evtl. ist der Mangel bereits bekannt.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#6
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

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#7
 Von 
studentinde
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

Rechtsanwalt einschalten.

VM kriegt anscheinend den Hals nicht voll.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

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#10
 Von 
blubberrat
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Tja, G.R. kann nicht lesen und der Vorleser hat wohl frei genommen.

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