Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Am 15.12.2012 sind wir in unsere neue Wohnung eingezogen (Erstbezug nach Renovierung). In der Küche funktioniert seit Einzug die Heizung nicht und es wird tägllich stoßgelüftet.
Nun mussten wir an Weihnachten feststellen, dass sich im Schlafzimmer (Heizung funktioniert, gelüftet wird auch hier 1x täglich) geringer und in der Küche enormer schwarzer Schimmel gebildet hat.
Natürlich haben wir die Wohnung zum 31.03.2012 sofort gekündigt, können wir trotzdem für die restliche Zeit eine Mietminderung verlangen?
Über Hinweise und Erfahrungsberichte freue ich mich!
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Schimmelbildung nach 1 Woche (Küche und Schlafzimm
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Selbstverständlich. Schimmel in derart kurzer Zeit kommt nicht von einer Woche Nutzung. Da müssen ärgere Probleme vorliegen. Soweit würde ich es vermuten.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Die Quizfrage ist.: Wurde der Vermieter über den defekt informiert (nachweisbar!) u. wurde ihm eine angemessene Frist zur beseitigung gesetzt?
-> Einmal am Tag Stoßlüften könnte zu wenig sein!
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Dennoch wäre zweimal täglich lüften Minimum zur Vermeidung von weiterem Schimmel.
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quote:
Die Quizfrage ist.: Wurde der Vermieter über den defekt informiert (nachweisbar!) u. wurde ihm eine angemessene Frist zur beseitigung gesetzt?
Bei einer fristgerechten Kündigung (danach klingt es oben) ist das ja nicht weiter von Belang. Unabhängig davon sollte man den Vermieter durchaus informieren.
Wie gesagt: Nach nur einer Woche, einmal täglich stoßlüften klappt das nicht mit dem Schimmel. Da war vorher schon Schimmelbefall, der sich bestenfalls wieder durchschlägt. Soweit meine Meinung. Wer nur über Schimmel drübertapeziert in der Hoffnung es fällt nicht auf, verliert diesen Kampf.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Grundsätzlich ist immer erst der Vermieter zu informieren und mit Fristsetzung (z.B. 2 Wochen)um den Schaden zu beheben. Ggf. m,üsst Ihr Zeitweise in ein Hotel ausweichen, bis das Problem behoben ist. Hier auf jeden Fall Rücksprache mit VM. Euch steht natürlich jederzeit frei fristgerecht zu kündigen. Auf Mietminderung habt Ihr Anspruch, was die Höhe angeht am besten einen Anwalt oder Google befragen.
Ich wäre hier auch vorsichtig dem VM irgendwas zu unterstellen, von wegen der wollte was vertuschen. es kann durchaus sein, dass der Vormieter den Schimmel verursacht hat und dann einfach drübertapeziert hat um nicht vom VM zur Kasse gebeten zu werden. Sowas hatte ich auch vor kuzem, leider war der Ex-Mieter schon über alle Berge.
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