Schimmelbildung nach 1 Woche (Küche und Schlafzimm

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
sinaqu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbildung nach 1 Woche (Küche und Schlafzimm

Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Am 15.12.2012 sind wir in unsere neue Wohnung eingezogen (Erstbezug nach Renovierung). In der Küche funktioniert seit Einzug die Heizung nicht und es wird tägllich stoßgelüftet.
Nun mussten wir an Weihnachten feststellen, dass sich im Schlafzimmer (Heizung funktioniert, gelüftet wird auch hier 1x täglich) geringer und in der Küche enormer schwarzer Schimmel gebildet hat.

Natürlich haben wir die Wohnung zum 31.03.2012 sofort gekündigt, können wir trotzdem für die restliche Zeit eine Mietminderung verlangen?

Über Hinweise und Erfahrungsberichte freue ich mich!



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Selbstverständlich. Schimmel in derart kurzer Zeit kommt nicht von einer Woche Nutzung. Da müssen ärgere Probleme vorliegen. Soweit würde ich es vermuten.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Quizfrage ist.: Wurde der Vermieter über den defekt informiert (nachweisbar!) u. wurde ihm eine angemessene Frist zur beseitigung gesetzt?

-> Einmal am Tag Stoßlüften könnte zu wenig sein!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Dennoch wäre zweimal täglich lüften Minimum zur Vermeidung von weiterem Schimmel.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Die Quizfrage ist.: Wurde der Vermieter über den defekt informiert (nachweisbar!) u. wurde ihm eine angemessene Frist zur beseitigung gesetzt?

Bei einer fristgerechten Kündigung (danach klingt es oben) ist das ja nicht weiter von Belang. Unabhängig davon sollte man den Vermieter durchaus informieren.

Wie gesagt: Nach nur einer Woche, einmal täglich stoßlüften klappt das nicht mit dem Schimmel. Da war vorher schon Schimmelbefall, der sich bestenfalls wieder durchschlägt. Soweit meine Meinung. Wer nur über Schimmel drübertapeziert in der Hoffnung es fällt nicht auf, verliert diesen Kampf.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Grundsätzlich ist immer erst der Vermieter zu informieren und mit Fristsetzung (z.B. 2 Wochen)um den Schaden zu beheben. Ggf. m,üsst Ihr Zeitweise in ein Hotel ausweichen, bis das Problem behoben ist. Hier auf jeden Fall Rücksprache mit VM. Euch steht natürlich jederzeit frei fristgerecht zu kündigen. Auf Mietminderung habt Ihr Anspruch, was die Höhe angeht am besten einen Anwalt oder Google befragen.

Ich wäre hier auch vorsichtig dem VM irgendwas zu unterstellen, von wegen der wollte was vertuschen. es kann durchaus sein, dass der Vormieter den Schimmel verursacht hat und dann einfach drübertapeziert hat um nicht vom VM zur Kasse gebeten zu werden. Sowas hatte ich auch vor kuzem, leider war der Ex-Mieter schon über alle Berge.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sinaqu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)



Hallo!
Vielen Dank für die fleißigen Antworten.
Hier mal ein Bild zur Veranschaulichung des Schimmels.
Bin jetzt im Mieterschutbund eingetreten und hoffe dass die mir ein bisschen bei der Angelegenheit helfen da so schnell wie möglich rauszukommen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.327 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen