Schimmelbildung Bad,Kinderz. Aussenwände etc.

28. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb333900-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmelbildung Bad,Kinderz. Aussenwände etc.

Wir haben am wochenende auf grund renovierungsarbeiten im Kinderzimmer unserer tochter schimmel entdeckt,der sich schon über mehrere cm ausbreitet. Ursache vermutlich die Dusche!
Vermieter is nur teilweise kooperativ. Heute wurde dusche komplett ausgebaut. Dieser zustand soll für 2-3 wochen so bleiben. Grund: die feuchten wände sollen austrocknen!!
um wieviel % kann ich die miete kürzen?????

mfg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Für Mietminderung gibt es keine klaren Vorgaben und alles hängt vom Einzelfall ab. Zur Orientierung:

AG Köln (AZ: 221 C 85/86 ): Dusche funktioniert nicht - 16-17% Minderung.
AG Köln (AZ: 206 C 85/95 ): Dusche ist einzige Möglichkeit in der Wohnung und kann nicht genutzt werden - bis zu einem Drittel Minderung.
AG München (AZ: 23 C 8930/84): Herd nicht benutzbar - 3% Minderung.

Das wäre vielleicht schon einmal eine Verhandlungsgrundlage mit dem Vermieter.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Die Frage ist, wollen sie in der Wohnung wohnen bleiben oder nicht.

Wenn nicht, dann würde ich mit einer Mietminderung anfangen, am besten die Hälfte !

Im Ernst, viel wichtiger ist es ja wohl die Ursache zu ergründen, um dann zu überlegen, was zu tun ist:

sie haben bereits die Dusche als "Verursacher" angesprochen, weshalb kommen sie darauf ?

-ist keine Raum-/Badentlüftung vorhanden ?
-wird im Kinderzimmer regelmässig geheizt
-bleiben Türen geschlossen oder geöffnet
-wie und wann wird gelüftet
-wie und in welchem Zustand befinden sich die Fenster

Es ist ein elementares Interesse des VM die Ursachen zu erforschen. Mir einer Mietminderung schaffen sie aber Fakten, die letztendlich zum Zerwürfnis führen und nicht das Problem lösen !

-- Editiert Barni Gröllheimer am 28.03.2012 11:06

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#3
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
. Mir einer Mietminderung schaffen sie aber Fakten, die letztendlich zum Zerwürfnis führen und nicht das Problem lösen !


Wenn man aber 2-3 Wochen sich nicht Duschen (ich gehe davon aus, dass keine Badewanne zusätzlich vorhanden ist) kann ist da m.E. eine Mietminderung durchaus gerechtfertigt.


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