Schimmelbefall vor dem Einzug, wie soll ich mich verhalten?

13. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
CitizenX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmelbefall vor dem Einzug, wie soll ich mich verhalten?

Hallo,

folgendes Problem:

bei einer Genossenschaft habe ich mich für eine Wohnung interessiert und habe mich Anfang September für diese Angemeldet.

Gegen Ende Oktober habe ich diese Wohnung zum ersten Mal leergeräumt besichtigt und stellte an der Innenseite einer der Außenwände Schimmelbefall fest.

Gegen Anfang November erhielt ich eine Erklärung über den Beitritt zur Genossenschaft und eine Aufforderung die Genossenschaftsanteile zu zahlen. Trotz des Wissens um den Schimmelbefall bezahlte ich die Summe und sandte die Erklärung unterschrieben zurück, mit der (telefonischen) Bitte sich des Problems anzunehmen.

Als ich mich einige Tage später über die nun folgenden Schritte informieren wollte, erwiderte man mir das sich der Hausverwalter selber darum kümmern würde, er wäre gelernter Maler und "wüsste schon was er da tut".

Meine Frage ist nun ob ich mich damit abfinden muss oder z.B. einen unabhängiges Gutachten verlangen kann und die Genossenschaft dieses dann auch veranlassen muss. Ich bin mir nämlich nicht sicher ob der Schimmel, so wie es mir immer wieder versichert wird "zu 99% aufgrund schlechter lüftung" von innen kommt. Schließlich könnte es auch von außen kommen und mir dann in einiger Zeit wenn ich schon eingezogen bin wieder negativ auffallen.

Wie verhalte ich mich nun am Besten??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Alles dokumentieren: Fotos vom Schimmelbefall vor Einzug (wenn Du denn noch nicht eingezogen bist), Festhalten und Bestätigenlassen von den Aktionen des Hausverwalters, Dokumentieren von evtl. erneutem Auftreten des Schimmmels und am besten Festhalten, wann Du wie lüftest, so dass Du Dir da die Hände reinwaschen kannst. Wie Du richtig lüftest, weißt Du? Sonst auch mal danach googeln... nichts für ungut... ;)

Und die Hausverwaltung / Genossenschaft immer schön schriftlich auf dem Laufenden halten, so dass Du dokumentieren kannst, dass Du auf Schäden hingewiesen hast.

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#2
 Von 
DKH
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke mein Vorposter hat alles gesagt.

Achja, und kucke nach einem Gutachter, denn der bringt dir Vorteile den das Gutachten kann viel wert sein.

Und der Hauswart mag zwar maler sein, nur das Problem ist er darf es nicht einfach übermalen da es wieder durchkommt.

Das richtige was gemacht werden muss ist die ganze aussenverkleidung abzureissen und den Schimmel zu beseitigen!
Sonst kommt der immer wieder rein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CitizenX
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heißt also, das ich darauf bestehen kann einen unabhängigen Gutachter zu beantragen?

Kann ich eigentlich auch, mit der Begründung das es Schimmel in der Wohnung gibt, die Wohnung wieder ganz abtreten und meine Genossenschaftsanteile zurück verlangen?

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