Schimmelbefall von dem Vormieter überstrichen

12. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
_Lotus_
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmelbefall von dem Vormieter überstrichen

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema "Schimmel im Badezimmer".

Im August 2011 bin ich in meine erste kleine Dachgeschoss Wohnung eingezogen. Leider gab es von anfang an Probleme..
1. Ich muss mein Wasser mit den anderen Mietern eine Wohnung unter mir teilen ( 4 Köpfige Familie)
2. Das Bad hat einen ganz leichten Schimmelbefall an der Wand in der Duschkabine aufgewiesen. Der Vermieter behauptet jedoch, dass dieser sich nicht weiter ausbreiten wird und entsprechend schon behandelt wurde.
Fakt ist: mittlwerweile ist die ganze Obere Wand in der Duschkabine verschimmelt. Der Vermieter gibt mir die Schuld und behautet ich lüfte nicht richtig. Was ich aber tute.
Ebenfalls hat er mir vor dem Einzug erzählt, dass die Vormieterin das Bad "Unter Wasser" gesetzt hat, und nie gelüftet hat, was zur Folge hatte, dass das Bad zu Schimmeln begann. Der Vermieter behauptet alles beseitig zu haben.
Ebenfalls hat er micht bei der Besichtigung des Bades angeschriehen und mich beschimpft.

Jetzt ist die Frage: Was habe ich für Möglichkeiten, gegen den Schimmel und den Vermieter vorzugehen und was habe ich für Rechte? Darf ich meine Kündigungsfrist von 3 Monate auf 4 Wochen verkürzen?

Danke schonmal vorab für die Antworten!!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Vermieter den Mangel schriftlich mitteilen und zur Beseitigung auffordern, Miete mindern.

Ankündigen, den Mangel selber beseitigen zu lassen, sollte er nicht innerhalb von 10 Tagen dies tun und die Kosten mit der Miete zu Verrechnen.

Wenn der Schimmelbefall eine Gefahr für Deine Gesundheit wäre, könntest Du fristlos kündigen, dies glaube ich aber bei Deinen Schilderungen nicht.

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#2
 Von 
_Lotus_
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein Gesundheitsgefährdent ist es noch nicht, aber der Schimmel breitet sich schon am Rand von dem Fenster aus.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!


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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"1. Ich muss mein Wasser mit den anderen Mietern eine Wohnung unter mir teilen ( 4 Köpfige Familie)"

Welches konkretes Problem haben Sie deshalb?


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#4
 Von 
_Lotus_
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich finde es ein bisschen unfair, weil der Betrag halbjährlich abgerechnet wird und dann durch 5 geteilt wird. Und da ich einen minimalen Wasserverbrauch habe, da ich ja den ganzen Tag in der Arbeit bin, empfinde ich es ungerecht.
Oder irre ich mich da? Ist das erlaubt?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Entw. nach qm oder nach Kopfzahl.
Ist nie wirklich "gerecht". 1 Mensch in 100qm zahlt dann mehr wie 3 Menschen auf 80qm. Umgekehrt zahlt halt der Wenigduscher für den Täglichbader mit.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
1. Ich muss mein Wasser mit den anderen Mietern eine Wohnung unter mir teilen ( 4 Köpfige Familie)

Das wußtest Du aber von Anfang an.

quote:
2. Das Bad hat einen ganz leichten Schimmelbefall blabla...
Der Vermieter gibt mir die Schuld und behautet ich lüfte nicht richtig. Was ich aber tute.

Dann schauen wir doch mal was der Mieterverein dazu ausführt.

www.mieterverein-stuttgart.de/ auf Ratgeber - dann heizen und lüften

Zitat:
So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

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#7
 Von 
_Lotus_
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Schimmel ist auch "hausgemacht" und zwar von der Vormieterin und der Vermieter hat diesen nicht richtig behandelt.

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