Schimmelbefall - Beseitigung in Eigenregie???

11. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
hängt_ihn_höher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Schimmelbefall - Beseitigung in Eigenregie???

Liebe Rechtshelferlein,

ich habe da ein kleines Problem und konnte bislang weder in BGB noch sonstwo im Internet eine passende Antwort finden. Hoffe daher auf Eure Hilfe.

Kurz zu meinem Problem:

Ich hab heute mein Zimmer aufgeräumt und an der Außenwand Schimmelbefall entdeckt in der Dimension 120X20 cm. Wand ist feucht hinter der Tapete. Vermieter sofort informiert. Morgen Termin. Zur Besichtigung? Nein, weit gefehlt, die Aussage des Vermieters war: "das machen wir dann schon". Nun muss man dazu wissen, dass der Freund (mein Vermieter) der Meinung ist, alle Reparaturen groß wie klein zusammen mit seinem Schwiegersohn durchzuführen. Bislang hatte ich zwar schon Schwierigkeiten damit, aber habe es zugelassen (wollte Friede). Aber nun ist Schimmel im Spiel und ich wette darauf, dass keiner der beiden eine qualifizierte Ausbildung geschweige denn über die geeignete Hardware verfügt, um den Schimmel zu beseitigen. Dazu kommt, dass ich schon gern wüßte, wie "verschimmelt" mein Wohn- und Schlafzimmer nun eigentlich ist?

Daher nun meine Frage: Wenn ich einen Mangel gemäß § 536c BGB anzeige und folglich die Beseitigung verlange, dann finde ich immer einen Psalm in folgender Art, dass "der Vermieter den Mangel beseitigen muss". ABER was genau heißt das??? Kann er da tatsächlich selber ran ("der Vermieter") oder kann ich darauf bestehen, dass er ("der Vermieter") das an eine Fachfirma übergibt. Wenn möglich mit Präzedenzfall, irgendein AZ....Ich brauche halt irgendwas belastbares, ich meine, der schlägt morgen hier auf und will pfuschen...HHHHIIIIIILLLLLFFFFFEEEEE!!!!! SOS!!!!

Ich danke Euch für alle Zeichen und Hinweise...

Stefan

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"Der Mut will Lachen..."

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Vemieter muss den Mangel beseitigen....
Bei Schimmel ist das nicht sooo schwer, Entferner drauf und abwischen, die Frage ist nur, woher kommt der Schimmel. Nur die Folge beseitigen lässt ja das Problem an sich ungelöst. Aber für das erste mal müsstest Du wohl die Eigenleistung akzeptieren.



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#2
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Wand ist feucht hinter der Tapete.


Wie hast Du das festgestellt ?

Was befand sich denn vor der Schimmelstelle ?



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#3
 Von 
hängt_ihn_höher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke erst einmal für die Antworten.

@trapperjohn

feststellen war einfach, die wand ist grün, von 5 cm über dem boden bis ca. 25 cm. dann habe ich die wand berührt, die ist klamm. und ich habe eben mal ein stück tapete entfernt, darunter ist kein mauerwerk, sondern komplett grün. außerdem zieht es durch die wand, es kommt quasi richtige kälte an ähnlich wie bei maroden, undichten fenstern.

davor steht der schreibtisch und ein pc. neben dem schreibtisch ist eine nische von ca. 30 cm, dann kommt mein schrank. in der nische befanden sich druckerpapier, dvd-etuis und ein rucksack oben drauf. aber das der vermieter mir nicht vorschreiben kann, dass ich etwas an respektive vor die wand stelle, das habe ich schon herausgefunden.

@michael

Okay, mag die Beseitigung auch nicht schwer sein, so müsste ich doch die Möglichkeit haben, dass sich der Sache ein Fachmann annimmt (Ausbildung, Zertifikat etc.). Problem ist doch vor allem, dass ich es nicht nur beseitigt haben möchte, sondern auch wissen will, wie weit sich der Schimmel gefressen hat. Außerdem zieht es durch die Wand - siehe oben - und sie ist feucht. Also eine Mängelbehebung in Form: Schimmel weg, neue Farbe drauf, ist doch nicht mehr als ein Bekämpfung der sichtbaren Symptome, dass kommt doch in 3 Wochen wieder durch, wenn keine Trockenlegung oder ähnliches erfolgt oder!? ICH bin eben auch KEIN Fachmann ;o)

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"Der Mut will Lachen..."

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
so müsste ich doch die Möglichkeit haben, dass sich der Sache ein Fachmann annimmt (Ausbildung, Zertifikat etc.).

Warum eigentlich?

Bei Auszugsrenovierungen bestehen die Mieter doch heerscharenweise darauf das eben kein Fachmann ran muss sondern auch der talentierte Heimwerker werkeln darf?

Gleiches Recht für den Vermieter ...

Geschuldet wird nur eine durchschnittliche Art und Güte der Leistung.
Erst wenn die durchgeführte Arbeit unterdurchschnittlich ist und/oder nicht zur Beseitigung des Mangels führt, kann man andere Maßnahmen ergreifen.



quote:
dass "der Vermieter den Mangel beseitigen muss". ABER was genau heißt das???

Es heißt genau das:
quote:
Kann er da tatsächlich selber ran ("der Vermieter")




quote:
oder kann ich darauf bestehen, dass er ("der Vermieter") das an eine Fachfirma übergibt.

Nein, vorerst nicht.

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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
hängt_ihn_höher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

@harry

das ist doch ein vergleich von äpfeln und birnen. ich verlange nicht, dass er streicht oder parkett schleift, hier geht es um schimmel. der kann gesundheitsgefährdend sein. das kann und DARF doch nicht ein fall für heimwerkenden Amateure sein (Ausnahme Eigenheim, da ist ja jeder sein eigener Chef und trägt auch die Risiken selbst, HIER trage ich sie). Laut Internet muss dabei mit geeigneten Chemikalien in angemessener Form ran + Trockenlegung etc.

Pfuschen von mir aus, wenn es um Holz, Fenster oder was weiß ich für Reparaturen geht, aber es kann doch nicht sein, dass ich einen Laien an Schimmel lassen muss und dann warten kann bis der Pilz (möglicherweise Krebsrisiko etc.) wiederauftaucht und dann am besten noch in der Beweispflicht bin, dass er es nicht fachgerecht erledigt hat!?

Hab ich ein derart verschobene Rechtsauffassung?

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#6
 Von 
hängt_ihn_höher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

hier die News, des heutigen Besichtigungstermins:

Vermieter kam (selbst Rentner) mit einem weiteren Rentner (angeblich der Experte, da Bauingenieur im Ruhestand) und besagtem Schwiegersohn, um den Schimmel zu beseitigen. Laut seiner Aussage dauert das Tapete entfernen, Trockenlegung der Wand, Schimmelbekämpfung und -beseitigung nebst Tapezieren und Streichen 2,5 Stunden.

Wie gesagt, ich bin kein Fachmann, aber nach dem zu urteilen, was im Netz zu lesen ist, sollte eine vernünftige Beseitigung mit mehrfacher Behandlung des Schimmels (Streichen + Trocknen) schon 2-3 Tage in Anspruch nehmen. Aber mein Vermieter hat Bio-Schimmelentferner, der macht das wohl in fünf Minuten (nachhaltig wohl auch). Werde ich hier hinters Licht geführt?

Kann mir denn keiner helfen?

Viele Grüße...

Stefan

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
2,5 Stunden.


Am Stück ?





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#8
 Von 
hängt_ihn_höher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Am Stück ?


Yes, am Stück. Also für mich wäre Tapete runter und neu ran schon in 2h nicht ohne.

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#9
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
hängt_ihn_höher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
in welcher Etage tritt der Schimmel auf und was ist auf der anderen Seite der Wand?


drittes Obergeschoss und Außenwand, d. h. ich wohne direkt unter dem Dachboden und mich trennen zur Außenseite (Natur) genau 36cm, wenn ich richtig gemessen habe

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hängt_ihn_höher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Wenn er Dir das nicht glaubt, dann kannst Du einen Sachkunden beauftragen (hat bei mir über den MV 25€ gekostet), der misst die Feuchtigkeit in der Wand.


Ah ja. Okay, also ich bin leider nicht im MV. Aber der Vermieter kennt seine Hütte, glaube ich schon ziemlich gut, er weiß garantiert um die Probleme.

Als er heute hier war, hatte er auch so ein Gerät mit, angeblich zum Messen der Feuchtigkeit. Sah aus, wie ein Spannungsprüfer mit LED-Anzeige und rotem sowie schwarzen Prüfelektroden. War mir auch nicht wirklich sicher, ob das tatsächlich so ein Gerät ist.

Habe aber eben noch einmal google bildersuche genutzt und musste feststellen, dass er die Feuchtigkeit an der Wand tatsächlich mit einem Spannungsprüfer versucht hat festzustellen. Witzigerweise gab das Gerät an unterschiedlichen Stellen der Wand unterschiedliche Ergebnisse aus. Kann das den Recht sein, dass man Feuchtigkeit so misst? Auch wenn Wasser Strom leiten mag, aber das ist doch die Höhe und auf meine Nachfrage hat er mir noch versichert, dass es ein Feuchtigkeitsmesser wäre. Frechheit oder?

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#13
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
mal vorschlagen, auf den Dachboden zu klettern und die Isolierung zu prüfen


quote:
von 5 cm über dem boden bis ca. 25 cm


Das wäre schon ungewöhnlich.



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""

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#15
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Das Vermeiden des Unnützen kann auch recht nützlich sein.



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#17
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hängt_ihn_höher
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Aber dann über andere urteilen wollen.


Ich kann mich nicht entsinnen jemand beurteilt zu haben. Ich habe eine Frage in den Raum gestellt, aber vielleicht bist Du ja der Fachmann. Ach nein, denn wirklich sinnvoll ist auch der Rest nicht, den Du schreibst.

quote:
Es gibt selbstverständlich mehrere Arten des Schimmels Herr zu werden.


Das meinte ich mit dem Rest, soll heißen: Sag bloß!? Ich war auch auf der Grundschule. Danke, satt.

quote:
Oha BIO, scheint Dich zu mögen, damit Du keinen Krebs oder Krätze bekommst.


Du wirst es nicht glauben, aber Firmen die Schimmel fachgerecht beseitigen, arbeiten zumeist mit Chemikalien, die auf die Art des Schimmels abgestimmt werden.

Soweit, zu Deinen unqualifizierten Bemerkungen.

@all

Danke für Eure Hinweise. Sollte jemand in gleiche oder ähnliche Lage geraten, so habe ich jetzt im Anschluss an ein Telefonat mit einem Bausachverständigen folgende Informationen erhalten: Es gibt durchaus - um auf mein erstes Posting Bezug zu nehmen - Gründe und damit vermutlich auch eine Grundlage den Schimmel und vor allem dessen Ursache von einer gewerblichen Firma bestimmen und beseitigen zu lassen.

Look here:

http://www.umwelt.steiermark.at/cms/dokumente/10208693_6581959/c762f8f2/SchimmelLeitfaden2002.pdf

Okay und bevor sich jetzt wieder Schlauberger zu Wort melden, ich weiß auch, dass das ein Leitfaden und kein Gesetzt ist, aber immer besser als kluges Halbwissen und Sprüche ähnlicher Art, wie auch Verbrecher999 das schon festgestellt hat.



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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
das kann und DARF doch nicht ein fall für heimwerkenden Amateure sein (Ausnahme Eigenheim, da ist ja jeder sein eigener Chef und trägt auch die Risiken selbst, HIER trage ich sie). Laut Internet muss dabei mit geeigneten Chemikalien in angemessener Form ran + Trockenlegung etc.

Der Gesetzgeber macht keine Vorgabe. Somit bleibt dem Vermieter überlassen welche Art der Mängelbeseitigung er wählt. Solange sie entsprechend fachgerecht ist, darf er diese auch selbst vornehmen.
Wünscht der Mieter eine aufändigere, kann der Vermieter diese auch ausführen, aber dann auf Kosten des Mieters.



quote:
Laut seiner Aussage dauert das Tapete entfernen, Trockenlegung der Wand, Schimmelbekämpfung und -beseitigung nebst Tapezieren und Streichen 2,5 Stunden.

Damit befinden wir uns nicht mehr im Bereich des 'fachgerechten'.
Denn alleine das fachgerechte Trockenlegen einer Wand dauert meiner Erfahrung nach nicht unter 2 Tagen.

Einen Feuchtigkeitsprüfer erkennt unter anderem man daran, das die Fühler in eine festen nicht veränderbaren Abstand zueinader stehen.
Die Aktion mit dem Spannungsprüfer war ja der Witz schlechthin.

Hier wird der Mieter meiner Ansicht nach schlicht verar****.



Ich würde den Vermieter jetzt per Einschreiben auffordern unverzüglich für eine fachgerechte Mängelbeseitigung zu sorgen da er sich durch seine Aussagen und Handlungen bewiesen habe, das er offensichtlich nicht zur fachgerechten Beseitigung in der Lage ist.
Ruhig auch den Leitfaden ausdrucken und mitsenden.



quote:
aber immer besser als kluges Halbwissen und Sprüche ähnlicher Art,

Das Risiko eines Laienforum.
Wer das vermeiden will öffnet den Geldbeutel und lässt eien Anwalt ran.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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