Schimmel/Fristlose Kündigung/Klage

10. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
poppenbuettler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel/Fristlose Kündigung/Klage

Hallo Liebe Forum User,

wir hoffen hier etwas Klarheit in unsere verzwickte Angelegenheit zu bekommen.
Wir haben im April05 heftigen Schimmelbefall in einem Zimmer gehabt und diesen auch sofort der Hausverwaltung und der Wohnungsgesellschaft angezeigt. Nach Auskunft des Hausmeisters und auch eines Architekten der Wohnungsgesellschaft sind aufgrund der Bauweise der Häuser die Wände einfach zu dünn!! Bei einigen Häusern der Siedlung wurde schon mit der “Neu-Verschalung“ der Häuser begonnen, dass Problem sei bekannt.
3 Wochen konnten wir das Befallene Zimmer nicht nutzen! (Wurde mit Chlor behandelt usw.)
Wir sind daraufhin in den Mieterschutzbund eingetreten.
Haben nun mit Hilfe des Mieterschutzbundes bei der Wohnungsgesellschaft um Mietminderung gebeten, haben also nicht mal selbst gekürzt, aber auch Gleichzeitig unsere Schadensersatzansprüche (Wäsche ohne ende, Matratzen usw. weggeschmissen) bei der WG angezeigt. Es kamen keinerlei Reaktionen von der WG. Nach unzähligen Anmahnungen unserseits bekamen wir ein völlig indiskutables Angebot für den Schadensersatz. Es ging also immer hin und her zwischen dem Mieterschutzbund und der WG..
Im November05 lief uns in demselben Zimmer wieder das Wasser von den Wänden!
Wieder sofort der Hausverwaltung und der WG diesen Schaden angezeigt. Man hat uns dann von innen an die Wände Selikat Platten geklebt und gesagt: Hier kommt nichts mehr durch!
Auch hier fast 3 Wochen keine Nutzung des Raumes möglich, wir wieder um Mietminderung gebeten, keine Reaktion bis uns der Kragen platze.. Die Dezember05 Miete haben wir um den Betrag unserer Schadensersatzforderung gekürzt und der WG € 14,99 überwiesen.
1. Mahnung der WG im Dezember05
Im Januar06 hat die WG die Dezember und die Januar Miete per Lastschrift von unserem Konto eingezogen!! Darf Sie das??
Ich habe beide Beträge zurückgeholt und mit dem Mieterschutzbund gesprochen, die sagten mir, die Januar Miete muss gezahlt werden, verstehe ich auch. Überweisung habe ich dann fertig gemacht, natürlich erst Mitte Januar. Da war die Fristlose Kündigung der WG aber schon bei uns im Briefkasten und nun noch eine Klage.
Sorrry für den langen Text, aber was wir wissen möchten, da wir uns natürlich schon längere Zeit um eine neue Unterkunft bemühen(seit der Schimmel das erste mal da war, weil wir zwei kleine Kinder haben) und wir nun eine neue Unterkunft zum 01.04.06 gefunden haben, können wir so raus aus der Wohnung oder müssen wir Renovieren??

Die Wohnung wurde komplett innerhalb der letzten 1 ½ Jahre gestrichen.
Laminatfussboden liegt in der ganzen Wohnung. ( 5 ½ Jahre alt )

Wäre schön, wenn wir einige Infos erhalten würden.

Vielen Dank



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"poppenbuettler"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krümel40
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, zum ersten sollten ihr der Wohnbaugenossenschaft UMGEHEND die Einzugsermächtigung für die Mietzahlung entziehen. Zum zweiten bittet ihr nicht um Mietkürzung, ihr nehmt diese einfach vor. Ich spreche aus Erfahrung. Auch wir haben seit Nov. 05 Mietminderung wegen Schimmel in allen Räumen unserer Wohnung. Bei uns war noch nicht einmal ein Gutachter, sondern nur so eine Type von der Wohnbaugenossenschaft, ist fast 1 Std. idiotischerweise mit Meßgeräten in der Wohnung herumgerannt, unser Anwalt war auch anwesend, ist uns dann noch recht pampig gekommen und nach 3 Wochen kam ein Schreiben von diesen Herrschaften, das, wie sollte es auch anders sein, wir als Mieter an dem Schimmel schuld wären und man macht gegen uns Schadensersatzansprüche geleten und kündigte uns, aber wohlgemerkt, nicht die Herrschaften, die den Mietvertrag unterschrieben haben, sondern diese Type, der die " Wohnraummessung"vorgenommen hat. Habe 1050.- € an Anteilen einbezahlt, Anwalt hat Frist der Rückzahlung bis 09.03.06 gegeben, Baugenossenschaft ignoriert dies einfach. Suche jetzt mit meiner Familie eine andere Wohnung und habe für den Monat März eine 50%ige Mietminderung gemacht, mit Rücksprache Anwalt, und ich versuche, bis zum 01.06.06 eine andere Wohnung zu haben, aber bis dahin sieht diese Genossenschaft von mir keine einzige Miete. So Abzocken, auf keinen Fall. Der Mieterbund ist recht und schön, aber wir sind auch drin und manche Bauenossenschaften haben bei den Mietervereinen regelrecht Narrenfreiheit. Sucht einen Anwalt auf und wie schon am Anfang gesagt bzw. geschrieben: Sofortiger Entzug der Einzugsermächtigung und sofortige Mietminderung,bis Schäden behoben.
Haltet mich auf dem laufenden.
Schönen Gruß;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

nach § 569 Abs. 1
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist.


Es ist gesundheitsgefährdend wenn ihr renovieren würdet. Ich möchte die schimmeligen Tapeten nicht anfassen wollen.

1x Hilfreiche Antwort

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