Hallo, gleich noch eine Frage.
Wir sind Oktober 2010 in eine Wohnung gezogen und hatten im Dezember dann massiv Schimmel an den Wänden. Leider konnten wir erst zum Januar 2012 wegen einer Mindestmietlaufzeit kündigen.
Nun hieß es, dass es bei der Betriebskostenabrechnung Probleme gibt. Uns kam das komisch vor und wir fragen bei unseren alten Nachbarn nach. Die bestätigen dies und erzählten uns, dass es wohl schon 2009 ein Schimmel-Problem gab. Damals waren die kompletten Außenwände voller Schimmel. Zur Besichtigung fragten wir danach und es wurde verneint. Auch als bei uns der Schimmel begutachtet wurde, hieß es, dass sowas noch nie vorgekommen sei.
Können wir dagegen irgwie rechtlich vorgehen?
Vielen Dank!
Schimmel verschwiegen?
21. Juli 2012
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Frage vom 21. Juli 2012 | 11:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel verschwiegen?
Fragen zur Miete?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 21. Juli 2012 | 11:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir sind bereits aus der Wohnung raus.
Laut Verbraucherzentrale hatten wir damals, sofern der Schimmel beseitigt wird, kein Sonderkündigungsrecht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Juli 2012 | 12:21
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Dann geht jetzt nichts mehr.
Sie hätten während der Mietzeit die Miete kürzen können.
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#4
Antwort vom 21. Juli 2012 | 12:47
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
Können wir dagegen irgwie rechtlich vorgehen?
Gegen den Schimmel, oder wie muss man diese Frage verstehen.
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#5
Antwort vom 21. Juli 2012 | 22:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
quote:
Können wir dagegen irgwie rechtlich vorgehen?
1. Könnt ihr beweisen das der Schimmel durch Schuld des Vermieters entstanden ist?
2. Genauer Wortlaut von Zur Besichtigung fragten wir danach und es wurde verneint. ? Welche Zeugen?
quote:
Auch als bei uns der Schimmel begutachtet wurde, hieß es, dass sowas noch nie vorgekommen sei.
Kann ja gut sein.
Nur weil es bei den Nachbarn mal geschimmelt hat, muss es in euerer Wohnung ja nicht auch geschimmelt haben.
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