Schimmel und Verlangt eine schriftlosen Kündigung

31. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.04.2010 17:43:39
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel und Verlangt eine schriftlosen Kündigung

Hallo Ihr lieben,

Ich habe ein grosses problem vieleicht habt ihr ein Rat. Ich habe mein Freund schon seit 5 Wochen in meiner Wohnung, seid Anfang an habe ich es dem Vermieter Bescheid gesagt das er eine zeitlang bei mir ist.Nach der 5 Woche habe ich dann Schriftlich sogar bescheid gegeben das wir eine gemeinsame wohnung suchen und solange dann hier bleiben würde. Er hatt schon gefragt wegen anmeldung bei Einwohnermeldeamt da habe ich gesagt das er sich als 2 wohnsitz gemeldet hatt .Ich habe ihm geschrieben das ich dann auch ausziehen werde. WIr haben aber noch keine wohnung
Das zweite ist ich habe eine schimmelstelle in der Küche entdeckt. Ich habe auch Asthma ich habe es dem Vermieter bescheid gesagt vor drei vier wochen er würde sich darum kümmern hatt er bis heute nicht.
Gestern kommt er zu uns und meinte was uns einfallen würde nichts bescheid zu sagen ich hätte doch nichts gesagt und dann noch so was er hätte von mein freund keine adresse wo er her kommt er verlangt von mir das ich bis am Mittwoch eine schriftliche Kündigung ihm abgebe. Obwohl ich keine wohnung habe. Ich beziehe Wohngeld darauf hin meinte er weil er geschrieben hatt vor einem Jahr das ich alleine in dieser wohnung leben könnte ich darauf hin ärger mit dem amt bekommen

Meine frage hier zu währe was würdet ihr machen bin ich den Verpflichted eine Kündigung auszuhändigen oder die adresse mein freund aus zuhändigen.

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
wo er her kommt er verlangt von mir das ich bis am Mittwoch eine schriftliche Kündigung ihm abgebe.


Auf jeden Fall hat der Vermieter ein Recht auf eine schriftliche Kündigung, wahrscheinlich ist das bei Ihnen auch die 3-Monats-Frist? Wie stellen Sie sich das denn sonst vor? Einfach neue Wohnung suchen, und wenn gefunden, sofort ausziehen?

Wann Sie kündigen, ist, natürlich wenn sie sich ordnungsgemäss verhalten, Ihre Angelegenheit, unter der Bedingung aber auch, dass die Angelegenheit mit Ihrem Freund und dem Mietverhältnis geregelt wird.

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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