Schimmel - massiver Ärger mit ignorantem Vermieter

13. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Steffi4+
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)
Schimmel - massiver Ärger mit ignorantem Vermieter

Hallo zusammen!

Wir haben folgende Situation. Wir wohnten ca. 3 Jahre in einer Mietswohnung (EG). Im letzten Winter hatten wir eine extrem hohe Feuchtigkeit im Wohn- und Schlafzimer - übernacht dann regelrechte Pfützen am Fenster. Verschiedenste Heiz- und Lüfttechniken hatten keinen Erfolg. Im Ergebnis sind die Gummifugen an den Fenstern schwarz (Schimmel) und Teile des Parketts unter den Fenstern durch das Wasser beschädigt.

Nun haben wir den üblichen Konflikt: Vermieter sagt wir sind schuld; wir sagen wir haben alles probiert, spürbar undichte Fenster (Luftzuge spürbar), insgesamt feuchtes Haus (insbesondere Keller) - zudem die ersten 2 Jahre keine Probleme gehabt (etc.)

Wir sind inzwischen ausgezogen. Bei Übergabe haben wir festgehalten, dass der Vermieter innerhalb von 4 Wochen per Gutachten den Schaden und die Ursache/Verantwortung ermittelt. Nachdem sich der Vermieter nach 3 Wochen noch nicht gemeldet hatte, habe ich Kontakt zu ihm aufgenommen. Ergebnis: Gutachter war da (befreundeter Architekt des Vermieters - haha), Schuldfrage liegt klar bei uns (was sonst), und Reparaturaufräge wurden bereits eingeleitet. Ich habe ihm gesagt, dass das nicht rechtens ist und er uns die Chance für ein Gegengutachten lassen muss. Habe daraufhin direkt mit meiner Versicherung gesprochen (Schadensmeldung erfolgte bereits bei Auszug), die daraufhin den Vermieter angeschrieben hat und um die Einreichung des "Gutachtens" und der Ansprüche gebeten haben. Seither ist wieder nichts passiert.

Der Vermieter hat dagegen der Bank signalisiert, dass er die Kaution in voller Höhe in Anspruch nimmt - die vierwöchige Frist läuft nächste Woche ab. Ich hatte im bereits zu diesem Sachverhalt gesagt, dass er uns hierzu auch die Ansprüche anzeigen muss. Rechtlich weiss ich dass er die Kaution einziehen kann, ich habe nur die Möglichkeit einen Titel zu erwirken um das zu stoppen. Will jedoch keine gerichtliche Auseinandersetzung, sonder das privat klären. Also wenn nachweislich wir verantwortlich sind, übernehmen wir die Zahlung. Mir reicht jedoch diese Gutsherrenart, einfach die Kaution einzuziehen und keinerlei Kommunikation mit Versicherung und uns zu führen.

Was können wir tun. Ist der Worst-Case so: Er hat bereits die Reparaturen durchgeführt, die Versicherung hat keinen Beleg für unsere Verantwortung und zahlt nicht, sodass wir mit der Kaution bluten und nichtmal ein Gegengutachten veranlassen konnten?

Kann uns jemand Tipps geben - bzw. eine rechtliche Grundlage für die weitere Vorgehensweise nennen.

Vielen Dank im Voraus!!!

Steffi

Darüber hinaus will uns der Vermieter die Kosten für die Erneuerung eines Duschkopfs (war vorher gebraucht) und des Griffs für Gefrierwach in Rechnung stellen. Duschkopf ist nachweislich übliche Abnutzung (Verkalkung) und Gefrierwachgriff war iO. Beides wurde im Protokoll nicht beanstanded. Müssen wir dafür aufkommen?

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Rechtlich weiss ich dass er die Kaution einziehen kann, ich habe nur die Möglichkeit einen Titel zu erwirken um das zu stoppen. Will jedoch keine gerichtliche Auseinandersetzung
________________________________________

muss keineswegs so sein, es kommt auf den genauen Wortlaut der Verpfändungserklärung an, Ich gehe mal davon aus dass ein Sparbuch verpfändet wurde ???

Wenn ja, was genau wurde vereinbart ?

Es gibt untersch. Verpfändungen bzw. unterschiedliche Banken, die im Fall der Fälle eine sehr unterschiedliche Geschäftspolitik bertreiben!

MFG

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#4
 Von 
Steffi4+
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

entstehen bei undichten fenstern nicht kältebrücken, die diesen "kondenswassereffekt" erzeugen? im schlafzimmer hatten wir dieselben probleme - hier waren die fenster u.e. dicht (komplett aus metall).

aber egal, die ursache wird nur ein gutachter rausfinden. auf jeden fall hatten wir auch noch schimmel an der außenwand unter der spüle - das ist m.e. definitiv kein lüftungsproblem!

mir geht es primär um die abwicklung und was wir hier noch tun können - kann m.e. nicht sein, dass der vermieter seine wohnung saniert und wird nicht mal ein gutachten, kostenvoranschläge etc. gesehen haben.

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#5
 Von 
Steffi4+
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

entstehen bei undichten fenstern nicht kältebrücken, die diesen "kondenswassereffekt" erzeugen? im schlafzimmer hatten wir dieselben probleme - hier waren die fenster u.e. dicht (komplett aus metall).

aber egal, die ursache wird nur ein gutachter rausfinden. auf jeden fall hatten wir auch noch schimmel an der außenwand unter der spüle - das ist m.e. definitiv kein lüftungsproblem!

mir geht es primär um die abwicklung und was wir hier noch tun können - kann m.e. nicht sein, dass der vermieter seine wohnung saniert und wird nicht mal ein gutachten, kostenvoranschläge etc. gesehen haben.

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#7
 Von 
Steffi4+
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

wie gesagt wir haben alles ausprobiert - punkt!

weiss nicht auf welcher basis du deine schlüsse ziehst - fokussiere dich besser auf die eigentliche frage.

und der gutachter ist ein befreundeter architekt - das ergebnis ist daher zweifelhaft.

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich denke auch, dass hier die Versicherung tätig sein wird, denn sie soll den Kram ja schließlich übernehmen. Wenn der VM denen keine Auskünfte erteilt, dann kann es gut möglich sein, dass die Versicherung aufgrund dessen den Schaden nicht übernehmen wird.

Die Sache würde dann wohl vor Gericht gehen, und ich schätze, ein Vergleich wird das Resultat sein, da die Schäden bis dahin wohl nicht mehr zu überprüfen sind und die Schuldfrage nicht mehr geklärt werden kann.

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#10
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wenn ja, was genau wurde vereinbart ?
-------------------------------------------

falls das noch von Interesse ist, bitte ich um Beantwortung der Frage steffi4+ ?

MFG

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#11
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...wie gesagt wir haben alles ausprobiert - punkt!...

Na wenn das so ist, ist doch alles klar Punkt!

Die Antworten müssen dann genügen Punkt!

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#12
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#13
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Einen Moment lang war ich unsicher.

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