Schimmel in der Wohnung - Mietminderung bezieht dies sich auf Kaltmiete?

14. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.05.2010 07:24:35
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 22x hilfreich)
Schimmel in der Wohnung - Mietminderung bezieht dies sich auf Kaltmiete?

Seit einem Monat haben wir Schimmel in der Wohnung. Nun wurden die Wände getrocknet, Doch der Boden weist immer noch Verfärbungen auf. Die Versicherung hat eine Hundert Prozentigen Mietsminderung zugesprochen. Bezieht dies sich auf Kaltmiete? .Die Wohnung hat 100 qm. 40 qm ist bewohnbar. Kann man nachdem die Wände trocken sind, aber der Boden in 60 qm noch aufgerissen und die Küche nicht nutzbar sei weiterhin die Miete mindern? ( wenn JA, in welchen Umfang?)Nun wird befürchtet, dass sich der Schimmel auf die Möbel niedergesetzt hat, welche neu angeschafft wurden. Haufen Geld 25.000 Euro. Kann man hier eventuell Schadenersatzansprüche nachträglich geltend machen? Wie ist es mit Spätfolgen in der Gesundheit? Wir haben weiter in der Wohnung gelebt. Meine Frau bekommt auf der Haut Flecken, nun weiß ich nicht, ob es durch den Schimmel kommt, oder Psyche! Schließlich ist die eine Belastung für den Einzelnen. Und zum Schluss, wie ist es mit den Stromkosten? Die Trocknungsmaschinen waren ein Monat an?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cogsci_liz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher kam der Schimmel?
Wenn es ein Lüftungsproblem war, dann hast du überhaupt keinen Anspruch, denn es ist aufgrund deines Verschuldens gewesen.
Dieser Fall ist momentan sehr häufig wegen der gestiegenen Heizkosten und alle meinen, wenn Sie weniger Heizen sparen sie Geld.

Wenn es aufgrund eines Rohrbruchswar, dann hast du ein recht auf Mietminderung, aber dann ist es Versicherungssache, denn der Vermieter wird wohl gegen Wasserschäden versichert sein und dann muss ide Versicherung zahlen. Da du anscheinend Kontakt zu der Versicherung hast, kannste die ja nochmal fragen!

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#2
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Zuerst einmal muss die Schulfrage geklärt sein.
Woher kommt der Schimmel?

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die Mietminderung ist immer von der Bruttomiete, also Nettomiete + Nebenkosten.

Die Trockenlegung erfolgte die vom VM aus? Die Versicherung vom VM hat dir die Mietminderung zugesprochen?

Sollten die Maßnahmen im Auftrag des VM stattgefunden haben, sollten auch hier die erheblichen Stromkosten erstattet werden. Ferner sollte überprüft werden, ob die Möbel auch Schaden genommen haben.

Ob man anhand einer Blutuntersuchung feststellen kann, ob man durch den Schimmel Schaden genommen hat, weiß ich nicht. Mal den Arzt fragen.

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#4
 Von 
guest-12309.05.2010 07:24:35
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke,
der Schimmel war durch Rohbruch,bzw.durch viel Regen verursacht worden.Die Versicherung hat diesen anerkannt auch die Minderung.Doch nun nachdem die Wände trocken gelegt wurden,entsteht die Frage:Kann ich die Minderung aufrechtehalten?60 Prozent der Wohnung ist nicht bewohnbar.Die Küche ist nicht vollständig.Der Boden,hier Marmorplatten soll aufgerissen werden.Dadurch wird die Küche überhaupt nicht nutzbar.Was steht mir hier noch zu?

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn du weiterhin die Wohnung zu 60 % nicht nutzen kannst, kannst du auch weiterhin eine Mietminderung vornehmen.
Ich würde auch 60% mindern. Ich!

Ich würde dir dringend empfehlen, einen RA einzuschalten. Es könnte durchaus sein, das die Versicherung aufmuckt oder der VM.
Also nimm dir einen Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.05.2010 07:24:35
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 22x hilfreich)

Falsch,die Versicherung übernimmt in diesem Fall auch weiterhin die Kosten und daher 100 Prozent Mietsminderung:)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

lieber Dozent,

ich hoffe mal für dich, dass du alles schriftlich von der Versicherung hast, auch , dass sie die Mietkosten erstatten.
Ferner hast du das Problem mit den Möbeln.
Es ist wirklich anzuraten, einen Anwalt einzuschalten wegen deiner Möbel und wegen deiner Gesundheit (Folgeschäden etc.).

Aber wenn du meinst, dass die Versicherung freiwillig alle Kosten ersetzt, dann bitte, nur zu.

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