Guten Tag,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Vom 01.06.2016 bis zum 04.11.2016 lebte ich in einer Wohnung in Limburg. Am 05.11.2016 zog ich in den Hochsauerlandkreis um. Die Vermieterin hat für die Vermietung etc. eine Immobilienverwaltung beauftragt.
Da die Wohnung zum Zeitpunkt meines Auszugs noch nicht gekündigt war, erhielt ich von der Immobilienverwaltung eine Anfrage, dass ich ihnen die Schlüssel doch bitte zukommen lassen soll, damit man sich um die Neuvermietung kümmern könne.
Dies tat ich am 29.11.2016 (ein paar Tage zuvor wurde die Wohnung von mir, meinen Großeltern und einem Freund komplett leergeräumt und gereinigt) und teilte dies der Immobilienverwaltung am selben Tag mit.
Am 01.12.2016 wurde die Sendung laut Tracking zugestellt (Nachweis vorhanden). 18 (!) Tage später, also am 19.12.2016, erhielt ich die Nachricht (eMail), dass Mitarbeiter der Immobilienverwaltung nun in der Wohnung waren und einen geringfügigen Schimmelschaden in der Küche feststellen mussten. Dieser sei durch ein nicht richtig geschlossenes Eckventil (Wasseranschluss) und die daraus resultierende Wasserlache verursacht worden.
Die Sache ist, dass zum Zeitpunkt meiner letzten Anwesenheit in der Wohnung (20.11.2016) kein Schimmel vorhanden war, ebenso keine Wasserlache. Dies kann sowohl durch meine Großeltern als auch meinen Freund bezeugt werden, da diese mir beim Saubermachen ja geholfen haben. Deren Anwesenheit kann wiederum durch meinen ehemaligen Nachbarn, der gleichzeitig Hausmeister ist, bezeugt werden.
Ich bin mir nun unschlüssig, wer für den Schaden aufkommen muss. Einerseits läuft der Mietvertrag
noch auf mich, andererseits habe ich ja die Schlüssel (auf Wunsch der Immobilienverwaltung !) an selbige versendet und hatte daher keine Möglichkeit mehr, die Wohnung zu betreten.
Die Schuld für die Entstehung des Schimmels sehe ich ganz klar bei der Immobilienverwaltung, wie kann man erst die Schlüssel zwecks Neuvermietung einfordern und dann 18 Tage lang einfach nichts in der Hinsicht unternehmen !?
Gruß
Flo
-- Editier von xAnwellx am 23.12.2016 12:31
-- Editiert von Moderator am 23.12.2016 14:31
-- Thema wurde verschoben am 23.12.2016 14:31
Schimmel in der Wohnung - Muss ich zahlen ?
23. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 23. Dezember 2016 | 12:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel in der Wohnung - Muss ich zahlen ?
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 13:02
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Würde ich der Privathaftpflicht zur Prüfung geben.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 13:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie versuchen hier eine grobe Fahrlässigkeit herbei zu konstruieren, weil die Ventilabsperrungen der Wasserleitungen nicht bei Verlassen der Wohnung auf unbestimmte Zeit zugedreht wurden. :
Hier hätte anstatt die Schlüssel nur einfach zu versenden eine ordentliche Übernahme gemacht werden sollen, dann wäre der schwarze Peter bei der Verwaltung gelandet.
Wer trägt denn nun die Schuld ? Wenn der schwarze Peter nur im Falle einer ordentlichen Übernahme bei der IV landen würde, warum sollten die dann versuchen eine grobe Fahrlässigkeit herbei zu konstruieren ?
#4
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 15:29
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatAm 05.11.2016 zog ich in den Hochsauerlandkreis um. Die Vermieterin hat für die Vermietung etc. eine Immobilienverwaltung beauftragt. :
Da die Wohnung zum Zeitpunkt meines Auszugs noch nicht gekündigt war, erhielt ich von der Immobilienverwaltung eine Anfrage, dass ich ihnen die Schlüssel doch bitte zukommen lassen soll, damit man sich um die Neuvermietung kümmern könne.
Warum wurde denn keine ordentliche Übergabe gemacht? Wollte der TE noch öfter hinfahren?
Vom 5.11.2016 bis zum 1.12.16 hatte der TE noch die Obhutspflicht und das Eckventil hätte einfach zugedreht gehört. Und in dieser Zeit kann ein Schimmel schon wunderbar wachsen.
Es gibt ja wohl auch kein Übergabeprotokoll?
Ich würde eine Person des Vertrauens hinschicken, damit die sich den "Schaden" ansieht. Vielleicht ist das mit ein paar Flaschen Schimmel-Ex ganz schnell erledigt.
#5
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 16:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay, das mit der Obhutspflicht erscheint logisch. Bedeutet das nun im Umkehrschluss, dass eben jene Obhutspflicht mit dem Empfang der Schlüssel von mir auf die IV übergegangen ist ?
Ich bin grad auf der Arbeit, ich kann heute Abend mal ein Bild des Schimmelbefalls hochladen.
#6
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 16:54
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatOkay, das mit der Obhutspflicht erscheint logisch. :
Einfach nur die Schlüssel hinschicken ist keine ordentliche Übergabe. Woher soll denn die Hausverwaltung wissen, dass da niemand (mit einem weiteren Schlüssel) Zugang zur Wohnung hat.
Meiner Ansicht nach ist die Obhutspflicht immer noch beim Mieter. Der ist noch Mieter und es gab noch keine Übergabe. Lediglich der Teil mit der Schlüsselübergabe hat der TE erfüllt, mehr nicht.
Wie war denn das geplant? Das mit der Kündigung und der Übergabe. Der Mieter ist übrigens verpflichtet, die Übergabe anzubieten.
Der Ball für die Verantwortung liegt immer noch im Feld des Mieters.
ZitatWer trägt denn nun die Schuld ? :
Der Mieter, der hat das Eckventil offen gelassen. Alles andere (Schimmel) sind Folgeschäden.
ZitatWenn der schwarze Peter nur im Falle einer ordentlichen Übernahme bei der IV landen würde, warum sollten die dann versuchen eine grobe Fahrlässigkeit herbei zu konstruieren ? :
Weil sich die grobe Fahrlässigkeit auf die Obhutspflicht bezieht und die wäre nur mit einer ordentlichen Übergabe auf die Hausverwaltung übergegangen. Und die müssen es noch nicht einmal annehmen, weil damit auch eine Menge Verantwortung verbunden ist. (Heizen, Lüften, Post, Heizungsableser reinlassen, etc.).
#7
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 17:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die ausführliche Auskunft, damit wäre meine Frage ja beantwortet.
Dann setz ich mich mal mit dem Hausmeister in Verbindung, bei dem hab ich noch was gut und er kann mich auch gut leiden. Ich bin leider nicht derart mobil, dass ich mich bis zum Ablauf des Mietvertrages um die Wohnung kümmern kann.
Danke an alle und schöne Feiertage
#8
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 17:05
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Zitat:
Dann setz ich mich mal mit dem Hausmeister in Verbindung, bei dem hab ich noch was gut und er kann mich auch gut leiden. Ich bin leider nicht derart mobil, dass ich mich bis zum Ablauf des Mietvertrages um die Wohnung kümmern kann.
Danke an alle und schöne Feiertage
Nun dazu fel mir direkt ein: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
Ich hoffe, dass der Hausmeister die gewünschte Integrität besitzt. Schöne Feiertage.
#9
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 18:06
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatIch bin leider nicht derart mobil, dass ich mich bis zum Ablauf des Mietvertrages um die Wohnung kümmern kann. :
Auf jeden Fall würde ich versuchen, die Wohnung zu übergeben. Jetzt ist das ein Schwebezustand. Theoretisch kann der Mieter immer noch die Rückgabe der Schlüssel verlangen, denn die Miete muss auf jeden Fall bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt werden.
#10
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 18:09
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatDann setz ich mich mal mit dem Hausmeister in Verbindung, bei dem hab ich noch was gut und er kann mich auch gut leiden. Ich bin leider nicht derart mobil, dass ich mich bis zum Ablauf des Mietvertrages um die Wohnung kümmern kann. :
Dass würde ich mir aber nochmals gut überlegen und auch nach Beseitigung des schon jetzt erkennbaren Schadens ein ordentliche Wohnungsübergabe mit unterschriebenem Protokoll machen.
Ansonsten können noch weitere Forderungen kommen.
Kein guter Gedanke sich jetzt nicht zu kümmern.
Berry
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#12
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 23:56
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatAllerdings wird es schwer hier irgendwas nachzuweisen und wenn nur mit Gutachter, Gegengutachten und ewiger langer Diskussionen vor deutschen Gerichten. :
Der Mieter müsste nicht nur nachweisen, dass er es nicht war, sondern er müsste beweisen, wer das Eckventil kaputt gemacht hat. Wie will ein Gutachter da der Hausverwaltung etwas beweisen? Die ist ja sogar noch nicht einmal Partei, sondern Zeuge. Na, viel Spaß.
ZitatDie Schuld für die Entstehung des Schimmels sehe ich ganz klar bei der Immobilienverwaltung, wie kann man erst die Schlüssel zwecks Neuvermietung einfordern und dann 18 Tage lang einfach nichts in der Hinsicht unternehmen !? :
Warum sollte die Hausverwaltung schon vorher in die Wohnung? Die hatten den Schlüssel für eine Wohnungsbesichtigung und für nichts anderes. Oder hat der TS, denen den Auftrag gegeben, sich um die Wohnung zu kümmern?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#14
Antwort vom 24. Dezember 2016 | 09:09
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatWeil wenn abgebaut, müsste ja automatisch das EV zugedreht worden sein, weil sonst wäre die Brühe bereits beim Ausbau gesprudelt. :
Ist egal, der Mieter hat noch die Obhutspflicht (so lange bis er die Wohnung übergeben hat!). Und natürlich ist er so lange für den Zustand des Ventils zuständig. Und ist auch verantwortlich für alle Schäden, die bis dahin auftreten, durch Personen, die sich in seiner Wohnung aufhalten (Interessenten, Handwerker etc.).
Zitatbzw. der Eigentümers der Wohnung, weil für über die Jahre verschlissene Dichtungen kann der Mieter ja nichts. :
Frage: Wie verschleißen Dichtungen von Eckventilen? Bei mir sind die eher fest, weil die nie benutzt werden. Außerdem macht man bei einem Ausbau das Wasserabsprerrhahn zu und verläßt sich nicht nur auf das Eckventil (Bisher habe ich bei jeder frisch ausgebauten Küche immer einen Eimer unter den Wasserventilen gesehen).
Richtig für die Dichtungen ist der Vermieter zuständig (Kosten: wenige Cent), und auch erst, wenn er Kenntnis vom Mangel hat. Bis dahin ist der Mieter für das Eintreten des Folgeschadens (hier Schimmel) verantwortlich.
Natürlich muss der Vermieter die Reparatur in Auftrag geben, zahlen muss das hinterher der Mieter (z.B. wegen der Kleinreparaturklausel).
By the way: Ein Eckventil kostet vielleicht 10 Euro und montiert ist es in max. einer 1/2 h.
Das Teuere an der Sache ist eher die Schimmelsanierung. Und das heißt: Schimmel fachgerecht entfernen, trocknen und streichen ;-).
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