Schilderung des Problems:
Vor ca. 2 Jahren haben wir in unserer Wohnung Schimmel an den Aussenwänden von Wohn-und Schlafzimmer (Südseite) entdeckt und darauf hin sofort den Hausverwalter verständigt. Wir wurden erstmal nach "Lüft-und Heizverhalten" gefragt (ist aber ok - wobei wir im Schlafzimmer recht wenig heizen), die Wände wurden mit einem Messgerät auf Feuchtigkeit getestet (auch ok). Dann hat der Hausverwalter einen Handwerker beauftragt, den Schimmel wegzuspachteln und eine Spezialfarbe an den betroffenen Stellen aufzutragen.
Grundsätzlich müssen wir sehr viel heizen, da das Haus schlecht isoliert ist, die Wände fühlen sich bei kaltem nassen Wetter auch immer sehr kalt und leicht feucht an.
Von anderen Mietern wissen wir, dass es in mehreren Wohnungen des Hauses Schimmelprobleme gibt.
Der Hausverwalter hat auch selbst zugegeben, dass das Schimmelproblem durch die Bausubstanz des Hauses verursacht wird:
Das Haus stammt aus den 50er Jahren, ist sehr sehr schlecht isoliert, vor ein paar Jahren wurden neue Fenster eingesetzt, die eben nun nicht zur Isolierung der Hauswände passen.
Nun haben wir wieder in den anderen zwei Räumen Schimmel an den Aussenwänden (Nordseite)entdeckt und wiederum die Hausverwaltung informiert. Wieder kam ein Techniker vorbei, hat sich den Schaden angeschaut und gemessen...wieder abspachteln, Spezialfarbe drüber...
Der Hausverwalter hat mir auch gesagt, dass dem Vermieter schon ein neue Wärmedämmung des Hauses empfohlen wurde, dieser aber die Kosten scheut. Deshalb wird eben immer nur "herumgeflickt".
Ich habe nun die Befürchtung, dass sich das "Schimmelproblem" fortsetzen wird, da ja nicht die Ursache an sich beseitigt wird.
Zwar kümmert sich die Hausverwaltung immer unverzüglich um die Schäden, aber wir haben ja immer den Ärger mit Möbel wegräumen, abdecken etc. , ausserdem sieht man in der Küche sehr den Farbunterschied von der ausgebesserten Wand zu den anderen Wänden.
Fragen:
1. Kann ich verlangen, dass wg. der Farbunterschiede die kompletten Räume gestrichen werden? also nicht nur die betroffene Wand
2. Kann ich eine Mietminderung fordern, da zu erwarten ist, dass das Problem wieder auftaucht und die eigentliche Ursache nicht beseitigt wird?
3. Kann ich eine Mietminderung fordern mit dem Argument, dass ich zur Schimmelvermeidung noch mehr heizen muss?
4. Ist der Schimmel durch Abspachteln, Übermalen insoweit beseitigt, dass mit keiner Gesundheitsgefärdung zu rechnen ist?
Danke
Schimmel in der Wohnung - Mietminderung da ich zur Schimmelvermeidung noch mehr heizen muss?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du könntest vielleicht mal damit anfangen, ausreichend zu lüften.
Oh Morthy... Gestern Abend nicht SternTV geguckt..?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Habe mir TV über den Jahreswechsel abgewöhnt.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
arg schimmelige Wohnungen. Gesundheitsamt hat eine Familie ausquartiert.
--- editiert vom Admin
@ schilka
deine Arbeit und die direkten Schäden (nicht am Haus, sondern die durch den Schimmel entstandenen z.b Teppich, menge an Wäsche, u.ä.) regelt deine Hausrat.
Frage mal deinen Versicherungsvertreter.
Normalerweise muss der VM (bzw sein Beauftragter) den gesamten Raum streichen (bei deiner regelmäßigen renovierung)
dies ist eine Aussage meines versicherungsmannes, der sich mit meinem VM, bei unserem Schimmelschaden in verbindung gesetzt hat. gesetzestext hab ich leider nicht.
Hier wurde das Schlafzimmer komplett gestrichen- mir wäre nur 1 Wand lieber gewesen.
da ist VM Gebäudeversicherung für zuständig.
Allerdings kannst du deinen VM nicht zwingen zu modernisieren. Ist ja auch nicht gard preiswert. Sonst musst du dir was anderes suchen.
Das bei eigen von euch immer zuerst die Mieter schuld sind, kapier ich einfach nicht ! fragt doch erst mal gezielter nch , bevor ihr jedesmal wieder in selbe Horn blast!
Jetzt paß mal auf, Mücke,
wenn schon alles gesagt ist, braucht man nicht nachzufragen.
die Wände wurden mit einem Messgerät auf Feuchtigkeit getestet (auch ok).
die Wände fühlen sich ... leicht feucht an.
vor ein paar Jahren wurden neue Fenster eingesetzt, die eben nun nicht zur Isolierung der Hauswände passen.
Die ganze Feuchtigkeit kommt aus dem Wasserdampf der Innenluft, der nicht über ausreichendes Stoßlüften aus der Wohnung kommt.
Kältebrücken oder wenig beheizte Schlafzimmer regeln dann nur noch, wo
das Kondensat sich niederschlägt.
@morti: Lüftungverhalten war hier scheinbar ok 'Lüft-und Heizverhalten gefragt (ist aber ok - wobei wir im Schlafzimmer recht wenig heizen)'. Klär mich eines besseren auf, aber wenn der Mieter falsch lüftet, müsste der Schimmel nicht erstmal zuerst an den Innenwänden auftreten? Warum ist nach deiner Auffassung per se der Mieter schuld? Stoßlüften kann ich ja nachvollziehen und ich stimme mit dir überein, dass der Mieter eine gewisse Verantwortung trägt. Wie weit diese geht, ist Ansichts- respektive Sache der Gerichte und würde ich hier nicht vertiefen wollen. Da der Mieter hier scheinbar alles richtig macht, ob die Angaben stimmen kann ich nicht beurteilen..., ist die Frage nach seinen Handlungsmöglichkeiten durchaus berechtigt. Und wenn der VM unfähig ist die Wohnung in einen vernünftigen Zustand zu versetzen, ist Mietminderung o.ä. gerechtfertigt.
--- editiert vom Admin
Zumindest schreibt schillka, dass Schimmel an Außenwand: 'Nun haben wir wieder in den anderen zwei Räumen Schimmel an den Aussenwänden (Nordseite)entdeckt'. Ich hab zum Glück keinen Schimmel.
--- editiert vom Admin
Riesiger Wohnkomplex, und davon waren 90 (!) Wohnungen stark von Schimmel betroffen. Reaktion von HV: Mieter würden falsch KOCHEN und lüften! Hallo......?! Die Anwältin dieser HV war der Oberhammer schlechthin. Diese Dame hat sich selbst ins Aus geschossen mit ihren Argumenten, und Propaganda war nicht mehr nötig. Die Baumängel waren so enorm, dass alles verkauft werden musste, und die Mieter mussten ausziehen.
Was versteht man eigentlich unter RICHTIG kochen und vor allem LÜFTEN? Sorry, aber ich hab es gern sehr warm, bis auf Schlafzimmer, und ich lüfte mal kurz, aber wahrscheinlich nicht so wie Morthy & co. das gern hätten von ihren Mietern.
In all den Jahren habe ich es nur 1 Mal mit Schimmel zu tun gehabt, und das kam von einem Wasserschaden der Vormieter, der nicht richtig behandelt wurde. Das wurde entdeckt, als ich gerade am einziehen war, also noch keine Nacht drin geschlafen hatte. Baumangel wurde nachgewiesen und von der Versicherung des VMs übernommen.
Von wegen, immer nur der Mieter wäre dran Schuld.
Liebes Nadinchen,
Deine Erfahrungen 'decken' sich mit meinen eigenen.
Ich habe auch nur einen
Fall erlebt, in dem der Mieter nicht am Schimmelaufkommen schuld war (Riß im Balkonanschluß der darüberliegenden Wohnung).
Ich habe garnicht behauptet, daß der Mieter immer
'schuld' ist, aber in dem hier vorliegenden Fall ist er es.
Die mögen ihr eigenes Lüften ja für richtig halten, aber tatsächlich reicht es eben nicht aus, um den Wasserdampf aus der Wohnung zu bringen. Also ist es objektiv eben nicht richtig bzw. ausreichend.
--- editiert vom Admin
Ich habe in den letzten 15 Jahren in 4 verschiedenen Wohnungen gelebt, und mein Lüftungsverhalten war immer das von heute.
Die erste Wohnung war 70er Baujahr, die Zweite sanierter Altbau, die Dritte Baujahr 96, und die Jetzige Baujahr 2004.
Was mich wirklich am meisten nervt ist die Aussage vieler Vermieter, wenn Mieter ihnen vom Schimmel berichten, dass es am Lüften liegen muss. Ich als VM würde erstmal einen Fachmann in die Wohnung schicken, der den Schaden begutachtet und die Ursache feststellt, bevor ich jemanden die Schuld zuweise! Aber da fängt ja schon das erste Problem an! Wer zahlt diesen Menschen?! Selbst wenn der Mieter am Schimmel Schuld ist möchte ich als VM doch wissen, was es damit genau auf sich hat, und dann zahle ich eben für die Ursachenerkennung! Stattdessen wird die Schuld hin und her geschoben, und passieren tut nichts, ausser dass der Schimmel sich weiter ausbreitet.
Wer zahlt diesen Menschen?! Selbst wenn der Mieter am Schimmel Schuld ist möchte ich als VM doch wissen, was es damit genau auf sich hat, und dann zahle ich eben für die Ursachenerkennung
und das womöglich noch mit Freuden.
Sonst noch etwas ?
Zuvörderst wählt man erstmal die wahrscheinlichste und die billigste Variante.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten