Schimmel in der Küche - Kosten für Baufreiheit?

6. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lenz77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel in der Küche - Kosten für Baufreiheit?

In unserer Küche wurde hinter der Küchenzeile zuerst vor 3 Jahren Schimmel festgestellt. Den hat der Vermieter mit Essig weggemacht. Anfang diesen Jahres haben wir wieder Schimmel bemerkt - an der gleichen Stelle. Wir haben den Fall erneut beim Vermieter angezeigt. Dieser unterstellte uns zunächst, dass es an unserem Wohnverhalten liegt. Ein Gutachter hat die Schuldfrage insofern nicht geklärt, als dass er uns nur die Empfehlung gegeben hat, Lüftungsschlitze in die Küchenzeile einbauen zu lassen. Die Schuld hat er aber nicht uns zugewiesen. Der Vermieter sollte nachträglich einen Heizkörper einbauen zu besseren Wärmeregulierung. Als der Termin feststand (Monate nachdem wir ihn über den erbneuten Schimmelbefall informierten) verlangte er von uns für Baufreiheit zu sorgen. In diesem Fall heißt das, eine komplette Küchenzeile ausbauen zu lassen und wieder einbauen zu lassen. Zusätzlich sollten wir auf seine Anweisung Lüftungsschlitze in die Arbeitsplatte und in die Sockelleiste montieren. Die Kosten von insgesamt 530 Euro will er nicht übernehmen. Ist das rechtens?? Er verlangt von uns Baufreiheit und wir müssen diese organisieren und bezahlen. Ich finde diese Vorgehensweise nicht in Ordnung. Da ich der Auftraggeber für die Demonatage der Küche war (auf seine Aufforderung hin) muss ich die Kosten übernehmen - allerdings würde ich sie gerne von der nächsten Miete kürzen. Was kann ich tun?

Vielen Dank für mögliche Antworten.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Wenn du hier unter dem Stichwort ´´Schimmel´´ suchst, findest du viele passende Antworten. Der VM ist für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich und trägt die Kosten dafür (also alle Kosten, die im Rahmen der Schimmelbeseitigung entstehen, auch hier den Ab- und Wiederaufbau der Küche).
Der VM muss nur dann diese Kosten nicht tragen, wenn er dem Mieter nachweisen kann, dass der z. B. durch falsches Lüften die SChimmelbildung verschuldet hat, z. B. durch ein Gutachten.

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#2
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Die Schuld hat er aber nicht uns zugewiesen.

Was könnte er mit den Lüftungsschlitzen denn sonst gemeint haben ?



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#3
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Lenz77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die hat doch der küchenbauer eingebaut und nicht wir. dann hätte der vermieter doch darauf hinweisen müssen oder nicht? und wer stellt eine küchenzeile zehn zentimeter von der wand entfernt auf? die müss doch gerade bündig mit der wand sein, damit keine flüssigkeit von der arbeitsplatte hinter die küchenzeile kommt. wir wurden nicht darüber aufgeklärt und der vermieter wusste mit dem tag unseres einzugs wie die küche steht.

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#5
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
der vermieter wusste mit dem tag unseres einzugs wie die küche steht.

Seit wann werden denn Mitwisser statt der Täter bestraft ?





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#7
 Von 
Lenz77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe eine konstruktive frage gestellt und hatte mir konstruktive antworten gewünscht. keinen erhobenen zeigefinger. fakt ist, dass an der aussenwand schimmel ist - nicht verursacht durch falsches lüften wie durch den gutachter bestätigt und ich will nun wissen wer die kosten für die baufreiheit zu tragen hat, wenn der vermieter einen heizkörper an die stelle bauen will.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@lenz77:

Durch ein Gutachten ist der festgestellt, dass ihr nicht die Schimmelverursacher seid, also hat der VM die Kosten für die Schadensbeseitigung komplett zu tragen, der Mieter kann auch nicht anteilig zur Mitzahlung verpflichtet werden. Also ist auch der Ab- und Aufbau der Küche Vermietersache

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ Hehe

Ein Gutachter wird vor Ort niemanden eine Schuld zuweisen, er sammelt Daten und Fakten, die später vor Gericht benötigt werden. Daher darf der Gutachter vor Ort gar keine Aussage darüber treffen.

Allerdings wenn der Mieter die Küche so hat einbauen lassen, hätte ich schon Bedenken zwecks der Kostenfrage.

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#11
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ja, ihr habt recht. Ich habe das hier falsch gelesen:

Ein Gutachter hat die Schuldfrage insofern nicht geklärt, als dass er uns nur die Empfehlung gegeben hat, Lüftungsschlitze in die Küchenzeile einbauen zu lassen. Die Schuld hat er aber nicht uns zugewiesen. Der Vermieter sollte nachträglich einen Heizkörper einbauen zu besseren Wärmeregulierung.

Natürlich ist ein Gutachter kein Richter, deshalb kann er aber auch nicht folgendes festgestellt haben:

Es würde vielmehr festgestellt, dass der durch die Mieter vorgenommene Kücheneinbau die Ursache für den Schimmelbefall ist.

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#13
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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