Schimmel in der Butze

18. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)
Schimmel in der Butze

Hallo @ all

ich weiss, dass ich gerade hier in diesem thread wieder nur als rechteloser mieter behandelt werde aber egal, hihi. meine frage:

wohnen auf einem resthof, komplett renoviert (optisch jedenfalls). trotzdem haben wir bei mega regenfällen, also dem monsum gleichend, wasser an der decke.

zudem regnet es in dem abstellraum wo persönliche dinge gelagert werden.

daaaann haben wir noch wasser im treppenhaus. treppenhaus gehört eigentlich zu unsere wohnung. also hauseingang ist unten, dann die treppe hoch, links is unsere einzige wohnung im hause.

also gehört das TH schon zur wohnung, weil wir das treppenhaus schon als einen seperaten wohnraum nutzen. im treppenhaus befindet sich zudem schimmel an verschiedenen stellen. nach einem starken regen, kann man sich schon ausrechnen, wann an den feuchten stellen schimmel zu sehen ist.

wir haben dann daraufhin dem VM mehrmals fristen gesetzt. er sagte er verwaltet das haus nur für eine erbengemeinschaft und will da kein geld mehr reinstecken.

naja nach der dritten fristsetzung haben wir dann mal pauschal einen monat GAR keine miete gezahlt und prompt wurde eine schimmelstelle entfernt.

nur gibt es auch noch 2 weitere stellen die noch nicht behandelt wurden. vielleicht da auch gleich die miete einbehalten und uns dafür nen schönen urlaub machen?

nun ist 3 monate her und wg. der einen einbehaltenen miete hat er nix erwähnt, gar nix. also wie verfahren?

paddy

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

hey scalar

ja da hast du recht. kommt ja von den undichten dachpfannen, aber die will der VM nicht extra tauschen noch, weil das haus eh 2009 an die erbengemeinschaft geht, weisst?

ein resthof, ist ein übriggebliebener teil von einem bauernhof. da wo wir wohnen war mal der stall/scheune. wurde zu wohnraum umgebaut.

mich ärgert nur weil er so stur stellt und fristen verstreichen lässt und es ihm sogar egal ist ob die miete gezahlt wird oder nicht. der rührt sich ja nicht.

die eine schimmelstelle wurde nur übertapeziert. echt hammer leistung, dass hätte ich auch noch selbst machen können.

der soll ein für allemal alles beseitigen und gut.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... tja, das mittel der wahl ist erst einmal die mietminderung, ggf. auch die ersatzvornahme. da es aber nach deiner darstllung anscheinend auf eine komplettsanierung des anwesenens hinausläuft, würde ich davor doch einen fachanwalt einschalten ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

naja wohnung gehr ja gerade noch. ist zwar auch feucht nach regenfällen an einigen stellen, aber das trocknete bis jetzt immer weg. uns geht es nur ums treppenhaus. der ganze schimmel is echt ekelig. habe zwar schon immer die heizung an im TH aber es wird nicht dröge.

tja es ist nicht alles gold was glänzt. die wohnung schaut echt top aus und modern. aber das bauwerk konnten wir zum einzug ja nicht beurteilen. schön ist nur, dass man in der wohnung keine bohrmaschine braucht, man kann alles mit der hand in die wand drücken, lach.

werden dann eben nochmal mit einer miete aussetzen, mal schauen was er dann macht, wie gesagt, auf die eine miete die wir einbehielten hat er nicht reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ich würd so vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

scalar

das wäre ein argument, aber doch erst bei 2 darauffolgenden mieten oder? letzten monat haben wir ja bezahlt.

denke nicht, dass er kündigen wird, denn für diese bude wird er keinen nachmieter finden. zumal der MV befristet ist, bis ende 2009. denke das wird sich keiner antun mit dem wissen dann eh raus zu müssen.

er hat ja noch nicht mal was machen lassen als wir eingezogen sind. kaution? was ist nicht. nee brauche ich nicht, dass haus geht dann eh an dich gemeinschaft (die 2009 volljährig sind)auch nicht schlecht mit 18 lenzen nen haus zu bekommen. naja aber wie schon gesagt wurde, es muss grundsaniert werden. die hatten nur die wohnungen damals neu gemacht aber nix an der substanz verändert. keine pfannen gewechselt, nix.

der alte sagte ja schon beim unterschreiben des vertrages das er hofft das es alles noch hält wie es ist und nix reinstecken will.

jetz mal ohne flaxx, kündigen geht doch erst bei 2 darauffolgenden mieten oder?

paddy

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

bei 2 vollen mieten???

dann würd es mir aber spielraum für eine mietkürzung geben oder? zahlen statt 550 halt 50 euro miete. somit stehe ich ja nicht mit 2 ganzen mieten im rückstand....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Schützt auch nicht unbedingt vor Kündigung.

also gehört das TH schon zur wohnung, weil wir das treppenhaus schon als einen seperaten wohnraum nutzen

Das ist übrigens ein interessanter Gedankengang. Steht das denn auch so im Mietvertrag ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.634 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen