Schimmel in Einbauküche

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Michitorio
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel in Einbauküche

Folgender Fall:

nachdem ich vom Vormieter eine Einbauküche abgenommen hatte, habe ich ca. 3 Monate danach festgestellt, dass es hinter dieser Einbauküche schimmelt. Der Schimmel war vorher nicht erkennbar. Ich habe ihn zufällig entdeckt, als ich die unteren Abdeckbretter abgenommen habe. Ich habe den Mangel beim Vermieter angezeigt sogar schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und mit dem Hinweis, dass ich die Miete bis zur Beseitigung der Mängel nur unter Vorbehalt zahle. Zwei Monate später ist es nun soweit:
Der Vermieter räumt ein, dass der Schaden schon bestanden hatte, als ich die Wohnung abgenommen habe und wohl im Laufe von Jahren verdeckt gewachsen ist.
Aus diesem Grund erklärt er sich bereit den Schimmel entfernen zu lassen.
Für den dafür nötigen Abbau der EBK und den Aufbau danach soll ich jedoch aufkommen, da er mit der Küche nichts zu tun hätte.

Hat er damit recht? kann ich die Miete im Nachhinein mindern um sozusagen mit der Mietminderung den Aus- und Einbau der EBK zu bezahlen? Ich hatte mich dafür entschieden die Miete zunächst nicht eigenmächtig zu mindern, da der Vermieter zunächst nichts davon erwähnt hat, dass ich Kosten zu tragen habe und ich den Frieden bewahren wollte. Soll ich jetzt 300-500€ für Handwerker zahlen wegen eines Schadens den ich weder zu verantworten habe noch verursacht?
Vielen Dank für Eure Hilfe

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



45 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Falls du eine Hausratversicherung hast, kontaktiere deinen Versicherungsmann- sollte das durch fliesswasser aus dem haus passiert sein ist deine Hausrat da !
Ansonsten müsste dieser mensch dann wissen, wer für was zuständig ist (bei den Finanzen)

LG

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Hat er damit recht? kann ich die Miete im Nachhinein mindern um sozusagen mit der Mietminderung den Aus- und Einbau der EBK zu bezahlen?

Wenn das mit dem Schimmel dem Vermieter bekannt war und offensichtlich der Schimmel nicht vom Mieter verursacht wurde, muss der Mieter auch den Aus- und Einbau der EBK nicht bezahlen. Das sind Folgekosten eines Mangels, den der VM zu vertreten hat. Du musst nichts bezahlen, wofür dich keinerlei Schuld trifft.
Minderung wg. Schimmel geht natürlich trotzdem.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michitorio
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
vielen Dank erstmal für eure Antworten. Damit kein Missverständnis entsteht: Es ist so, dass der Vermieter auch nichts wusste von dem Schimmel. Anhand der Entwicklung kann man aber sehen, dass der Befall schon älter ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michitorio
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

achso, und es ist auch kein Gebäudeschaden vorhanden. Es schimmelt dort, weil die EBK keine Luftzirkulation zulässt. Es ist also eine Fehlkonstruktion. Belüftungsgitter müssten im Nachhinein sowieso eingebaut werden.

@HighwayToHeaven: was soll das den heißen? Sehr konstruktiv ist das nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Es tut nichts zur Sache ob oder wann der VM davon gewusst hat. In deinem Fall ist es so, dass der VM alle anfallenden Kosten für die Beseitigung des Mangels zu bezahlen hat. Auch der Ab- und Aufbau der Küche!

Eine Berechtigung dir diese Kosten aufs Auge zu drücken besteht nicht.

Im Gegenteil, es ist schon sehr grosszügig von dir bis jetzt die Miete noch nicht gemindert zu haben, da ja unbestritten ein Mangel an der Mietsache besteht. Schimmel sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, hieraus können erhebliche gesundheitliche Probleme auftreten.

Sicherlich wird dieses Vorgehen nicht gerade förderlich sein für das Verhältnis zum VM. Auf der anderen Seite scheint der VM daran auch nicht gerade interessiert zu sein, sonst würde er nicht, eine unberechtigte Kostenbeteiligung von dir verlangen. Du hingegegen hast dich bis jetzt sehr grosszügig gezeigt!

Fordere den VM nochmals schriftlich auf, den Mangel nun unverzüglich zu beheben und teile ihm mit, dass eine Kostenbeteiligung von dir nicht in Frage kommt. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, Mietminderung rückwirkend (ist möglich, da du die Miete vorbehaltlich bezahlt hast), sowie nach weiterer Info an VM die Beauftragung einer Firma zur Mängelbeseitigung und Abzug dieser Kosten von laufender Mietzahlung.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Ach ja, der Troll Highway ist VM, vielleicht verstehst du nun die sehr "qualifizierte" Antwort von ihm.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michitorio
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

alles klar, vielen Dank indessen für eure Anregungen. Ich werd mir überlegen vielleicht doch einen Anwalt zu konsultieren, da ich nicht am Ende auf allen Kosten sitzenbleiben will. Schließlich muss das Problem gelößt werden, da ein Auszug nicht in Frage kommt. Denn wer würde eine Verschimmelte EBK abnhemen?
Also die Ursache des Schimmels ist mangelnde Belüftung auf Grund einer in Hinblick auf das Gebäude falsch konstruierten Küche. Es schimmelt hinter der Fassade, da es eine Außenmauer ist, sich dort und in der Küche keine Heizung befindet und daher auch beim besten Willen nicht so gelüftet werden kann, dass ein Luftaustausch stattfinden kann. Beim Wiedereinbau der Küche müssen in der Arbeitsfläche und in der Bodenleiste Lüftungsschlitze angebracht werden, damit der Schimmel nicht wieder kommt. Das ist nicht das Problem, das kann man ja auch selbst machen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Gehst wohl davon aus, dass zuerst die Küchenzeile vorhanden war, und der Raum dann um die Zeile herumgebaut wurde? :grins:

-----------------
"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12329.04.2010 17:52:52
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Ausziehen sollte auch gehen.

Wäre sie meine Mieterin, würde ich mich sehr darum bemühen:-)


...mal nur so aus Neugierde; wenn hier jemand Fragen stellt; jemand der echt Rat sucht; den auch niemand kennt; der wie ich mittlerweile festgestellt habe auf Grund seiner Schreibweise, seines Anliegens seiner "mangelnden Deutschkenntnisse" beurteilt wird, und IHR demjenigen dann solche Antworten gebt
wie oben, einfach so, nur damit mal jemanden beleidigt hat....:

Geht euch dann einer ab, wenn ihr den ganzen Tag so vor PC sitzt ? ; habt ihr keine Freunde, seid ihr Depressiv, habt ihr zu Hause nix zu sagen, oder warum kommt nix anständiges bei rum?
Ihr seid arme lächerliche Menschen....
Natürliche nicht alle hier, aber denke dennoch die sich jetzt selber riechenden, Idioten wissen, dass sie gemeint sind. Ihr tut mir echt leid!

quote:
Und wer hat die eingebaut (und ist damit dafür verantwortlich) ?


Na? wer?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

nachdem ich vom Vormieter eine Einbauküche abgenommen hatte

Dann gehe ich auch davon aus, dass du auch dafür verantwortlich ist.
Ich finde, dass du das unnötige Angebot deines VM sofort und herzlichst dankend annehmen solltest.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michitorio
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@Melly456
ich finde deinen Beitrag sehr ansprechend. Deine Erklärungen treffen wohl ziemlich genau den Punkt. Da man aber mit sowas in jedem Forum rechnen muss, seh ich das eher gelassen. (Foren scheinen Sammelplätze für solche Menschen zu sein)

Nun zurück zum Thema: Die Küche hat der Vormieter bereits vom Vor-Vormieter abgenommen. Die ist schon seit ca. 5 Jahren drinnen. Der eigentliche Verursacher
ist also nicht mehr zu belangen. Der Vormieter hat den verdeckten Schimmel offenbar ganusowenig bemerkt wie der mächtige "Erbauer" derselben. Die Wohnung wurde mir aber schließlich vom Vormieter bzw. vom Vermieter auf dem Mietvertrag als "frei von Mängeln" verkauft. Ich weiß nicht inwiefern es wichtig ist, wer der Verursacher des eigentlichen Problems ist.
Der Frag-einen-Anwalt Experte ist der selben meinung wie Endu und auch ein von mir telefonisch konsultierter Anwalt ist nach erster Einschätzung der Meinung, dass der VM die Kosten nicht auf mich abwälzen kann.
Ich werde das dem VM mitteilen und sehn, wie er darauf reagiert. Vielen Dank nochmal für alle konstruktiven Beiträge und den anderen hoffe ich insofern geholfen zu haben, dass sie verdeckte Agressionen oder andere Defizite irgendwie durch ihre Beiträge kompensiert haben und somit vielleicht eine geringere Gefahr für die Gesellschaft darstellen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

So kurz zum Geniessen:

quote:
Der Frag-einen-Anwalt Experte ist der selben meinung wie Endu und auch ein von mir telefonisch konsultierter Anwalt ist nach erster Einschätzung der Meinung, dass der VM die Kosten nicht auf mich abwälzen kann.



quote:
Für diesen verdeckten Mangel kannst Du den Verkäufer in Anspruch nehmen (und der wiederum seinen Verkäufer).


Nee, Morti, dass ist nicht so, der Schaden ist am Eigentum des VM nicht an der Küche, somit muss erstmal der VM den Mangel beheben und kann dann schauen ob er evtl. die Kosten vom eigentlichen Verursacher bekommen kann. Wird wegen Beweislage aber sehr schwierig sein.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Und deshalb soll derjenige für die Kosten aufkommen, der das Problem garantiert nicht verursacht hat ?


Nee eben nicht, deshalb muss ja der Eigentümer sprich der VM bezahlen. :grins:

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Michitorio
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass die Küche wahrscheinlich auch einen Schaden hat steht auf einem anderen Blatt. Laut Anwalt könnte ich sogar hierfür Schadenersatz verlangen. Das hab ich aber eigentlich nicht vor. Die Rückwände der Küche kann ich wohl wegwerfen und sollte zwecks guter Belüftung in Zukunft garnicht erst wieder welche einbauen.
Der VM meint auch ich hätte durch die Abnahme der Küche verhindert, dass die Wohnung von ihm komplett besichtigt wird und hätte er die Wohnung abgenommen, hätte er die Küche ausbaun lassen. Hätte können würde sollte bringt aber hier keinen weiter. Fakt ist: im Mietvertrag steht "keine Mängel." Mängel sind aber vorhanden und zwar an der Wand - also VM-Sache. Verursacher bin nicht ich: also VM-Sache.
Dass jetzt der Schimmel entstanden ist, weil die Küche so nicht hätte gebaut werden dürfen ohne Luftzikulation oder sonstiges ist imho auch nicht relevant, denn selbst wenn der Vormieter durch falsches Lüften den Schimmel verursacht hätte, wäre der Schaden der selbe und es würde nicht an der Küche liegen, aber im Wegh wär sie trotzdem. Die Tatsache, dass es wohl an der Küche liegt, ist doch "nur" insofern wichtig, dass man das Problem nachher leicht abstellen kann.
Der VM hat dem Vormieter auch die Kaution rückerstattet und die Wohnung Mängelfrei abgenommen. Da hat er doch auch einen Fehler gemacht. Ich muss doch davon ausgehen können, dass es dann auch keine Mängel gibt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
im Mietvertrag steht "keine Mängel."


was der Mieter sicherlich Gegengezeichnet hat.

-----------------
"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Michitorio
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@morti vom Vermieter. Aber das kommt wie gesagt für mich eh nicht in Frage.
@meri sicherlich. von den Mängeln wusste ja zu diesem Zeitpunkt niemand was
@H u. M ich würde sowohl Lufteinlässe anbringen als auch die ohnehin verschimmelten und damit unbrauchbar gewordenen Rückwände weglassen.
Über die Tatsache, dass der Schimmel schon da war, bevor ich eingezogen bin, bin ich mir mit dem Vermieter einig. Der Schimmelbefall ist so massiv, dass es keinen Gutachter braucht um das festzustellen.
Für den fehlerhaften Kücheneinbau und die Konsequenzen daraus macht den VM ja auch keiner verantwortlich. Wie gesagt, es kommt für mich nicht in Frage Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Küche muss abgebaut werden, damit der Maler den Schimmel beseitigen kann. Der VM bestreitet nicht für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich zu sein, auch wenn das manche hier wohl anders sehen.
Daher würde ich den Sachverhalt auf folgenden reduzieren:

Wenn ein VM in einer Wohnung einen Mangel beseitigt, ist dann der Mieter dafür verantwortlich Kosten zu übernehmen, die dadurch entstehen, dass der Arbeitsbereich zugänglich gemacht wird.

Beispiel: Der Blitz schlägt ein, Leitungen hinter der Küche verkohlen. Niemand kann was dafür. Muss ich dann auch den Aus- und Einbau der Küche bezahlen?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12