Schimmel im Zimmer

24. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)
Schimmel im Zimmer

Guten morgen
ich habe mal eine Frage :
In das Zimmer unserer Tochter ist gravierender Schimmel aufgetreten ...Der Vermieter hat sich auch sofort darum gekümmert .Die Wand ungefähr 1 Meter vom Boden wurde bis auf den Grundmauern vom Putz entfernt und ein Bautrockner steht im Raum zum Trocknen .Der Raum ist eine Woche nicht nutzbar laut Vermieter .Wenn die Wand nun wieder verputzt ist müssen sie dann nur das Stück tapezieren was verputzt worden ist ,oder müssen sie die ganze Wand neu Tapezieren und streichen ??
Desweiteren liegt im Zimmer Laminat ...der nach begutachtung der entkernung der Mauer auch etwas feucht war .Habe nun Angst das der Schimmel auch unter dem Laminat gelangt ist ...Der Laminat sieht Oberflächlich noch gut aus ...kann ich verlangen das der Laminat ausgewechselt wird ??
Schließlich möchte ich nicht das irgendwo noch Schimmel im Zimmer meiner Tochter lauert .
Kann ich die Miete zu not mindern obwohl sich der Vermieter (ehrlich) sofort und ohne Hindernisse alles in der Wege geleitet hat
Danke für eure Hinweise

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Kann ich die Miete zu not mindern (Mietminderung bei Mängeln der Mietsache) obwohl sich der Vermieter (ehrlich) sofort und ohne Hindernisse alles in der Wege geleitet hat


Du schreibst doch selbst, dass der Vermieter seine Pflicht erfüllt hat. Also kein Grund für eine Minderung der Miete vorhanden.

Und eine voauseilende Minderung für den Fall, dass in der Zukunft, oder auf Verdacht ein Mangel mit dem Schimmel auftritt, gibt es nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

ok danke für die schnelle Antwort Liane ....und wie sieht es mit dem Laminat und der Wand aus kannst du mir dort auch Auskunft geben ???
Danke :-))

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Laminat anheben, dann siehst du was Sache ist. Und du hast ein Recht darauf, dass die ganze Wand, und nicht nur der Teil mit dem Schimmel, fachgerecht renoviert wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nur weil Du befürchtest, dass da irgendwo Schimmel verborgen ist, muss der Vermieter nichts machen.

Der Vermieter muss einen tatsächlich vorhandenen Mangel beheben.
Für das tatsächliche Vorhandensein eines Mangels ist aber erst einmal der Mieter beweispflichtig.

Wenn nirgendwo etwas von Feuchte/Schimmel zu erkennen ist, dann wirst Du also erst einmal nachweisen müssen, dass erhebliche Feuchtigkeit in Bauteilen vorhanden ist (Feuchtemessung), die wiederum möglicherweise zu Schimmel führen könnte. Das Vorhandensein von verborgenem Schimmel kann durch toxikologisches Gutachten belegt werden.

Diese Kosten zur Feststellung der von Dir befürchteten Mängel müsstest Du zunächst vorlegen bzw. bleibst darauf sitzen, wenn sich herausstellt, dass Deine Befürchtungen unbegründet waren.

Ich befürchte da aber auch weit mehr:
Die Wand ungefähr 1 Meter vom Boden wurde bis auf den Grundmauern vom Putz entfernt und ein Bautrockner steht im Raum zum Trocknen
Ein Wand wird ja nicht einfach mal so feucht und der Feuchteeintrag hört auch nicht einfach von selbst auf. Hier werden Folgen des Feuchteeintrags beseitigt. Was ist aber mit den eigentlichen Ursachen?
Wurden die ergründet? Wurden die auch beseitigt?



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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für eure antworten.
Es war jemand hier und hatt sich das ganze angeschaut eine Fachkraft mit Tüv Zertifikat usw....es wurde in beisein meinerseits diese Feuchtegradmessung durchgeführt (Im Zimmer und Keller )....Zur info..wir wohnen im EG und unter uns liegen mehere Kellerräume von den Mietern des Hauses .Kurz und knapp..die Werte lagen alle zwischen 80-116 also mehr als feucht .Es wird auch in nahe Zukunft wenn das Wetter zuläßt angefangen von außen alles zu isolieren.Da ist von seiten des Vermieter schon angekündigt .Von seiten des Vermieters wurde das Problem sofort in die richtige Richtung gelenkt .Der Laminat war an der Wandseite feucht also auch Schimmel ?? zieht ja nicht nur die Wand hoch !!!
das haben mir auch die Arbeiter bestätigt ,(das der Laminat feucht ist )die die Wand bearbeitet haben .Kann man nun verlangen auf den aussagen der Arbeiter das ein neuer Laminat rein muß ?? Dort liegt kein teuerer Laminat Standard halt .

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-- Editiert thomas1973 am 24.01.2015 13:00

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
falls der Vermieter den Laminat verlegt und gekauft hat,hat er vieleicht noch angebrochene Päckchen über.Da könnt man die Feuchten Paneele auswechseln.
Da doch der Vermieter den Anschein eines umgänglichen und vernünftigen Menschen macht,würde ich Ihn einfach mal danach fragen.
Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo
Den Laminat haben wir damals verlegt...Ja der Vermieter ist sehr nett und freundlich ..werde ihn einfach mal fragen ...seine Versicherung wird ja bestimmt einspringen ...
Danke für eure Antworten

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dass ihr das Laminat dort verlegen durftet, hat der Vermieter hoffentlich genehmigt?
Stichwort: bauliche Veränderung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
Stichwort: bauliche Veränderung.????
Wie kann man das Verstehen?Laminat wird im Klicksystem verlegt und kann jeder Zeit entfernt werden.
Gruß


-- Editiert Karl-Heinz1234 am 24.01.2015 17:52

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119511 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich die Miete zu not mindern (Mietminderung bei Mängeln der Mietsache) obwohl sich der Vermieter (ehrlich) sofort und ohne Hindernisse alles in der Wege geleitet hat <hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Ja der Vermieter ist sehr nett und freundlich <hr size=1 noshade>

Ja, selbstverständlich kann man das.
Ich persönlich würde mir aber überlegen, ob mir die paar EUR das wert sind, das gute Verhältnis zu riskieren.



quote:<hr size=1 noshade>Du schreibst doch selbst, dass der Vermieter seine Pflicht erfüllt hat. Also kein Grund für eine Minderung der Miete vorhanden. <hr size=1 noshade>

Mangel = Minderungsgrund. Und zwar ab dem zeitpunkt des Eintritt des Mangels.
Wie schnell der Vermieter in Schwung kommt die Mängel zu beseitigen ist dabei nicht relevant.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thomas1973
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke für eure bemühungen und Ratschläge ,habe jetzt mit dem Handwerker gesprochen zwecks Laminat.Der Vermieter sagte ich sollte wenn ich was habe mit dem Handwerker sprechen, weil das der kürzste Weg ist (stimmt ja auch).Da der Laminat optisch von oben nach der trocknung noch gut aussieht und ich auch kein Gutachten oder so bezahlen möchte ,haben wir glaube ich eine gute Lösung gefunden .Der Handwerker spricht jetzt mit dem Vermieter das er den Laminat plus Sockelleiste usw bezahlen soll und ich im gegenzug den Laminat verlege (kein Problem meinerseits).
Nochmals danke für eure Hilfe

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