Schimmel im Schlafzimmer - Was müssen die Mieter in so einem Fall alles hinnehmen / akzeptieren?

8. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
stefan_2510
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmel im Schlafzimmer - Was müssen die Mieter in so einem Fall alles hinnehmen / akzeptieren?

Hallo zusammen,

im Schlafzimmer von Mieter A schimmelt es an einer Wand. Dieser wurde per Zufall entdeckt, da eine Kommode an der Wand stand. Auf der andere Seite der Wand befindet sich das Badezimmer. Dort soll angeblich, lt. Aussage des Vermieters von A, eine Fuge undicht sein, über die Wasser in die Wand eindringt.
Der Vermieter von A hat diese Fuge neu verfugt mit Silikon. Den Schimmel im Schlafzimmer hat er mit einer Drahtbürste entfernt und dabei wohl auch sämtliche Sporen im Raum verteilt... Er hat sich geweigert einen Fachmann hinzuzuziehen.
Was müssen die Mieter A in so einem Fall alles hinnehmen / akzeptieren? Sie vermuten, dass die Vormieterin einen massiven Wasserschaden in der Wohnung hatte und das vertuscht hat; zum Teil mit übermalen der Wände.
Die Mieter A haben dann auch ihr Schlafzimmer in einen anderen Raum der Wohnung, der nicht genutzt wird, verlegen wollen. Als sie die Matratze angehoben haben, war diese von unten komplett verschimmelt. Sie wohnen nun 6 Monate in der Wohnung. Beim Einzug, war an der Matratze keinerlei Schimmel. Wer ersetzt ihnen den Schaden an der Matratze / wer kann dafür haftbar gemacht werden? Was sollte jetzt, von Seiten der Mieter A und auch von Seiten des Vermieters passieren?
Die Mieter A werden demnächst auch zum 31.07. hin kündigen.

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Die Mieter A werden demnächst auch zum 31.07. hin kündigen.


Dann solltest du den Termin auf keinen Fall versäumen, der 4. Mai kommt schneller als du denkst.

Und Schadensersatz ist erst dann fällig, wenn ohne Zweifel ein Gericht festgestellt hat, wer den Schimmel verursacht hat.

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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat:
Hat das Schlafzimmer Fenster? Wenn ja , sollte man es mit regelmäßigem und ausreichendem Lüften versuchen.

was in dem Zusammenhang auch wichtig wäre, hat das Badezimmer ein Fenster oder eine Entlüftung oder ist das ein "Innenbad", womöglich mit unzureichender oder keiner Entlüftung ?

-- Editiert Barni Gröllheimer am 09.04.2012 10:09

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#4
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Da grundsätzlich der Vermieter die Beweislast trägt, dass der Schimmel durch den Mieter verursacht wurde, sollten die Schadensersatzansprüche umgehend an den Vermieter gestellt werden. Die stereotype Ansage eines Vermieters "Lüften" ist überhaupt nicht relevant.

LG Berlin GE 2001, 1133: Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter nachweisen, dass er den Pilzbefall selbst verursacht hat. . Der Mieter sollte aber seinerseits ausschließen können, dass der Schimmelpilzbefall durch ein falsches Wohnverhalten entstanden ist. Mehr zum Wohnverhalten siehe unten.

Eine mögliche Mietminderung, bis zur Behebung des Mangels, sollte dabei auch nicht vergessen werden.

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wie wäre es denn wenn stefan_2510 noch ein paar Details verraten würde, oder sollen die Forumsteilnehmer weiter über die Umstände rätseln................?

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#6
 Von 
stefan_2510
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Mehr Details? Hatte ich eigentlich gepostet und sind wohl gelöscht worden...
Fenster sind in Bad und Schlafzimmer vorhaben und es wurde IMMER korrekt beheizt / gelüftet. Diese Standard-Floskel der Vermieter ist ohnehin eine bodenlose Unverschämtheit.

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

zu dem Beweislast war öfter erörtert worden:

Bei der Frage wer was im Streifall zu beweisen hat, sind sich verschiedene Gericht nicht absolut einig:

(1) Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter nachweisen, dass er den Pilzbefall selbst verursacht hat. (LG Berlin GE 2001, 1133).
Der Mieter sollte aber seinerseits ausschließen können, dass der Schimmelpilzbefall durch ein falsches Wohnverhalten entstanden ist. Mehr zum Wohnverhalten siehe unten.

(2) Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters herrührenden Baumangel vor, muss der Mieter dartun und beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbefall) von ihm nicht zu vertreten sind. (AG Köpenick, Urteil vom 5. Februar 2003, Az: 6 C 365/02 Quelle: Grundeigentum 2003, 814).

(3) Kommen als denkbare Ursachen für einen Feuchtigkeits-Schimmelschaden in der Mietwohnung ein Baumangel oder ein falsches Wohnverhalten in Betracht, muss der Vermieter im Streifall beweisen, dass der bauliche Zustand der Wohnung während der Mietzeit als Ursache für das Entstehen des Schadens gänzlich ausscheidet (AG Siegburg, Urteil v. 3.11.2004 WM 55,2005).


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#8
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

habt ihr den Schimmelfleck fotografiert ? irgendeinen Anhaltspunkt, der das ganze irgendwie dokumentiert ?

Für euren Schaden habt ihr auch ne Hausratversicherung.
Der Schimmel unter den Matratzen.... sorry... aber da wird mir übel, wie oft bezieht ihr eure betten ? Wendet ihr die Matratzen dabei nicht ????
Fragt euren Versicherungsmann...

Wir haben Schimmel im Schlafzimmer durch defekte versiegelung der Duschtasse hinter uns . Unser VM und wir haben uns geeinigt. der kann da persönlich nichts für und ich möchte hier weiter wohnen.

Wenn bei euch schon alles vorbei ist, was möchtest du denn dann geltend machen ? Bei den Matratzen sehe ich allerdings schwarz.

Viel erfolg !

-- Editiert muecke1401 am 10.04.2012 14:15

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#9
 Von 
stefan_2510
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

1. Wem dabei übel wird, sollte sich selbst einmal fragen, ob er wie wir, 1x im Monat das Bett neu bezieht!!

2. Die Matratze ist kaputt aufgrund der Feuchtigkeit im Raum

3. Die Fugen der Dusche gehen nicht binnen sechs Monaten kaputt und gehören ohnehin vor jedem Einzug eines neuen Mieters erneuert werden.

4. Schaden ist an die Hausrat gemeldet; abwarten ob er, mitunter auch auf Kulanz, reguliert wird

5. Es ist selbstverständlich alles dokumentiert und fotografiert; schon auch für den Besuch beim hiesigen Mieterverein!

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#10
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Stefan

es klingt eben sehr unwahrscheinlich, dass sich in 4 Wochen dicker Schimmel in /an den Matratzen bildet.
und.. jaaaa... wir beziehen alle 14 Tage und wenden die Matratzen - aber aus anderen Gründen.

Deine versicherung kann ja nur regulieren, wenn ihr ihnen Zahlen und dementsprechende Quittungen sowie eben eure Eigenleistung genannt habt.

Normalerweise stände dir eine Renovierung des gesamten Schlafzimmers zu, kommt aber auf die Schimmelstellengröße an.

Der VM muss aber nicht bei jedem Mieterwechsel die verfugung aller Fliesen erneuern. Wenn die aber defekt sind, sollte er, schon im eigenen Interesse, flott reparieren.

Da du bald ausziehst, spar dir deine Nerven.

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#11
 Von 
stefan_2510
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das wollen wir uns auch sparen, die letzten 3 Monate jetzt, so what :-)
Zum Mieterverein wollen wir nur deshalb, weil der VM gedroht hat zum Anwalt zu gehen, weil wir angeblich die undichte Fuge nicht frühzeitig erkannt und gemeldet haben.... Lächerlich.
Hoffe dass die Versicherung den Schaden übernimmt und von einem VM kann man meistens eh nicht viel erwarten.

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