Schimmel im Schlafzimmer - Heiz- und Lüftungsprotokoll

23. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Schimmel im Schlafzimmer - Heiz- und Lüftungsprotokoll

hallo, folgendes Problem:

Mieter stellt Kleiderschrank an Außenwand (angeblich 10 cm Abstand zur Wand). Natürlich Schimmel hinter Schrank und im Schrank! 2 Wochen vor Schimmelanzeige versichert Mieter, dass kein Schimmel zu sehen ist. das nur nebenbei.

Vermieter fordert schriftlich zur Ursachenforschung auf ein Heiz- und Lüftungsprotokoll zu führen.

Kann sich Mieter weigern? Was kann Vermieter machen? (eigenes Protokoll führen ist schwierig, da Vermieter ca 20 km entfernt wohnt)

danke

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
Kann sich Mieter weigern? Was kann Vermieter machen

Klar kann sich der Mieter weigern, oder eben ein Protokoll erfinden.
Der Vermieter kann allerdings einen Gutachter beauftragen, wenn die Schuld am Mieter liegt, darf der Mieter den Gutachter und die Schimmelbeseitigung bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
Kann sich Mieter weigern?

Klar, oder wie willst du ihn dazu zwingen? Die Frage ist eher, ob eine solche Weigerung irgendwelche negativen Folgen für den Mieter hat. Und da wäre ich mir nicht sicher. Der Mieter muss eine Mängelbeseitigung und Ursachenforschung zulassen. Mitwirken muss er glaube ich nicht. Obwohl das natürlich mehr als sinnvoll wäre.

Momentan gibt es einen Mangel und die Ursache muss man halt feststellen. Was ist denn mit einem Datenlogger? Ist der Mieter bereit, einen solchen in der Wohnung zu dulden? Arbeit wäre für ihn damit ja nicht verbunden. Wenn es ein Luftfeuchtigkeitsproblem ist, könnte man vielleicht auch an eine Zwangsbelüftung denken. Da wissen andere aber sicher besser drüber Bescheid.

Ansonsten könntest du einen Sachverständigen vorbeischicken. Den wirst du aber aller Wahrscheinlichkeit nach selber zahlen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119529 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
angeblich 10 cm Abstand zur Wand

Selbst wenn nicht, das ist nicht relevant.



Zitat (von Sandra18):
Natürlich Schimmel hinter Schrank und im Schrank!

Wenn das vom Vermieter als "natürlich" angesehen wird, sollte er mal in eine ordentliche Sanierung investieren?



Zitat (von Sandra18):
Vermieter fordert schriftlich zur Ursachenforschung auf ein Heiz- und Lüftungsprotokoll zu führen.

Nutzlos.



Zitat (von Sandra18):
Kann sich Mieter weigern?

Klar.



Zitat (von Sandra18):
Was kann Vermieter machen?

Datenlogger aufstellen oder Sachverständigen beauftragen.



Und er sollte zeitnah mit der Beseitigung des Schimmels beginnen, bevor der Mieter das auf Kosten des Vermieters macht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, der Datenlogger ist gut. hab gar nicht gewusst, dass es so etwas gibt.

Meiner Meinung nach liegt es ja auch im Interesse des Mieters, den Schimmel zu vermeiden.
keine Angst, Fachfirma ist am werkeln. aber wenn die Ursache nicht geklärt wird und es am lüften/heizen liegt, kommt Schimmel dann wieder.

Vermieter: "Die Firma XY wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren."
Antwortschreiben: "Im Übrigen bitte ich Besichtigungen der Wohnung vorher anzumelden."
=> häää? ok, dann vereinbare ich einen Termin und sie sagt, da kann ich nicht.
Dies nur zur Einschätzung der Situation.

@ Harry van Sell: "natürlich" ... wenn ich die Wände zustelle, so dass keine Luft ran kommt. dann wenig oder gar nicht lüfte und im Schlafzimmer dauerhaft die Heizung nur auf Sternchen stelle (vielleicht noch die angrenzende Badtür beim Duschen offen lasse ... will hier aber nichts unterstellen), dann "NATÜRLICH". das Zimmer hat 2 Fenster und 2 Heizkörper, ideal!
(ich hatte schon Wohnung, wo Fenster und Tür gegenüber, ganz rechts. Zimmer schlauchförmig, so dass Luftzirkulation nach hinten links schwierig war. ... )

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
natürlich" ... wenn ich die Wände zustelle, so dass keine Luft ran kommt.

Sorry, da hat man vielleicht eine falsche Weltanschauung.
Es gehört zum allgemeinen Gebrauch einer Wohnung, das man auch die Möbel an eine Wand stellt, es sei denn es ist eine nasse Hütte.
Klar kann ein falsches Lüften und Heizen verantwortlich für Schimmel sein, jedoch das mit dem Möbeln ist Schwachsinn.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119529 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
"Im Übrigen bitte ich Besichtigungen der Wohnung vorher anzumelden."
=> häää?

Das man nicht unangelmeldet vor der Türe steht ist schon im normalen Leben ein sozialadäqutes Verhalten.
Insofern finde ich die Raktion schon verwunderlich.

Im übrigen ist es ja nicht so; das die Mieter üblicherweise den ganzen Tag zu Hause herumsitzen nur weil da eventuell mal der Vermieter vorbeikommt.



Zitat (von Sandra18):
ok, dann vereinbare ich einen Termin und sie sagt, da kann ich nicht.

Tja, das wäre dann Pech, das kann immer mal passieren das da ein Notfall dazwischen kommt.



Zitat (von 0815Frager):
Es gehört zum allgemeinen Gebrauch einer Wohnung, das man auch die Möbel an eine Wand stellt,

Von dahher sind diese lustigen "Abstandsklauseln" in den Mietverträgen auch für die Tonne.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Sandra18):
natürlich" ... wenn ich die Wände zustelle, so dass keine Luft ran kommt.

Sorry, da hat man vielleicht eine falsche Weltanschauung.
Es gehört zum allgemeinen Gebrauch einer Wohnung, das man auch die Möbel an eine Wand stellt, es sei denn es ist eine nasse Hütte.
Klar kann ein falsches Lüften und Heizen verantwortlich für Schimmel sein, jedoch das mit dem Möbeln ist Schwachsinn.


also soll ich als Mieter auf Teufel komm raus alles zustellen, nicht lüften und heizen? ist ja eh das Problem vom Vermieter?
was ist das für eine Einstellung?

... es ist ja wohl eine Kombination der Umstände ....

PS. bei den Vormietern gab es Null Probleme, muss man wohl dazu sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119529 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
also soll ich als Mieter auf Teufel komm raus alles zustellen,

Nö, man "soll" nicht, aber man darf.

Schlicht weil man erwarten darf zum vollen Mietpreis auf die volle Wohnung nutzen zu dürfen.
Ansonsten muss der Vermieter sich entscheiden zwischen Mietminderung oder anderen Lösungen.



Zitat (von Sandra18):
nicht lüften und heizen?

Angemessenes lüften und heizen zählt zur Obhutspflicht des Mieters.
Wenn es dennoch schimmelt, ist es tstsächlich das Problem des Vermieters wie er das löst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Es dürfte im beiderseitigen Interesse liegen, dass hier Ursachenforschung betrieben wird. Wäre es eine von unseren Liegenschaften hätte ich sofort den Handwerker rausgeschickt und mal die Wandfeuchte messen lassen. Muss der Schrank halt weggerückt werden. HIer lange rumfackeln mit irgendwelchen Heiz- und Lüftungsprotokollen ist unnütz und schadet im Zweifel der Mietsache nur. Und wenn der Handwerker vor Ort ist, kann er ja direkt auch die Außendämmung mal prüfen, besser ist das.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Jede Wohnung wird man in eine Schimmelbude verwandeln können. Genauso kann man vermutlich auch fast jede Bude mit noch so großen Baumängeln irgendwie mit großem Aufwand schimmelfrei halten. Darauf kommt es also nicht an.

Es kommt darauf an, was dem Mieter an Aufwand und Einschränkungen zumutbar ist und ob mit dem Zumutbaren ein schimmelfreies Wohnen möglich ist. Das Stellen von Möbeln an die Wände wird in aller Regel zulässig sein. Wenn du das verhindern willst, dann wirst du beim nächsten MIetvertrag explizit darauf hinweisen möchten. Und selbst dann kann es dir noch passieren, dass eine solche Klausel unwirksam wäre.

Zumutbar ist aber auch regelmäßiges Lüften. Nur wirst du das genau wie wir aus der Ferne nicht beurteilen können. Datenlogger könnten zumindest mal Anhaltspunkte geben. Ein Experte wird sicherlich auch einiges an Baumängeln ausschließen können. Auch wird er dir hoffentlich sagen können, wie hoch die erneute Schimmelgefahr mit der aktuellen Möblierung ist und wie man das im Zweifelsfall ändern kann. Es gibt durchaus Möglichkeiten einer Zwangsbelüftung. Wenn das richtig geplant wird und die Wohnung ansonsten keine Baumängel hat, dann sollte man das eigentlich auch halbwegs "mietersicher" hinbekommen können.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sandra18):
"Im Übrigen bitte ich Besichtigungen der Wohnung vorher anzumelden."
=> häää?

Das man nicht unangelmeldet vor der Türe steht ist schon im normalen Leben ein sozialadäqutes Verhalten.
Insofern finde ich die Raktion schon verwunderlich.

Im übrigen ist es ja nicht so; das die Mieter üblicherweise den ganzen Tag zu Hause herumsitzen nur weil da eventuell mal der Vermieter vorbeikommt.

wessen Reaktion? also wir haben die Firma angekündigt und Firma möchte direkt mit Mieter Termin vereinbaren.
verstehen wir uns da richtig? es geht ja grad darum, dass ein Termin gefunden wird, wie es der Mieterin passt. und darauf kam die Antwort, dass WIR den Besuch vorher ankündigen sollen.


Zitat (von 0815Frager):
Es gehört zum allgemeinen Gebrauch einer Wohnung, das man auch die Möbel an eine Wand stellt,

Von dahher sind diese lustigen "Abstandsklauseln" in den Mietverträgen auch für die Tonne.

es geht nicht hauptsächlich um den Abstand, das nur zum Beschreiben der Umstände. wenn der Raum als Schlafzimmer genutzt wird, hat da sowieso kein Ehebett plus Kleiderschrank nebeneinander Platz ... ohne Klettern geht da gar nix. aber wenn Mieter das so einrichten möchte, bitte.

das Problem ist heizen/lüften. Extreme Feuchte in der Schrankecke wurde bereits festgestellt. vom Bauwerk her konnte die Firma nichts finden (keine neue Dämmung/Fenster, keine defekte Dachrinne etc). wie gesagt Vormieter hatten auch kein Problem.
leider will Mieter nicht an der Ursachenfindung mitwirken. für mich unverständlich! auch diese Verkomplizieren der Terminvereinbarung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
also soll ich als Mieter auf Teufel komm raus alles zustellen, nicht lüften und heizen? ist ja eh das Problem vom Vermieter?
was ist das für eine Einstellung?

Nun was man selbst im Eigenheim so praktiziert, sollte auch der Mieter können, ja ich vermiete selbst zwei Wohnungen, ganz nebenbei. Und ich habe ein Haus auch älteren Baujahres, eines der ältesten Bauwerke im Ort, wenn auch das Baujahr 1939 ist, und auf dem neuesten Stand der Technik und Dämmung.
Aber bei mir stehen alle entsprechenden Möbel auch direkt an der Wand, ach ganz ohne Schimmel, ja und die eine Wohnung wo vermietet ist, war auch als sie meine Frau geerbt hatte ein Feuchtbiotop, so was würde ich ehrlich nicht einen Mieter zumuten.
Man kann eine Feuchtigkeitsperre einbringen, Putz abhauen und neu Verputzen, kann man alles selbst machen. Seit mehr als 15 Jahren keine Feuchtigkeit oder Schimmel, selbst bei mehreren Mietern.
Zitat (von Sandra18):
PS. bei den Vormietern gab es Null Probleme, muss man wohl dazu sagen.

Seltsam, das ist genau der Spruch, welcher einem zu denken gibt. Schau dir einfach die Bude an, welche Du vermietest und überlege, ob Du selbst in solch einem Feuchtbiotop leben willst.
Auf jeden Fall ist es üblich das man Möbel an eine Wand stellt, und wenn ein Mieter seine ganzen Wände vollstellen will darf es keinen Schimmel geben, ich selbst finde feng shui besser, aber jeder sollte leben wie er es will.

Um eindeutig zu finden, wo liegt der Fehler kommt nur ein Gutachter in Frage, kann für den Mieter oder Vermieter blöd laufen, wenn falsch gelüftet wird für den Mieter, oder wenn es bauseits ein Feuchtbiotop ist für den Vermieter. Im zweiten Fall muss man halt ein paar Euronen in die Hand nehmen und die Ursachen beseitigen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)


Zitat (von Sandra18):
nicht lüften und heizen?

Angemessenes lüften und heizen zählt zur Obhutspflicht des Mieters.
Wenn es dennoch schimmelt, ist es tstsächlich das Problem des Vermieters wie er das löst.

lach, und wie? wenn Mieter nicht will. also Mieter kündigen. find ich keine gute Lösung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es dürfte im beiderseitigen Interesse liegen, dass hier Ursachenforschung betrieben wird. Wäre es eine von unseren Liegenschaften hätte ich sofort den Handwerker rausgeschickt und mal die Wandfeuchte messen lassen. Muss der Schrank halt weggerückt werden. HIer lange rumfackeln mit irgendwelchen Heiz- und Lüftungsprotokollen ist unnütz und schadet im Zweifel der Mietsache nur. Und wenn der Handwerker vor Ort ist, kann er ja direkt auch die Außendämmung mal prüfen, besser ist das.


Handwerker war da, konnte keine Ursache finden, empfahl Protokoll. noch keine Dämmung vorhanden!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)


Zitat (von Sandra18):
PS. bei den Vormietern gab es Null Probleme, muss man wohl dazu sagen.

Seltsam, das ist genau der Spruch, welcher einem zu denken gibt. Schau dir einfach die Bude an, welche Du vermietest und überlege, ob Du selbst in solch einem Feuchtbiotop leben willst.

verstehe ich jetzt nicht, ein Feuchtbiotop zu unterstellen ... Vormieter hatten keinen Schimmel. Mieter oben und unten kein Schimmel. nur jetzt der neue Mieter im 1. OG. weiß ich nicht, was für ein Spruch?

warum diese angreifenden Worte?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119529 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
leider will Mieter nicht an der Ursachenfindung mitwirken.

Liest sich aber anders, wie ist denn derhandwerker reingekommen?
An nutzlosen Sachen muss er nicht mitwirken. Datenlogger wäre z.B. zu dulden.



Zitat (von Sandra18):
also wir haben die Firma angekündigt und Firma möchte direkt mit Mieter Termin vereinbaren.

Dann soll sie das machen.



Zitat (von Sandra18):
und darauf kam die Antwort, dass WIR den Besuch vorher ankündigen sollen.

Oben stand aber noch ganz was anderes. Das hast Du geschrieben:
Zitat (von Sandra18):
Antwortschreiben: "Im Übrigen bitte ich Besichtigungen der Wohnung vorher anzumelden."




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):

Handwerker war da, konnte keine Ursache finden, empfahl Protokoll. noch keine Dämmung vorhanden!


Nun, dann hat er ja die Tapete (sorgfältig) an einer betroffenen Stelle abgelöst und mal geschaut, ob der Schimmel auch auf dem Mauerwerk ist? ... und wenn dies nicht der Fall war, hat er alles fotografisch dokumentiert und dann den Schimmel beseitigt, die Luftfeuchtigkeit gemessen, die Raumtemperatur und hat die Mieter über ordnungsgemäßes Lüften (Stoßlüften) informiert und eine Lüftungsanleitung übergeben?

Die Fotos könnten hier eingestellt werden, dann kann mal schauen ...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

@ cauchy: dankeschön für die Tipps. den Datenlogger werden wir auf jeden Fall probieren.

wie heißt es so schön: erst mal gucken, ob Stecker in Steckdose steckt. bevor der Gutachter feststellt, dass das Gerät nicht ohne Strom funktionieren kann ...

die Wohnung ist schön für 2 Personen, für 3 zu eng. Mieterin war das beim Einzug egal.
sehr günstige Kaltmiete! Sagen wir mal 3,5 Sterne Hotel zum Preis von 2 Sterne. Mieter erwartet 5 Sterne. (nur als Preisvergleich, es ist halt ein älteres Haus. normaler Standard würd ich sagen. einige Modernisierungsmaßnahmen sind geplant, deshalb sind die Mieten in dem Haus echt günstig.
wir haben noch mehr Mängelanzeigen von ihr, will ein komplett neues Bad, neue Heizkörper (sind halt nicht reinweiß), neue Fenster (ein kleiner Farbspritzer an einem Fenster), neuen Fußboden etc.
und die Frage: was wird, wenn der DG-Mieter auszieht. weil er der Einzige ist, der Rasen mäht und auch mal ein Leuchtmittel wechselt. vorsichtshalber jetzt schon mal die Miete reduzieren, weil der oben könnte ja in 3 Jahren ausziehen. *lach*

wir haben vorher gesagt, dass die Mieter untereinander abstimmen sollen. vorher war es z. B. so: oben hat immer Rasen gemäht, unten hat immer Unkraut gezupft. ... nur ein Beispiel.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119529 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
will ein komplett neues Bad, neue Heizkörper (sind halt nicht reinweiß), neue Fenster (ein kleiner Farbspritzer an einem Fenster), neuen Fußboden etc.

Zitat (von Sandra18):
vorsichtshalber jetzt schon mal die Miete reduzieren, weil der oben könnte ja in 3 Jahren ausziehen. *lach*

Diese Forderungen sind ja nun mit den Begründungen fernab der Realität.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)


Zitat (von Sandra18):
und darauf kam die Antwort, dass WIR den Besuch vorher ankündigen sollen.

Oben stand aber noch ganz was anderes. Das hast Du geschrieben:
Zitat (von Sandra18):
Antwortschreiben: "Im Übrigen bitte ich Besichtigungen der Wohnung vorher anzumelden."


sorry dann an einander vorbei geredet. also nochmal:

Vermieter: "Die Firma XY wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren."
Antwortschreiben: "Im Übrigen bitte ich Besichtigungen der Wohnung vorher anzumelden."

auf die Mängelanzeige hin, haben wir mitgeteilt, dass die Firma direkt einen Termin vereinbaren wird. auf diesen Satz hin, kam die Antwort vom Mieter, dass wir die Besichtigung anmelden sollen. also nochmal: wir haben Firma angekündigt. es wäre ja sinnlos ohne Termin aufzukreuzen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Sandra18):

Handwerker war da, konnte keine Ursache finden, empfahl Protokoll. noch keine Dämmung vorhanden!


Nun, dann hat er ja die Tapete (sorgfältig) an einer betroffenen Stelle abgelöst und mal geschaut, ob der Schimmel auch auf dem Mauerwerk ist? ... und wenn dies nicht der Fall war, hat er alles fotografisch dokumentiert und dann den Schimmel beseitigt, die Luftfeuchtigkeit gemessen, die Raumtemperatur und hat die Mieter über ordnungsgemäßes Lüften (Stoßlüften) informiert und eine Lüftungsanleitung übergeben?

Die Fotos könnten hier eingestellt werden, dann kann mal schauen ...


auf Mauerwerk ist kein Schimmel. Fotos hat Mieterin nicht gestattet. ich habe nur das erste Foto von ihr, da sieht man aber nur, dass im Schrank bisschen weiß ist. also überhaupt nicht hilfreich.
die Lüftungsanleitung haben wir mit Mietvertrag übergeben. nach Schaden noch einmal erklärt. ich versuch grad an eine noch idiotensichere Vorlage zu kommen ;-)

wir haben nach dem Handwerker jetzt einen Holz- und Bautenschützer beauftragt. war mir bisschen zu einfach:Tapete ab, Schutzanstrich drauf, Tapete drauf. wir wollen jetzt auch keine Tapete mehr drauf machen, sondern einen schönen Putz.
persönlich hätte ich das kleine Zimmer nie als Schlafzimmer genommen, auch Elt-Anschlüsse unzweckmäßig für Schlafzimmer.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sandra18):
will ein komplett neues Bad, neue Heizkörper (sind halt nicht reinweiß), neue Fenster (ein kleiner Farbspritzer an einem Fenster), neuen Fußboden etc.

Zitat (von Sandra18):
vorsichtshalber jetzt schon mal die Miete reduzieren, weil der oben könnte ja in 3 Jahren ausziehen. *lach*

Diese Forderungen sind ja nun mit den Begründungen fernab der Realität.


ja! wenn ich genervt wirke, ist das auch so. sogar ihr Freund versteht nicht alles.
sie: Duschabfluss funktioniert nicht. er: ich hab doch schon den Stöpsel richtig rein gemacht.

also beim Fußboden: der ist zu glatt! ein schöner Linoleum-Boden mit Struktur.
über die Eingangsstufe ist sie auch schon gefallen.
noch ein Beispiel gefällig? die Lampe über der Eingangstür funktioniert nicht. haben die anderen Mieter um Strom zu sparen, Leuchtmittel raus genommen, weil direkt vorm Haus eine Straßenlaterne ist.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Selbstverständlich ist ein gewisser Wandabstand von großflächigen Möbel aus bauphysikalischer Sicht ratsam, weil das Möbel samt Inhalt wie eine unsachgemäße Innendämmung wirkt.
Aber darüber mietrechtlich zu diskutieren ist sinnlos, denn wie der tatsächlich zuständige Richter entscheiden würde und wie die tatsächlichen Details des Einzelfalles sind, weiss ja i.d.R. niemand im voraus.
z.B. wird gern verkündet
In bauphysikalischer Hinsicht müssen Mietwohnungen so beschaffen sein, dass sich bei einem Wandabstand von nur wenigen Zentimetern – wie er in der Regel bei Möbelstücken vorliegt – Feuchtigkeitserscheinungen nicht bilden können (LG Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2007 – 4 S 62/06 –, juris, LG Köln, WM 2001, 604; LG Berlin, MM 1993, 72 .).
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schimmelpilzbildung-wandabstand-fuer-moebel-zwingend-notwendig_063173.html
Allerdings liest sich der eigentliche Text des Urteils vom LG Mannheim wieder völlig anders, demnach besteht zwar keine grundsätzliche Mieterpflicht Möbel mit Wandabstand aufzustellen - der Vermieter kann das jedoch durchaus wirksam vereinbaren:
http://info.bwe-online.de/der-bwe-informiert/bwe-wissensdatenbank/themen-mnop/moebel-in-der-mietwohnung-abstand-von-der-aussenwand.html
Aber ob der Text da tatsächlich im Original-Wortlaut wiedergegeben wird, weiss man auch nicht ;)
und dazu gibt es unzählige anderslautende Urteile
Vorsichtige weisen auch darauf hin, die Wandabstands-Vereinbarung könne nur wirksam im Rahmen einer individualvertraglichen Vereinbarung erfolgen:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/schimmelschaeden-keine-mieterpflicht-zur-einhaltung-von-wandabstaenden-fuer-moebel_idesk_PI17574_HI2262165.html

Ein fester Punkt ist aber die Beweislastverteilung:
1) Zunächst liegt beim Vermieter die Beweispflicht dafür, dass bauliche Mängel NICHT ursächlich für das Feuchteproblem/die Schimmelbildung sind. D.h. der Vermieter sollte (auch um sein eigenes Risiko eine Mängelbeseitigungsklage des Mieters zu verlieren zu minimieren), einen Bausachverständigen dazu beauftragen. Bestenfalls (z.B. mit Datenlogger) kann der Gutachter zugleich Nutzerfehlverhalten nachweisen.

2) Danach liegt es am Mieter zu beweisen, das NICHT sein falsches Nutzerverhalten ursächlich für das Problem ist (d.h. z.B. mangelhaftes Lüften/Heizen, Einleiten von warmer und feuchtigkeitsangereicherte Luft in kältere Räume > i.d.R. Schlafzimmer).

3) Zuletzt kommt dann ggf. noch im Rahmen einer Mängelbeseitigungsklage des Mieters ein gerichtlicher Gutachter zum Einsatz und hilft dem typischerweise bautechnisch, bauphysikalische ungebildeten Richter bei seiner ganz persönlichen Urteilsfindung.

Ob es besser ist, womöglich gleich den Mieter klagen zu lassen, um beiden Parteien zwei letztendlich wertlose Parteiengutachten zu sparen, hängt sicher vom Einzelfall und der Sicherheit bei der eigenen Einschätzung (bauliche Mängel Bautechniker/Bausachverständiger/Architekt

Terminankündigung
Meine Güte - lass dir doch nicht auf der Nase herumtanzen - mache gleich Nägel mit Köpfen
Ein Schreiben (beweisbare Zustellung!) - Du gibst mit mind. 2 Wochen Vorlaufzeit 3 Termine zur Auswahl vor (die du vorher mit dem Sachverständigen abgestimmt hast). Passt davon wirklich keiner, dann möge die Mieterin ihrerseits 3 Auswahltermine während der normalen Handwerkerarbeitszeiten benennen, die ihr passen würden. Rein vorsorglich kündigst du schon gleich an, dass du dich beim erneuten Fehlschlagen einer Terminvereinbarung gezwungen siehst, dein Zutrittsrecht zur Begutachtung des gemeldeten Mangels gerichtlich durchzusetzen, womit die Mieterin natürlich Folgekosten auf sich ziehen würde.

Sorry, aber wenn ich lese, dass schon solche Dinge ein Riesenproblem für dich sind, dann kommt mir zwangsläufig der Gedanke, dass deine Nerven nicht stark genug dafür sind, dass du Vermieterin bist.
Aber keine Sorge - notgedrungen wirst du dir noch eine Elefantenhaut zulegen (müssen) ;)

Die Firlefanzien das Leuchtmittel an der Eingangstüre zu entfernen, solltest du schleunigst unterbinden. Schließlich trägst du die Verkehrssicherungspflicht.

Und von den Mietern angeregte Verbesserungswünsche der Mietsache (im Verhältnis zum Anmietungszustand - neues Bad, neue Bodenbeläge, neue Heizkörper etc.) können dir deine Mieter gerne schriftlich einreichen, damit du ein Angebot einholen und ausrechnen kannst, wie hoch die entsprechende Mieterhöhung wegen Modernisierung ausfallen würde ... wenn du dich dafür entscheiden wolltest ... falls sich das für dich überhaupt rentiert.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
lach, und wie? wenn Mieter nicht will. also Mieter kündigen. find ich keine gute Lösung.

Also wenn das Heiz / Lüftverhalten der Mieter das Bauwerk schädigt. dann Abmahnung und Kündigung.
Zitat (von Sandra18):
warum diese angreifenden Worte?

Es soll nur einfach mal zur sachlichen Betrachtung führen.
Zitat (von Sandra18):
Sagen wir mal 3,5 Sterne Hotel zum Preis von 2 Sterne. Mieter erwartet 5 Sterne. (nur als Preisvergleich, es ist halt ein älteres Haus. normaler Standard würd ich sagen. einige Modernisierungsmaßnahmen sind geplant, deshalb sind die Mieten in dem Haus echt günstig.

Genau aus dem Grund auch die Kritik, man sollte heute keine Wohnung in solchem Zustand, auch nicht billig vermieten. Eine Komplettsanierung auf aktuellen Stand, und ortsübliche Miete verlangen, mit solchen Mietern dann hat man keine Probleme.
Zitat (von Sandra18):
wir haben vorher gesagt, dass die Mieter untereinander abstimmen sollen. vorher war es z. B. so: oben hat immer Rasen gemäht, unten hat immer Unkraut gezupft. ... nur ein Beispiel.

Solche Regelungen gehen in den meisten Fällen nicht, dafür bezahlt man lieber einen Hausmeisterservice und legt die Kosten auf den Nebenkosten um.
Nerven dürfen als Vermieter nicht blank da liegen, sondern man sollte immer sachlich an die Sache rangehen. User Lolle hat er treffend beschrieben, wie man in dem Fall vorgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Sandra18):
Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Sandra18):

Handwerker war da, konnte keine Ursache finden, empfahl Protokoll. noch keine Dämmung vorhanden!


Nun, dann hat er ja die Tapete (sorgfältig) an einer betroffenen Stelle abgelöst und mal geschaut, ob der Schimmel auch auf dem Mauerwerk ist? ... und wenn dies nicht der Fall war, hat er alles fotografisch dokumentiert und dann den Schimmel beseitigt, die Luftfeuchtigkeit gemessen, die Raumtemperatur und hat die Mieter über ordnungsgemäßes Lüften (Stoßlüften) informiert und eine Lüftungsanleitung übergeben?

Die Fotos könnten hier eingestellt werden, dann kann mal schauen ...


auf Mauerwerk ist kein Schimmel. Fotos hat Mieterin nicht gestattet. ich habe nur das erste Foto von ihr, da sieht man aber nur, dass im Schrank bisschen weiß ist. also überhaupt nicht hilfreich.
die Lüftungsanleitung haben wir mit Mietvertrag übergeben. nach Schaden noch einmal erklärt. ich versuch grad an eine noch idiotensichere Vorlage zu kommen ;-)

wir haben nach dem Handwerker jetzt einen Holz- und Bautenschützer beauftragt. war mir bisschen zu einfach:Tapete ab, Schutzanstrich drauf, Tapete drauf. wir wollen jetzt auch keine Tapete mehr drauf machen, sondern einen schönen Putz.
persönlich hätte ich das kleine Zimmer nie als Schlafzimmer genommen, auch Elt-Anschlüsse unzweckmäßig für Schlafzimmer.


Also HW nochmal hinschicken und Fotos vom Mauerwerk machen, da hat die M nichts zu karamellisieren! Die Wand gehört dem Eigentümer, da gibt es nix dran zu rütteln. Wie die M Ihre Möbel stellt und die Zimmer gestaltet, bleibt ihr überlassen, dass muss man nicht schön finden, hat man aberzu akzeptieren.

Wenns eine von unseren Liegenschaften wäre, würde ich abmahnen, mit Hinweis, das der Handwerker bauseitige Verusachung hat ausschließen können, Zettel mit Lüftungsverhalten beifügen und nächsten Besuch ankündigen in 4 - 6 Wochen, da sollte sich dann auch ein Termin finden lassen, dann gemeinsam mit HW hin und Fotos von der Wand machen, egal was M sagt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.835 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen