Schimmel im Kinderzimmer

24. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
modipap
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schimmel im Kinderzimmer

Ich ging am Samstag nichtsahnend ins Kinderzimmer um zu überprüfen was meine Tochter so treibt. Da sass sie vor der Wand und hat einen riesen Teil der Tapete abgerissen. Ich wollte schon mit ihr schimpfen, da fiel mir auf, dass die Wand dahinter voller Schimmel war.

Ich schob das Regal zur Seite (offenes Regal) und hab die Tapete dahinter komplett abgezogen. Und was sehe ich? Alles voller Schimmel. Die Feuchtigkeit an der Wand ist 2,30m breit und von 30cm bis 1,10m hoch.

Daraufhin habe ich mir die Dusche mal genauer angesehen. Diese ist im Zimmer nebendran genau an der Stelle. Die Fugen sind nicht 100% dicht, so dass das Wasser wahrscheinlich von dort in die Wand eingezogen ist.

Wir wollten demnächst aus der Wohnung ausziehen, doch wie verhalte ich mich jetzt? Bin ich daran Schuld oder muss der Vermieter für den Schaden aufkommen?

Ich habe mich schon gewundert, warum meine Tochter diesen Winter so oft Grippe hat, liegt das womöglich am Schimmel? Sollte ich mit ihr zum Arzt, d.h. können da irgendwelche schlimmen gesundheitliche Schäden auftreten?

Wir stehen schon mit unserem anwalt in Kontakt, da wir vor kurzem eine Nebenkostenabrechnung i.H.v. 1250,- bekommen haben. Im Vorjahr waren es 90,-.

Wir wohnen in einem 2 Familienhaus oben und der Vermieter nutzt die untere Wohnung als Ferienwohnung, ist aber nicht oft da und heitzt die wohnung auch nicht.

Der Vermieter hatte letztes Jahr im Frühling oder Sommer irgendein Wasserschaden. Die Ursache wurde nicht gefunden. Bei ihm im Bad war an der Decke alles nass. Das Bad vom Vermieter liegt aber an einer anderen Stelle als das Kinderzimmer, deshalb kann ich mir fast nicht vorstellen, dass das zusammenhängt.

Bin ich für den Schaden selbst verantwortlich, wenn es an der Dusche liegt?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

Julia

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Grundsätzlich mußt du beweisen, dass die Schimmelbildung nicht durch falsches Lüften entstanden ist. Wenn es so ist, wie du beschrieben hast, müßte es leicht sein, darüber ein Gutachten zu erhalten. Also würde ich die Tatsachen aufschreiben und den Vermieter anschreiben und um Abhilfe bis.. bitten, dann Miete kürzen.
Einfachstes Verfahren: Übertapezieren, ausziehen, Problem für dich gelöst.;)

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#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@sika0304

"Grundsätzlich mußt du beweisen, dass die Schimmelbildung nicht durch falsches Lüften entstanden ist. "

Diese Aussage ist grundsätzlich falsch.

Der Mieter muss zunächst nur nachweisen, dass sich Schimmel in seiner Wohnung gebildet hat. Dann liegt es am Vermieter nachzuweisen, dass keine baulichen Mängel (Wärmebrücken, Durchfeuchtung von außen) für dei Schimmelbildung ursächlich sind. Erst dann müsste der Mieter beweisen, dass der Schimmel nicht durch fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten bzw. unsachgemäße Aufstellung des Mobiliars entstanden ist.

Hier ist nach der Schilderung des Sachverhalts die schlechte Abdichtung der Dusche für die Schimmelbildung verantwortlich, dies wäre eindeutig vom Vermieter zu vertreten. Er muss daher die Mängel beseitigen.

Die Mieter können die Miete mindern und ggf. wegen gesundheitlicher Gefährdung fristlos kündigen. Wenn sich im Gespräch mit dem Vermieter hinsichtlich der Mängelbeseitigung Probleme abzeichnen, wäre ein Umzug m.E. sinnvoll, denn gerade für Kinder stellt ein Schimmelbefall dieser Größe eine Gefahr dar.

"Einfachstes Verfahren: Übertapezieren, ausziehen, Problem für dich gelöst. "

...und nach mir die Sinnflut. Bravo! Der Schimmel ist dann immer noch im Kinderzimmer...:(

MfG Gruwo

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#3
 Von 
modipap
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war auch meine erste Idee, drübertapezieren und weg. Aber wenn da wieder ein Kind drin schlafen soll, das könnte ich nicht verantworten.

Gelüftet wurde morgen nach dem aufstehen ca. 10 Minuten Fenster ganz auf. Wäsche wurde natürlich nie in diesem Zimmer getrocknet.

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Moin,

du solltest öfter als nur 10 Minuten morgens lüften, aber das kann trotzdem kaum die Ursache für den massiven Schimmelbefall sein.

Du bist verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Tue dieses schriftlich und setze ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung. Am besten machst du auch Fotos zur Beweissicherung.

Kommt der Vermieter deiner Aufforderung nicht nach, kannst du die Miete mindern (du kannst sie, wie dir Gruwo ja geschrieben hat, auch jetzt schon mindern, aber die Frage ist halt, inwieweit ihr euch gütlich einigen könnt). Eine fristlose Kündigung ist m.W. nur zeitnah zur Entdeckung des Mangels möglich.

Deine Tochter sollte nach Möglichkeit in dem Zimmer nicht mehr schlafen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich schon mal nach einer anderen Wohnung umzusehen - je nachdem, wie der Vermieter sich nun verhält, könnte ein Auszug die letzte Alternative sein.

Falls du es nicht schon bist, empfehle ich dir, MItglied im Mieterbund zu werden und dich dort beraten zu lassen. Das ist nicht allzu teuer, und du kannst über den Mieterbund auch günstig einen Mietrechtschutz abschließen.

Viele Grüße
karamel

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#5
 Von 
San99
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habe diesbezüglich folgendes Urteil des Bundesgerichtshofes gefunden.

Ist strittig, ob Baumängel oder falsches Mieterverhalten Ursache für die Feuchtigkeitsschäden sind, muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache nicht in seinem Pflichtenbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt (BGH XII ZR 272/97 NZM 2000, 549 ).

San99

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#6
 Von 
modipap
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere Tochter haben wir noch am selben Tag in ein anderes Zimmer verlegt. Heute wird ein Brief an den Vermieter geschrieben, aber ob wir uns gütlich einigen werden, bezweifle ich.

Danke schonmal für eure nützlichen Tips.

Gruss
Julia

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#7
 Von 
earthweb
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo san99,

ich habe schon eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem früherern Vermieter und seinem Anwalt. Dieser behauptet, dass es keinen Baumangel gibt. Aber ein Gutachten hat er bisher nicht vorgelegt. Und mein Anwalt meint, dass wir kein Recht hätten, dieses zu verlangen.

Andere Mieter haben Stockschimmel an den Fenstern und Schimmel in der Küche und im Bad gehabt. Aber diese Zeugenaussagen gelten vor dem Richter nicht. Er ignoriert das, da es andere Wohnungen im Haus sind.

Meine Vormieterin hat mir beim Einzug ein Schimmelspray überreicht, da sich Schimmel am Fenstersims gebildet hat. Sie konnte sich leider nicht mehr daran erinnern, als sie als Zeugin vorgeladen wurde.

Ich wohnte im Erdgeschoss und die Wohnung hatte kein Treppenhaus, sondern man ging von der Haustüre direkt in die Wohnung. Der Keller ist sehr feucht und dort gelagerte Gegenstände sind mehreren Mietern verschimmelt.

Erst, als ein Luftentfeuchter aufgestellt worden ist, ist der Keller nicht mehr so modrig. Der Luftentfeuchter ist aber 24 Stunden im Betrieb. Ohne diesen würde es wieder sehr feucht und modrig im Keller sein.

Das Haus ist ca. 10 Jahre alt.

Aber all das wird einfach ignoriert.
Der Richter möchte keinen Baugutachter bestellen.

Es wird einfach behauptet, dass ich falsch gelüftet und geheizt hätte. Ich habe aber stets geheizt und gelüftet.

Meine Frage lautet:
Wenn der Vermieter nachweisen muss, dass es sich um keinen Baumangel handelt, wie muss er das machen?

Der Richter, der Gegenanwalt und mein Anwalt möchten einen Vergleich. Da soll ich über 3.000 EUR bezahlen. Diese habe ich nicht, da ich ALG II und Prozesskostenhilfe erhalte.

Was kann ich noch tun?
Mein Anwalt vom Mieterverein ist noch recht jung und unerfahren und der Anwalt der Gegenpartei ist sehr frech.

Gruss
earthweb

-- Editiert am 22.03.2009 15:06

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#8
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

Um das "falsche Lüften und Heizen" mal zu erwähnen:
WIE wird laut Gesetzgeber denn richtig gelüftet oder geheizt?
Sorry,aber mehr als Hebel bedienen,Fenster aufmachen und nach einer gewissen Zeit wieder schließen kann man beim Lüften nichts falsch machen oder?

Wie der TE schon erwähnte,ist für ca 10 m das Fenster voll geöffnet,für ein Kinderzimmer denke ich,sollte das ausreichend sein!

Zum Heizen ist eigentlich auch nicht viel falsch zu machen, Thermostat aufdrehen und wenn es warm genug ist,reduzieren bzw schließen.
Was bitte ist dabei falsch zu machen?

Diese Sprüche bekommt jeder Mieter zu hören,vor allem von Vermietern,die selbst nicht wissen,wie es in den Häusern aussieht,allerdings müßten die meisten wissen,wie es aussieht in den Wohnungen,denn oftmals werden vom Vermieter solche Schimmelbefälle einfach übergemalt oder tapeziert,sodaß es wieder schnieke aussieht und der neue Mieter nix bemerkt.
Viele Vermieter gehören zu den schwarzen Schafen,kassieren Miete und machen an den Häusern in Sachen Unterhaltung rein gar nichts.

Zu dem Wasserschaden,der erwähnt wurde:
Man soll es nicht glauben,welchen Weg Wasser nehmen kann!
Es kann durchaus sein,dass eine Leckage 5 oder mehr Meter von der eigentlichen Stelle erscheint,Firmen,die solche Dinge beseitigen können darüber Romane schreiben, also sollte man wirklich nichts für unmöglich halten!

Was die Ferienwohnung unten angeht,so denke ich,dass der TE diese indirekt mitheizt,denn kalte Wände leiten nun mal mehr Kälte als warme.
Dahingehend würde ich mit dem Vermieter über die Rechnung sprechen und das als Grund angeben,notfalls beim Mieterbund mal nachfragen,wie das rechtlich gesehen aussieht!

Was den Schimmel an Fenstern angeht,so ist das zwar nicht normal,aber es kommt immer wieder vor,grund hierbei sind Kältebrücken (Fensterrahmen,Mauerwerk), die für den Befall sorgen,denn in diesen Bereichen kommt es immer wieder zu Schwitzwasser.
Abhelfen kann man dem,indem man die Laibung am Fenster mit Fliesen beklebt,vorher natürlich Tapete entfernen, die Fuge zum Fenster allerdings mit Silikon abdichten!
den Schimmel an sich wird man damit zwar nicht dauerhaft los sein,jedoch hat man ihm den Nährboden (Tapete) genommen und auf der anderen Seite kann,sofern er auftritt,ohne Probleme abgewaschen werden,Essigwasser soll da auch sehr helfen!

Mir fällt aber auf,dass so eine Situation überwiegend in älteren Häusern auftritt,bei jüngeren Bauten,wo die Fenster und Türen auch eingefliest sind, ist mir persönlich bisher keine Schimmelbildung aufgefallen.
Ich selbst habe übrigens meine Fensterlaibungen auch verfliest,und keine Spur von Schimmel o.ä.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

opsi,hab das datum nicht beachtet vom te.
allerdings ist schimmel ein heikles thema

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